Hebamme früh sichern
Qualifizierte Hebammen sind knapp. Suchen Sie schon im ersten Trimester eine Betreuung für Schwangerschaft und Wochenbett. Die PKV erstattet Hebammenleistungen nach deren Gebührenordnung in voller Höhe.
Selbstständige & Freie Berufe
SelbstständigeFreiberuflerMedizinerSteuerberaterRechtsanwälte & JuristenDie wichtigsten Punkte zu Leistungen und Vorsorge in der Schwangerschaft auf einen Blick.
Kostenlose Erstberatung
Unverbindliche Analyse Ihrer Situation, persönlich und unabhängig.
Wie läuft die Beratung ab? →Die private Krankenversicherung erstattet die Mutterschaftsvorsorge nach den Mutterschaftsrichtlinien und darüber hinaus jede medizinisch begründete Zusatzuntersuchung. Die Vorsorgetermine liegen alle vier Wochen, ab der 32. Schwangerschaftswoche alle zwei Wochen. Dazu zählen Ultraschall, Blutuntersuchungen, CTG-Kontrollen und das Toxoplasmose-Screening.
Über die Pflichtleistungen hinaus nutzen PKV-Versicherte erweiterte Vorsorgeuntersuchungen wie den 3D- und 4D-Ultraschall oder spezialisierte Pränatalzentren. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte beim Facharzt und nach der Hebammen-Gebührenordnung bei der Hebamme. Einen Beitragsersatz wie den Mutterschutz in der gesetzlichen Versicherung gibt es nicht, der Tarifbeitrag läuft weiter.
Hebammenleistungen sind in der privaten Krankenversicherung vollständig erstattungsfähig. Erstattet werden Vorsorge, Geburtsvorbereitung, die Begleitung durch eine Beleghebamme bei der Geburt und die Wochenbettbetreuung bis zur zwölften Woche nach der Geburt. Ein Hausbesuch kostet 60 bis 120 Euro.
Die Abrechnung läuft über das Kostenerstattungsprinzip. Die Hebamme rechnet mit Ihnen ab, Sie reichen die Rechnung beim Versicherer ein. Manche Versicherer bieten auch eine direkte Abrechnung an, das klären Sie vorab mit Hebamme und Versicherer.
Der größte Unterschied zwischen den Tarifen liegt bei der Pränataldiagnostik. Bei medizinischer Indikation werden der nicht invasive Pränataltest und die Feindiagnostik als ärztliche Leistung voll erstattet. Ohne klare Indikation gilt die Erstattung als individuelle Gesundheitsleistung und hängt vom Tarif ab.
Die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten Leistungen ein. Die Eurobeträge sind Richtwerte aus dem Markt und ersetzen keine Tarifzusage.
| Leistung | Typische Einordnung in der PKV |
|---|---|
| Mutterschaftsvorsorge nach Richtlinien | In allen Tarifen erstattet |
| Hebammenhilfe (Hausbesuch 60 bis 120 Euro) | Nach Gebührenordnung voll erstattet |
| Nicht invasiver Pränataltest (150 bis 400 Euro) | Komforttarif voll, Basistarif mit Indikation |
| 3D- und 4D-Ultraschall ohne Indikation | Häufig Eigenanteil |
| Geburtsvorbereitungskurs | Über den Präventionsbaustein, oft mit Festbetrag |
Bei einer dokumentierten Risikoschwangerschaft erweitert sich der Vorsorgeumfang mit ärztlicher Begründung automatisch. Der Versicherer erstattet dann auch Untersuchungen, die im Standard nicht enthalten wären. Auch bei einer Mehrlingsschwangerschaft steigt die Vorsorgehäufigkeit, in den meisten Tarifen ohne Probleme mit Leistungsbegrenzungen.
Wer während der Schwangerschaft längere Zeit im Ausland ist, sollte die Auslandsklausel des Tarifs prüfen. Die Erstattung von Vorsorgeleistungen im Ausland ist oft abweichend geregelt. Geburtsvorbereitungskurse laufen über den Präventionsbaustein, hier geben manche Tarife bestimmte Kursarten oder einen Festbetrag vor.
Aus über 5.000 Gesundheitsprüfungen wissen wir, dass der häufigste Streitpunkt die Erstattung von Pränataldiagnostik ohne dokumentierte Indikation ist. Wer hier eine schriftliche Kostenzusage einholt, vermeidet böse Überraschungen.
Wichtig ist auch der Zeitpunkt des Eintritts in die private Krankenversicherung. Eine bereits bestehende Schwangerschaft ist im Antrag anzeigepflichtig und kann den Abschluss erschweren oder verzögern, weil sie Teil der Gesundheitsprüfung ist. Wir empfehlen Paaren mit Familienplanung, den Versicherungsschutz vor Eintritt der Schwangerschaft zu klären, weil ein Wechsel während der Schwangerschaft kaum noch möglich ist.
Alle medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien, dazu Hebammenhilfe und bei Indikation die Pränataldiagnostik. Reine Wunschleistungen ohne Indikation können abgelehnt werden.
Ein Hausbesuch kostet 60 bis 120 Euro. Hebammen rechnen nach ihrer Gebührenordnung ab, die PKV erstattet diese Leistungen in voller Höhe nach dem Kostenerstattungsprinzip.
Bei medizinischer Begründung ja, als ärztliche Leistung. Ohne Indikation hängt die Erstattung vom Tarif ab, der Test kostet dann 150 bis 400 Euro.
Ja. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine beitragsfreie Mitversicherung, der Tarifbeitrag läuft unverändert weiter.