Expertentipps

Was Sie über den Spartopf und seine Wechselfolgen wissen sollten.

01

Kein Konto, sondern Kollektiv

Die Rückstellung wird individuell angespart, aber je Tarif-Jahrgang kollektiv verwendet. Auszahlen oder vererben lässt sie sich nicht. Ihr Wert liegt allein in dauerhaft gedämpften Beiträgen.

02

Interner Wechsel kostet nichts, externer viel

Beim Tarifwechsel im eigenen Haus nach § 204 VVG wandern die Rückstellungen vollständig mit. Beim Anbieterwechsel wird nur der Übertragungswert in Höhe des Basistarifs mitgenommen und das auch nur bei Verträgen ab 2009.

03

GKV-Rückkehr ist der Totalverlust

Wer in die gesetzliche Kasse zurückkehrt, lässt die kompletten Rückstellungen beim Versicherer. Sie kommen dem verbleibenden Kollektiv zugute. Wir empfehlen, vor jedem Systemwechsel eine Anwartschaft zu prüfen, die das Angesparte konserviert.

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04

Jahresmitteilung lesen

Viele Versicherer weisen die individuelle Rückstellung jährlich in der Jahresmitteilung aus oder nennen sie auf Anfrage. Diese Zahl gehört in jede Wechselüberlegung, denn sie beziffert, was auf dem Spiel steht.

Altersrückstellungen: Aufbau, Verzinsung und Wechselfolgen

Warum bildet die PKV überhaupt Rückstellungen?

Die private Krankenversicherung kalkuliert nach Art der Lebensversicherung (§ 146 VAG): Der Beitrag wird so berechnet, dass er über die gesamte Vertragslaufzeit konstant ausreichen würde, obwohl die Gesundheitskosten mit dem Alter steigen. In jungen Jahren zahlt der Versicherte deshalb mehr, als seine Behandlungen kosten. Dieser Überschuss, im Mittel ca. 30 Prozent des Beitrags, bildet die Altersrückstellung.

Im Alter wird der Topf planmäßig abgeschmolzen und gleicht die Differenz zwischen konstantem Beitrag und gestiegenen Kosten aus. Er senkt den Beitrag nicht, er verhindert, dass er den Kosten folgt.

Was hat es mit dem gesetzlichen Zuschlag auf sich?

Zusätzlich zum eingebauten Sparanteil erhebt der Versicherer den gesetzlichen Zuschlag von zehn Prozent nach § 149 VAG, vom Kalenderjahr nach Vollendung des 21. bis zum Kalenderjahr der Vollendung des 60. Lebensjahres. Diese Mittel sind zweckgebunden. Ab dem Alter von 65 verwendet sie der Versicherer, um Beitragsanpassungen abzumildern, ab 80 dürfen sie den Beitrag direkt senken.

Ab 60 entfällt der Zuschlag, der Zahlbeitrag sinkt also spürbar, bevor die Entlastungswirkung beginnt. Wie sich das im Gesamtbild des Ruhestands auswirkt, behandelt die Seite zur PKV im Alter.

Wie werden die Rückstellungen verzinst?

Der Versicherer legt die Rückstellungen am Kapitalmarkt an und kalkuliert dafür mit einem vorsichtigen Rechnungszins: höchstens 3,5 Prozent in Altbeständen, im Neugeschäft seit Jahren deutlich niedriger und unternehmensindividuell festgelegt. Erwirtschaftet die Anlage mehr als den Rechnungszins, entsteht Überzins und davon müssen 90 Prozent über die Direktgutschrift den Versicherten zugutekommen (§ 150 VAG), als zusätzliche Rückstellung oder zur Beitragsentlastung im Alter.

Die vorsichtige Kalkulation ist gewollt: lieber leise Überschüsse verteilen als versprochene Zinsen verfehlen. Für Versicherte heißt das auch, dass die Qualität der Kapitalanlage eines Versicherers direkt auf die spätere Beitragsentwicklung wirkt, sichtbar in der Nettoverzinsung der Geschäftsberichte.

Was passiert beim Wechsel mit dem Geld?

Die Wechselfolgen sind das praktisch wichtigste Kapitel:

SzenarioWas mit den Altersrückstellungen passiert
Tarifwechsel im selben Haus (§ 204 VVG)vollständige Mitnahme, auch in günstigere Tarife
Wechsel zu anderem Versicherer (Vertrag ab 2009)nur der Übertragungswert in Höhe des Basistarif-Anteils wandert mit, der Rest bleibt beim Kollektiv
Wechsel zu anderem Versicherer (Vertrag vor 2009)keine Mitnahme
Rückkehr in die gesetzliche KasseTotalverlust, das Guthaben fällt an das Kollektiv
Anwartschaftsversicherungkonserviert das Angesparte während gesetzlicher Pflicht oder Auslandszeit

Daraus folgt die wichtigste Faustregel der Bestandsberatung: Je länger ein Vertrag läuft, desto teurer wird der externe Wechsel und desto wertvoller der interne. In Zusatzversicherungen sind Altersrückstellungen übrigens möglich, aber nicht vorgeschrieben. Tarife ohne Rückstellungen starten günstiger und steigen dafür im Alter stärker.

Wie wirkt sich das Eintrittsalter auf die Höhe aus?

Je jünger der Versicherungsnehmer ist, desto niedriger ist der Anteil der Rücklagen. Je älter er ist, desto höher sind sie folglich, schließlich verbleibt ihm weniger Zeit, um Altersrückstellungen zu bilden.

Um die Altersrückstellungen zu berechnen, kommen verschiedene Faktoren zum Tragen und die Kalkulation ist versicherungsmathematisch äußerst anspruchsvoll. Die Basis bilden die aktuellen Gesundheitskosten. Zudem gelten diverse gesetzliche Vorschriften, etwa das Versicherungsvertragsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung. Der genaue Sparanteil, der in die Rückstellungen fließt, ist unterschiedlich und selten einheitlich.

Welche Mythen halten sich um die Altersrückstellung?

Einige Missverständnisse begegnen uns immer wieder. Eine Auszahlung der Rückstellungen gibt es nicht, auch nicht bei Kündigung oder im Todesfall. Das System funktioniert nur, weil das Kollektiv das Langlebigkeitsrisiko teilt. Ein festes Entspar-Alter existiert ebenfalls nicht: Wann der Topf rechnerisch einspringt, ergibt sich aus der Kalkulation des Tarifs, nicht aus einem Stichtag. Und der niedrigere Beitrag der ersten Jahre ist kein Verbrauch der Rückstellung, sondern schlicht die Phase, in der sie aufgebaut wird.

Richtig ist der nüchterne Kern: Die Rückstellung hält den Beitrag nicht konstant, sie dämpft den Anstieg und das umso besser, je früher der Vertrag begann.

Was sehen wir in der Beratung?

In unserer Beratung ist die Altersrückstellung das Thema mit der größten Lücke zwischen Bauchgefühl und Mechanik. Die einen halten sie für ein persönliches Sparkonto, die anderen für eine Blackbox des Versicherers. Beides führt zu teuren Fehlentscheidungen, vor allem bei Wechseln.

Wir empfehlen, vor jeder Wechsel-Entscheidung die eigene Rückstellung und den Übertragungswert schriftlich beim Versicherer zu erfragen. Erst mit diesen zwei Zahlen lässt sich ein Anbieterwechsel ehrlich gegen den internen Tarifwechsel rechnen. In den meisten Bestandsfällen gewinnt der interne Weg, genau wegen des Spartopfs, um den es hier geht.

Wo sehe ich, wie viel Altersrückstellung ich angespart habe?

Viele Versicherer weisen den Wert in der jährlichen Standmitteilung aus, ansonsten genügt eine formlose Anfrage. Beim Wechsel-Gedanken zusätzlich den Übertragungswert erfragen, denn nur er würde tatsächlich mitwandern.

Werden Altersrückstellungen im Todesfall an die Erben ausgezahlt?

Nein. Das Guthaben fällt an das Versichertenkollektiv. Genau diese Vererbung zugunsten der Übrigen ist Teil der Kalkulation und hält die Beiträge aller stabil. Wer Hinterbliebene absichern will, braucht dafür andere Instrumente.

Bilden Zusatzversicherungen auch Altersrückstellungen?

Teilweise. Gesetzlich vorgeschrieben sind sie nur in der Vollversicherung. Zusatztarife gibt es in beiden Varianten: mit Rückstellung stabiler und teurer, ohne Rückstellung günstiger, mit stärkeren Anpassungen im Alter. Welcher Typ vorliegt, steht in den Tarifbedingungen.

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