Wahlleistungsvereinbarung nicht vergessen
Wir empfehlen, vor jedem geplanten Klinikaufenthalt die Wahlleistungsvereinbarung schriftlich zu prüfen. Ohne diese Vereinbarung bei der Aufnahme erstattet auch ein Komforttarif den Zimmerzuschlag nicht.
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SelbstständigeFreiberuflerMedizinerSteuerberaterRechtsanwälte & JuristenWann der Zimmerzuschlag erstattet wird und wie Sie hohe Eigenanteile vermeiden.
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Wie läuft die Beratung ab? →| Kriterium | Gesetzlich (GKV) | Privat (PKV) |
|---|---|---|
| Kostenübernahme | keine Regelleistung, nur als private Wahlleistung oder über eine Zusatzversicherung | je nach Tarif als Wahlleistung Ein- oder Zweibettzimmer versichert |
| Unterbringung | Mehrbettzimmer als Regelfall | Ein- oder Zweibettzimmer nach Tarif |
| Eigenanteil | voller Aufpreis je Tag als Selbstzahler | je nach Tarif kein oder begrenzter Eigenanteil |
| Voraussetzung | Wahlleistungsvereinbarung bei Aufnahme | tariflicher Einschluss und Wahlleistungsvereinbarung |
Die Unterbringung gehört zu den Wahlleistungen, die jeder Tarif eigenständig regelt. Komforttarife versichern das Einbettzimmer, mittlere Tarife das Zweibettzimmer, Einsteigertarife nur die allgemeinen Krankenhausleistungen im Mehrbettzimmer. Anders als beim Behandlungsumfang geht es hier nicht um Medizin, sondern um Ruhe und Privatsphäre. Die medizinische Versorgung ist in allen Zimmerkategorien dieselbe.
Die Erstattung setzt zweierlei voraus. Die erste Voraussetzung ist die passende Klausel im Tarif, die zweite die Wahlleistungsvereinbarung, die Sie bei der Klinikaufnahme schriftlich abschließen. Diese Vereinbarung ist ein eigener Vertrag mit dem Krankenhaus. Wird sie nicht geschlossen, gibt es kein Einzelzimmer auf Tarifkosten. Wird sie geschlossen, ohne dass der Tarif sie deckt, zahlen Sie die Zuschläge selbst.
Die Zuschläge richten sich nach der Zimmerkategorie.
| Unterbringung | Typischer Zuschlag pro Tag |
|---|---|
| Einbettzimmer | 150 bis 300 € |
| Zweibettzimmer | 80 bis 180 € |
| Mehrbettzimmer (allgemeine Krankenhausleistung) | kein Zuschlag, in jedem Volltarif enthalten |
Bei einem zehntägigen Aufenthalt summiert sich das Einbettzimmer auf 1.500 bis 3.000 €, Beträge, die ohne passende Klausel als Eigenanteil hängen bleiben. Versicherte Wahlleistungen rechnen Kliniken in der Regel direkt mit dem Versicherer ab. Eigene Höchstbeträge sind bei der Unterbringung selten, weil der Zuschlag in den Tarif einkalkuliert ist. Alle Beträge sind Richtwerte und unterscheiden sich je nach Haus und Region.
Bei einer Notaufnahme lässt sich die Wahlleistungsvereinbarung nachholen. Sie kann in den ersten Tagen des Aufenthalts noch geschlossen werden und gilt dann ab Unterzeichnung. Wer als Angehöriger einen Klinikfall begleitet, fragt deshalb früh nach dem Wahlleistungsformular.
Aus der Tarifberatung sehen wir als häufigste Überraschung die summierte Belastung bei längeren Aufenthalten. Einzelne Kliniktage wirken verkraftbar, drei Wochen nach einer großen Operation sind es nicht. Wir empfehlen Versicherten ab fünfzig Jahren Tarife mit Einzelzimmerklausel, die statistische Aufenthaltsdauer steigt mit dem Alter, der Aufpreis im Tarif bleibt überschaubar.
Beim Tarifvergleich gehört die Unterbringung mit der Wahlarztfrage zusammen betrachtet, getrennt versichern lassen sich beide trotzdem. Es gibt Tarife mit Zweibettzimmer ohne Chefarztbehandlung und umgekehrt. Wer die Bausteine bewusst kombiniert, zahlt nur für den Komfort, den er tatsächlich will.
Ja, aber auf eigene Rechnung. Die Wahlleistungsvereinbarung mit der Klinik können Sie immer schließen. Der Zuschlag von 150 bis 300 € pro Tag geht dann allerdings vollständig zu Ihren Lasten.
Dann entfällt der Zuschlag für die Tage, an denen die Klinik die vereinbarte Unterbringung nicht stellen kann. Manche Tarife zahlen in diesem Fall ein Krankenhaustagegeld als Ausgleich für die nicht erhaltene Wahlleistung.
Ja, die Wahlleistung Unterkunft gilt auch bei stationären Entbindungen und gerade dort ist das Familienzimmer gefragt. Ob der Tarif auch die Zuschläge für die Begleitperson trägt, etwa über das Rooming-in, regelt eine eigene Klausel. Das gehört vor der Geburt geklärt.
Die medizinische Behandlung ist in allen Zimmerkategorien identisch. Das Einzelzimmer bietet Ruhe, Privatsphäre und ungestörten Besuch, was die Genesung subjektiv erleichtern kann. Ein medizinisches Versprechen verbindet sich damit nicht.