Expertentipps

Wann der Zimmerzuschlag erstattet wird und wie Sie hohe Eigenanteile vermeiden.

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Wahlleistungsvereinbarung nicht vergessen

Wir empfehlen, vor jedem geplanten Klinikaufenthalt die Wahlleistungsvereinbarung schriftlich zu prüfen. Ohne diese Vereinbarung bei der Aufnahme erstattet auch ein Komforttarif den Zimmerzuschlag nicht.

02

Eigenanteil realistisch rechnen

Wir empfehlen Versicherten mit absehbarem Klinikaufenthalt eine Einzelzimmerklausel im Tarif. Bei zehn Tagen Klinik vermeidet sie schnell 1.500 bis 3.000 € Eigenanteil.

03

Zweibettzimmer als Mittelweg

Das Zweibettzimmer kostet etwa die Hälfte des Einzelzimmerzuschlags und ist in vielen mittleren Tarifen enthalten. Für die meisten Aufenthalte ist es der vernünftige Kompromiss aus Ruhe und Beitrag.

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04

Verzicht kann sich lohnen

Wer ein versichertes Einzelzimmer nicht nutzt, erhält in vielen Tarifen ein Krankenhaustagegeld als Ausgleich. Diese Klausel macht den Baustein auch für Pragmatiker interessant.

Inhalt
  1. Vergleich
  2. Wann versichert
  3. Kosten und Erstattung
  4. Unsere Empfehlung
  5. Ohne Tarifklausel
  6. Kein Zimmer frei
  7. Bei der Geburt
  8. Medizinisch besser?

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Einzelzimmer im Vergleich: gesetzlich und privat

KriteriumGesetzlich (GKV)Privat (PKV)
Kostenübernahmekeine Regelleistung, nur als private Wahlleistung oder über eine Zusatzversicherungje nach Tarif als Wahlleistung Ein- oder Zweibettzimmer versichert
UnterbringungMehrbettzimmer als RegelfallEin- oder Zweibettzimmer nach Tarif
Eigenanteilvoller Aufpreis je Tag als Selbstzahlerje nach Tarif kein oder begrenzter Eigenanteil
VoraussetzungWahlleistungsvereinbarung bei Aufnahmetariflicher Einschluss und Wahlleistungsvereinbarung

Einzelzimmer in der PKV im Detail

Wann ist das Einzelzimmer versichert?

Die Unterbringung gehört zu den Wahlleistungen, die jeder Tarif eigenständig regelt. Komforttarife versichern das Einbettzimmer, mittlere Tarife das Zweibettzimmer, Einsteigertarife nur die allgemeinen Krankenhausleistungen im Mehrbettzimmer. Anders als beim Behandlungsumfang geht es hier nicht um Medizin, sondern um Ruhe und Privatsphäre. Die medizinische Versorgung ist in allen Zimmerkategorien dieselbe.

Die Erstattung setzt zweierlei voraus. Die erste Voraussetzung ist die passende Klausel im Tarif, die zweite die Wahlleistungsvereinbarung, die Sie bei der Klinikaufnahme schriftlich abschließen. Diese Vereinbarung ist ein eigener Vertrag mit dem Krankenhaus. Wird sie nicht geschlossen, gibt es kein Einzelzimmer auf Tarifkosten. Wird sie geschlossen, ohne dass der Tarif sie deckt, zahlen Sie die Zuschläge selbst.

Was kostet das Einzelzimmer und wie wird erstattet?

Die Zuschläge richten sich nach der Zimmerkategorie.

UnterbringungTypischer Zuschlag pro Tag
Einbettzimmer150 bis 300 €
Zweibettzimmer80 bis 180 €
Mehrbettzimmer (allgemeine Krankenhausleistung)kein Zuschlag, in jedem Volltarif enthalten

Bei einem zehntägigen Aufenthalt summiert sich das Einbettzimmer auf 1.500 bis 3.000 €, Beträge, die ohne passende Klausel als Eigenanteil hängen bleiben. Versicherte Wahlleistungen rechnen Kliniken in der Regel direkt mit dem Versicherer ab. Eigene Höchstbeträge sind bei der Unterbringung selten, weil der Zuschlag in den Tarif einkalkuliert ist. Alle Beträge sind Richtwerte und unterscheiden sich je nach Haus und Region.

Bei einer Notaufnahme lässt sich die Wahlleistungsvereinbarung nachholen. Sie kann in den ersten Tagen des Aufenthalts noch geschlossen werden und gilt dann ab Unterzeichnung. Wer als Angehöriger einen Klinikfall begleitet, fragt deshalb früh nach dem Wahlleistungsformular.

Was empfehlen wir zur Zimmerklausel?

Aus der Tarifberatung sehen wir als häufigste Überraschung die summierte Belastung bei längeren Aufenthalten. Einzelne Kliniktage wirken verkraftbar, drei Wochen nach einer großen Operation sind es nicht. Wir empfehlen Versicherten ab fünfzig Jahren Tarife mit Einzelzimmerklausel, die statistische Aufenthaltsdauer steigt mit dem Alter, der Aufpreis im Tarif bleibt überschaubar.

Beim Tarifvergleich gehört die Unterbringung mit der Wahlarztfrage zusammen betrachtet, getrennt versichern lassen sich beide trotzdem. Es gibt Tarife mit Zweibettzimmer ohne Chefarztbehandlung und umgekehrt. Wer die Bausteine bewusst kombiniert, zahlt nur für den Komfort, den er tatsächlich will.

Bekomme ich das Einzelzimmer auch ohne entsprechende Tarifklausel?

Ja, aber auf eigene Rechnung. Die Wahlleistungsvereinbarung mit der Klinik können Sie immer schließen. Der Zuschlag von 150 bis 300 € pro Tag geht dann allerdings vollständig zu Ihren Lasten.

Was passiert, wenn kein Einzelzimmer frei ist?

Dann entfällt der Zuschlag für die Tage, an denen die Klinik die vereinbarte Unterbringung nicht stellen kann. Manche Tarife zahlen in diesem Fall ein Krankenhaustagegeld als Ausgleich für die nicht erhaltene Wahlleistung.

Gilt die Einzelzimmerklausel auch bei einer Geburt?

Ja, die Wahlleistung Unterkunft gilt auch bei stationären Entbindungen und gerade dort ist das Familienzimmer gefragt. Ob der Tarif auch die Zuschläge für die Begleitperson trägt, etwa über das Rooming-in, regelt eine eigene Klausel. Das gehört vor der Geburt geklärt.

Ist das Einzelzimmer medizinisch besser?

Die medizinische Behandlung ist in allen Zimmerkategorien identisch. Das Einzelzimmer bietet Ruhe, Privatsphäre und ungestörten Besuch, was die Genesung subjektiv erleichtern kann. Ein medizinisches Versprechen verbindet sich damit nicht.

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