Expertentipps

Die wichtigsten Punkte zur Gesundheitsprüfung mit chronischer Erkrankung auf einen Blick.

01

Versicherer bewerten unterschiedlich

Dieselbe Diagnose kann bei einem Anbieter zur Aufnahme mit moderatem Zuschlag führen und beim nächsten zur Ablehnung. Einheitliche Branchenmaßstäbe gibt es nicht.

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02

Anonym vorab anfragen

Wir empfehlen bei jeder chronischen Erkrankung eine anonyme Voranfrage bei mindestens fünf Versicherern, bevor ein formaler Antrag läuft. Eine formale Ablehnung verschlechtert die Chancen bei allen anderen.

03

Stabile Phase nutzen

Eine kontrollierte Erkrankung mit stabiler Medikation wird milder bewertet als ein frisch behandelter oder schwankender Verlauf. Eine länger dokumentierte stabile Phase hilft spürbar.

04

Vollständigkeit nach § 19 VVG

Wer eine chronische Erkrankung verschweigt, riskiert die spätere Anfechtung des Vertrags, auch Jahre nach Abschluss.

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05

Basistarif als Auffangnetz

Bietet kein Versicherer einen regulären Tarif an, sichert der Basistarif die Aufnahme mit Leistungen, die der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

Chronische Erkrankung und Gesundheitsprüfung: die Details

Ist eine PKV mit chronischer Erkrankung möglich?

Mit den meisten chronischen Erkrankungen ist eine private Krankenversicherung möglich, nur eben in unterschiedlicher Form. Ob jemand chronisch krank ist und trotzdem zum Normaltarif aufgenommen wird oder einen Aufschlag zahlt, hängt vom Einzelfall ab.

Eine pauschale Aussage wie „chronisch krank gleich keine PKV“ trifft nicht zu und führt viele Interessenten unnötig in die Irre.

Wie tauchen chronische Erkrankungen in der Gesundheitsprüfung auf?

Die Gesundheitsprüfung ist ein Fragebogen, keine körperliche Untersuchung. Bei chronischen Erkrankungen greift sie aber praktisch immer. Dauermedikation, regelmäßige Kontrolltermine und laufende Behandlungen fallen in jeden Abfragezeitraum, den Versicherer abfragen.

Anders als eine vor Jahren ausgeheilte Erkrankung lässt sich eine chronische Diagnose also nicht durch Zeitablauf aus dem Antrag heraushalten. Der Versicherer fordert bei Bedarf ärztliche Befunde nach und ordnet die Erkrankung auf dieser Grundlage ein.

Welche Wege gibt es bei der Aufnahme?

Der Versicherer wägt das erwartbare Risiko ab und entscheidet sich für einen von mehreren Wegen. Die folgende Übersicht ordnet sie ein:

WegWas es bedeutetWann typisch
Annahme zum NormaltarifVersicherung wie bei Gesunden, ohne Aufschlagleichte oder lange stabile Erkrankungen, etwa Allergien
Annahme mit RisikozuschlagMehrkosten, typisch 15 bis 20 Prozentkontrollierte Erkrankung mit stabiler Medikation, etwa Schilddrüsenunterfunktion
Annahme mit Leistungsausschlussdie betreffende Diagnose ist vom Schutz ausgenommenklar abgrenzbare Diagnose mit moderaten Folgekosten, etwa fehlende Zähne oder Fehlsichtigkeit
Basistarifgesetzlich gesicherte Aufnahme mit gedeckeltem Beitragmehrere schwere Diagnosen, hohe erwartbare Kosten

Wie werden typische chronische Erkrankungen bewertet?

Wie eine Diagnose in der Gesundheitsprüfung ankommt, zeigt sich am besten an verbreiteten Beispielen. Die folgenden Werte sind Erfahrungswerte aus unserer Beratung, keine festen Kataloge, denn jeder Versicherer bewertet nach eigenen Maßstäben:

BeispielTypische Bewertung
Bluthochdruck, gut eingestelltAufnahme mit moderatem Zuschlag
Asthma, leichte FormZuschlag für Atemwegserkrankungen, je nach Verlauf und Medikation
Diabetes Typ 2deutlicher Zuschlag, bei Folgeerkrankungen auch Ablehnung
Schilddrüsenunterfunktion, eingestellthäufig Normaltarif oder geringer Zuschlag
Rheumatische ErkrankungenZuschlag bis Ablehnung, je nach Krankheitsaktivität und Medikation
Neurodermitis oder Schuppenflechte, leichte Formgeringer Zuschlag oder Normaltarif
Psychische Erkrankung in laufender BehandlungAblehnung

Auffällig ist dabei immer wieder, dass nicht die Diagnose selbst entscheidet, sondern ihr Verlauf. Ein seit Jahren stabil eingestellter Bluthochdruck ist für viele Versicherer Alltag, ein unbehandelter mit schwankenden Werten dagegen ein echtes Warnsignal.

Für die Entscheidung zählt vor allem, um welche Diagnose es geht, wie schwer und wie aktuell sie ist und wie stabil der Behandlungsverlauf aussieht. Eine seit Jahren medikamentös gut eingestellte Erkrankung wirkt kalkulierbarer als eine frische Diagnose mit offenem Verlauf. Auch Folgerisiken spielen eine Rolle, also die Frage, welche weiteren Behandlungen aus der Grunderkrankung entstehen können.

Wie entsteht der Risikozuschlag?

Der Versicherer schätzt die erwartbaren Mehrkosten der Erkrankung und legt sie als Risikozuschlag auf den Normalbeitrag. Üblich sind 10 bis 30 Prozent, bei sehr leichten Verläufen weniger, bei mehreren kombinierten Diagnosen auch deutlich mehr.

Der Zuschlag bleibt für die Laufzeit des Vertrags bestehen und entwickelt sich mit denselben Anpassungen wie der Hauptbeitrag.

Wann kommt ein Leistungsausschluss statt Zuschlag infrage?

Statt eines Aufschlags nimmt der Versicherer manchmal die betreffende Diagnose vom Schutz aus. Alle anderen Krankheiten bleiben voll versichert. Das ist sinnvoll, wenn die Erkrankung klar abgrenzbar ist und überschaubare Folgekosten erwarten lässt.

Das Risiko liegt darin, dass gerade die Behandlung der ausgeschlossenen Erkrankung selbst zu tragen ist, falls sie sich später ausweitet.

Wie bereite ich den Antrag richtig vor?

Eine gute Vorbereitung verbessert die Annahmechancen deutlich. Vor einem Antrag mit chronischer Erkrankung gehört auf den Tisch:

  • Aktuelle ärztliche Befunde der vergangenen Jahre, besonders solche, die einen stabilen Verlauf belegen.
  • Eine klare Dokumentation des Behandlungsstatus, also kontrolliert und stabil oder aktiv und in Veränderung.
  • Die anonyme Anfrage bei mehreren Versicherern, deren Antworten sich anschließend in Ruhe vergleichen lassen.

Erst auf dieser Grundlage ist ein formaler Antrag sinnvoll. Wir empfehlen, die Voranfrage erst nach einer mindestens zwölfmonatigen stabilen Phase zu stellen, weil frische Behandlungen oder Diagnoseänderungen als höheres Risiko gewertet werden.

Was passiert, wenn alle Anträge scheitern?

Bietet kein Versicherer einen regulären Tarif an, greift der Basistarif. Nach § 152 VAG besteht für ihn eine Annahmepflicht gegenüber allen, die zur privaten Krankenversicherung berechtigt sind.

Der Beitrag ist gedeckelt und liegt 2026 bei höchstens 1.017,18 € im Monat, bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit halbiert er sich nach § 12 VAG. Die Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Was raten wir unseren Klienten?

Am Anfang steht Klarheit, also welche Diagnose, welche Behandlungsphase und welche Befunde vorliegen. Statt einen Antrag nach dem anderen zu riskieren, fragen wir mehrere Versicherer parallel anonym an und bewerten die Antworten gemeinsam mit dem Klienten.

In unserer Beratung sehen wir oft, dass eine gut vorbereitete Voranfrage mit aktuellen Befunden und einer stabilen Behandlungsphase die Annahmechancen spürbar erhöht, während eine schnelle, unvorbereitete Anfrage fast immer zu schlechteren Konditionen führt. Die Erfahrung aus über 5.000 begleiteten Gesundheitsprüfungen fließt in jede dieser Einschätzungen ein.

Bleibt der Risikozuschlag dauerhaft bestehen?

In der Regel ja. Einmal vereinbart, gilt der Zuschlag für die Vertragslaufzeit und verändert sich mit denselben Anpassungen wie der übrige Beitrag. Eine spätere Überprüfung ist möglich, aber nicht garantiert.

Was bedeutet ein Leistungsausschluss im Leistungsfall konkret?

Behandlungen der ausgeschlossenen Diagnose zahlen Sie selbst, alle anderen Erkrankungen sind regulär abgesichert. Wie stark das ins Gewicht fällt, hängt davon ab, wie behandlungsintensiv die ausgeschlossene Erkrankung verläuft.

Verbessert sich die Bewertung, wenn die Erkrankung lange stabil ist?

Häufig ja. Eine dokumentierte, über längere Zeit stabile Behandlung senkt das kalkulierte Risiko und kann den Unterschied zwischen Ablehnung und Aufnahme oder zwischen hohem und moderatem Zuschlag ausmachen.

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