Versicherer bewerten unterschiedlich
Dieselbe Diagnose kann bei einem Anbieter zur Aufnahme mit moderatem Zuschlag führen und beim nächsten zur Ablehnung. Einheitliche Branchenmaßstäbe gibt es nicht.
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SelbstständigeFreiberuflerMedizinerSteuerberaterRechtsanwälte & JuristenEine chronische Erkrankung führt nur selten zu einer pauschalen Ablehnung. Häufiger sind eine Aufnahme mit Risikozuschlag, ein Leistungsausschluss für die betreffende Diagnose oder, als Sicherheitsnetz, der gesetzlich garantierte Basistarif.
Die wichtigsten Punkte zur Gesundheitsprüfung mit chronischer Erkrankung auf einen Blick.
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Wie läuft die Beratung ab? →Meist Aufnahme zum Normaltarif, weil die Verletzung ausgeheilt ist und kein Folgerisiko bleibt.
Meist Normaltarif, da ausgeheilt und ohne Folgerisiko.
Meist Normaltarif. Bestehen noch Beschwerden, ist ein Risikozuschlag möglich.
Meist Normaltarif. Bei wiederholten Episoden ist ein Risikozuschlag möglich.
Leichte, gut kontrollierte Allergien zählen meist zur unkritischen Kategorie und werden oft ohne Auflage angenommen.
Folgenlos verheilt eher ein Risikozuschlag, nach langer Beschwerdefreiheit auch Normaltarif. Bei laufender Behandlung ist ein Leistungsausschluss möglich.
Nicht ersetzte Zähne führen häufig zu einem Zuschlag oder einem Leistungsausschluss im Zahnbereich. Ersetzte Zähne sind meist unproblematisch.
Während einer laufenden Behandlung greift meist ein Ausschluss, danach ist die reguläre Aufnahme möglich.
Ein Risikozuschlag ist wahrscheinlicher als der Normaltarif, bei aktiver Behandlung ist auch ein Ausschluss möglich.
Manifeste chronische Diagnosen führen eher zu einem Risikozuschlag als zur Aufnahme zum Normaltarif. Schwere Verläufe können zur Ablehnung führen.
Laufende oder gerade beendete psychologische Behandlungen führen meist zur Ablehnung. Ein Leistungsausschluss steht dann gar nicht zur Wahl.
Eine reguläre Aufnahme ist meist nicht möglich. Ein Leistungsausschluss ist dann keine Option, weil der Vertrag gar nicht zustande kommt.
Viele Versicherer nehmen Asthma mit einem Risikozuschlag an. Einzelne Anbieter versichern Asthma nicht und schließen es aus. Eine Ablehnung ist eher selten.
Gut eingestellter Bluthochdruck wird meist mit einem Risikozuschlag angenommen. Hohe Werte, mehrere Medikamente oder Folgeschäden am Herz-Kreislauf-System verschieben die Bewertung deutlich nach unten.
Eine medikamentös gut eingestellte Unterfunktion wird häufig mit einem moderaten Risikozuschlag angenommen. Einzelne Versicherer bewerten sie milder als andere.
Endometriose führt häufig zu einem Leistungsausschluss für den gynäkologischen Bereich oder zu einem Risikozuschlag. Bei aktiver Behandlung fällt die Bewertung strenger aus.
Leichte Verläufe werden oft mit einem Zuschlag angenommen. Bei regelmäßiger Behandlung mit Cortison oder modernen Wirkstoffen ist ein Ausschluss für Hauterkrankungen wahrscheinlich.
Leichte Akne bleibt meist folgenlos. Behandlungsbedürftige Verläufe, besonders mit verschreibungspflichtiger Medikation, führen häufig zu einem Zuschlag oder einem Ausschluss für den Hautbereich.
Ein einmaliges, folgenlos ausgeheiltes Ereignis ist oft nur ein Zuschlag. Wiederholte Steine führen häufig zu einem Leistungsausschluss für die Harnwege.
Eine reguläre Aufnahme ist meist nicht möglich. Der Verlauf und der Abstand zur Behandlung sind entscheidend.
Diese Diagnosen zählen zu den häufigen Ablehnungsgründen. Ein Ausschluss einzelner Leistungen ersetzt die reguläre Aufnahme dann nicht.
Chronische Darmerkrankungen zählen zu den häufigen Ablehnungsgründen, die Bewertung schwankt jedoch je Versicherer.
Eine dokumentierte ADHS-Diagnose führt bei den meisten Versicherern zur Ablehnung, besonders bei laufender Medikation. Ein Leistungsausschluss steht dann gar nicht zur Wahl.
Eine behandelte Schlafapnoe führt meist zur Ablehnung, vor allem bei nächtlicher Beatmung. Einzelne Versicherer prüfen leichte Formen individuell.
Angaben zum Konsum von Drogen führen in der Regel zur Ablehnung. Entscheidend ist der zeitliche Abstand zum letzten Konsum.
Typische Tendenz aus über 5.000 begleiteten Gesundheitsprüfungen. Das ist keine Zusage. Verbindlich klärt sich Ihr Fall nur über eine anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern.
Mit den meisten chronischen Erkrankungen ist eine private Krankenversicherung möglich, nur eben in unterschiedlicher Form. Ob jemand chronisch krank ist und trotzdem zum Normaltarif aufgenommen wird oder einen Aufschlag zahlt, hängt vom Einzelfall ab.
Eine pauschale Aussage wie „chronisch krank gleich keine PKV“ trifft nicht zu und führt viele Interessenten unnötig in die Irre.
Die Gesundheitsprüfung ist ein Fragebogen, keine körperliche Untersuchung. Bei chronischen Erkrankungen greift sie aber praktisch immer. Dauermedikation, regelmäßige Kontrolltermine und laufende Behandlungen fallen in jeden Abfragezeitraum, den Versicherer abfragen.
Anders als eine vor Jahren ausgeheilte Erkrankung lässt sich eine chronische Diagnose also nicht durch Zeitablauf aus dem Antrag heraushalten. Der Versicherer fordert bei Bedarf ärztliche Befunde nach und ordnet die Erkrankung auf dieser Grundlage ein.
Der Versicherer wägt das erwartbare Risiko ab und entscheidet sich für einen von mehreren Wegen. Die folgende Übersicht ordnet sie ein:
| Weg | Was es bedeutet | Wann typisch |
|---|---|---|
| Annahme zum Normaltarif | Versicherung wie bei Gesunden, ohne Aufschlag | leichte oder lange stabile Erkrankungen, etwa Allergien |
| Annahme mit Risikozuschlag | Mehrkosten, typisch 15 bis 20 Prozent | kontrollierte Erkrankung mit stabiler Medikation, etwa Schilddrüsenunterfunktion |
| Annahme mit Leistungsausschluss | die betreffende Diagnose ist vom Schutz ausgenommen | klar abgrenzbare Diagnose mit moderaten Folgekosten, etwa fehlende Zähne oder Fehlsichtigkeit |
| Basistarif | gesetzlich gesicherte Aufnahme mit gedeckeltem Beitrag | mehrere schwere Diagnosen, hohe erwartbare Kosten |
Wie eine Diagnose in der Gesundheitsprüfung ankommt, zeigt sich am besten an verbreiteten Beispielen. Die folgenden Werte sind Erfahrungswerte aus unserer Beratung, keine festen Kataloge, denn jeder Versicherer bewertet nach eigenen Maßstäben:
| Beispiel | Typische Bewertung |
|---|---|
| Bluthochdruck, gut eingestellt | Aufnahme mit moderatem Zuschlag |
| Asthma, leichte Form | Zuschlag für Atemwegserkrankungen, je nach Verlauf und Medikation |
| Diabetes Typ 2 | deutlicher Zuschlag, bei Folgeerkrankungen auch Ablehnung |
| Schilddrüsenunterfunktion, eingestellt | häufig Normaltarif oder geringer Zuschlag |
| Rheumatische Erkrankungen | Zuschlag bis Ablehnung, je nach Krankheitsaktivität und Medikation |
| Neurodermitis oder Schuppenflechte, leichte Form | geringer Zuschlag oder Normaltarif |
| Psychische Erkrankung in laufender Behandlung | Ablehnung |
Auffällig ist dabei immer wieder, dass nicht die Diagnose selbst entscheidet, sondern ihr Verlauf. Ein seit Jahren stabil eingestellter Bluthochdruck ist für viele Versicherer Alltag, ein unbehandelter mit schwankenden Werten dagegen ein echtes Warnsignal.
Für die Entscheidung zählt vor allem, um welche Diagnose es geht, wie schwer und wie aktuell sie ist und wie stabil der Behandlungsverlauf aussieht. Eine seit Jahren medikamentös gut eingestellte Erkrankung wirkt kalkulierbarer als eine frische Diagnose mit offenem Verlauf. Auch Folgerisiken spielen eine Rolle, also die Frage, welche weiteren Behandlungen aus der Grunderkrankung entstehen können.
Der Versicherer schätzt die erwartbaren Mehrkosten der Erkrankung und legt sie als Risikozuschlag auf den Normalbeitrag. Üblich sind 10 bis 30 Prozent, bei sehr leichten Verläufen weniger, bei mehreren kombinierten Diagnosen auch deutlich mehr.
Der Zuschlag bleibt für die Laufzeit des Vertrags bestehen und entwickelt sich mit denselben Anpassungen wie der Hauptbeitrag.
Statt eines Aufschlags nimmt der Versicherer manchmal die betreffende Diagnose vom Schutz aus. Alle anderen Krankheiten bleiben voll versichert. Das ist sinnvoll, wenn die Erkrankung klar abgrenzbar ist und überschaubare Folgekosten erwarten lässt.
Das Risiko liegt darin, dass gerade die Behandlung der ausgeschlossenen Erkrankung selbst zu tragen ist, falls sie sich später ausweitet.
Eine gute Vorbereitung verbessert die Annahmechancen deutlich. Vor einem Antrag mit chronischer Erkrankung gehört auf den Tisch:
Erst auf dieser Grundlage ist ein formaler Antrag sinnvoll. Wir empfehlen, die Voranfrage erst nach einer mindestens zwölfmonatigen stabilen Phase zu stellen, weil frische Behandlungen oder Diagnoseänderungen als höheres Risiko gewertet werden.
Bietet kein Versicherer einen regulären Tarif an, greift der Basistarif. Nach § 152 VAG besteht für ihn eine Annahmepflicht gegenüber allen, die zur privaten Krankenversicherung berechtigt sind.
Der Beitrag ist gedeckelt und liegt 2026 bei höchstens 1.017,18 € im Monat, bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit halbiert er sich nach § 12 VAG. Die Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Am Anfang steht Klarheit, also welche Diagnose, welche Behandlungsphase und welche Befunde vorliegen. Statt einen Antrag nach dem anderen zu riskieren, fragen wir mehrere Versicherer parallel anonym an und bewerten die Antworten gemeinsam mit dem Klienten.
In unserer Beratung sehen wir oft, dass eine gut vorbereitete Voranfrage mit aktuellen Befunden und einer stabilen Behandlungsphase die Annahmechancen spürbar erhöht, während eine schnelle, unvorbereitete Anfrage fast immer zu schlechteren Konditionen führt. Die Erfahrung aus über 5.000 begleiteten Gesundheitsprüfungen fließt in jede dieser Einschätzungen ein.
In der Regel ja. Einmal vereinbart, gilt der Zuschlag für die Vertragslaufzeit und verändert sich mit denselben Anpassungen wie der übrige Beitrag. Eine spätere Überprüfung ist möglich, aber nicht garantiert.
Behandlungen der ausgeschlossenen Diagnose zahlen Sie selbst, alle anderen Erkrankungen sind regulär abgesichert. Wie stark das ins Gewicht fällt, hängt davon ab, wie behandlungsintensiv die ausgeschlossene Erkrankung verläuft.
Häufig ja. Eine dokumentierte, über längere Zeit stabile Behandlung senkt das kalkulierte Risiko und kann den Unterschied zwischen Ablehnung und Aufnahme oder zwischen hohem und moderatem Zuschlag ausmachen.