Freien Zugang nutzen
Als selbstständiger Rechtsanwalt wechseln Sie unabhängig vom Einkommen in die private Krankenversicherung. Eine Einkommensgrenze wie bei Angestellten gilt für Sie nicht.
Selbstständige & Freie Berufe
SelbstständigeFreiberuflerMedizinerSteuerberaterRechtsanwälte & JuristenAls Rechtsanwalt oder Jurist haben Sie freien Zugang zur privaten Krankenversicherung. Wir zeigen, wie Sie Beitrag, Leistungen und Einkommen absichern.
Bekannt aus führenden Fachmedien
Rechtsanwälte sollten den Wechsel in die private Krankenversicherung gut abwägen. Die wichtigsten Punkte vor Ihrer Entscheidung.
Eine neutrale Gegenüberstellung der beiden Versicherungssysteme für Rechtsanwälte.
| Kriterium | Gesetzlich (GKV) | Privat (PKV) |
|---|---|---|
| Beitrag | Freiwillig Versicherte zahlen einkommensabhängig bis zur Beitragsbemessungsgrenze, oft schnell den Höchstbeitrag. | Wird anhand von Gesundheitszustand, Eintrittsalter und Leistungsumfang kalkuliert, unabhängig vom Umsatz. |
| Familie | Nicht erwerbstätige Ehepartner und Kinder sind beitragsfrei mitversichert. | Jede Person benötigt einen eigenen Vertrag und zahlt einen eigenen Beitrag. |
| Leistungen | Gesetzlich definierte Versorgung auf ausreichendem, zweckmäßigem und wirtschaftlichem Niveau. | Individuell gestaltbarer Vertrag mit garantierten und oft umfangreicheren Leistungen. |
| Beiträge im Alter | Aufgrund der Versorgungswerkrente meist als freiwilliges Mitglied eingestuft, dadurch Beiträge auf alle Einkunftsarten. | Beitrag unabhängig von den Einkünften. |
Echte Situationen, die zeigen, wie individuell die richtige Lösung aussieht.
Mit niedrigem Einstiegsbeitrag in einen leistungsstarken Tarif gewechselt, unabhängig vom späteren Umsatz.
Die private Versicherung lief ohne Lücke weiter, nur der Arbeitgeberzuschuss entfiel planmäßig.
Ein Krankentagegeld ab dem 15. Tag deckte laufende Kanzleikosten und Lebensunterhalt während einer Erkrankung.
Das Versorgungswerk spielt eine entscheidende Rolle im Leben eines Rechtsanwalts. Als spezielle Einrichtung für freie Berufe stellt es sicher, dass die Mitglieder im Alter gut versorgt sind. Im Hinblick auf die Krankenversicherungsbeiträge im Rentenalter hat die Mitgliedschaft jedoch einen erheblichen Nachteil.
Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse im Rentenalter kann als freiwilliges Mitglied oder als Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfolgen. Mitglieder der KVdR zahlen nur auf bestimmte Einkünfte Beiträge, insbesondere auf die gesetzliche Rente, während Mieten oder Kapitalerträge beitragsfrei bleiben. Voraussetzung für die KVdR ist unter anderem, dass die Person in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens mindestens neun Zehntel der Zeit gesetzlich versichert war und eine gesetzliche Rente bezieht.
Weil Rechtsanwälte ins Versorgungswerk und nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, werden sie im Rentenalter in der Regel als freiwilliges Mitglied geführt. Freiwillig Versicherte zahlen auf alle Einkunftsarten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. In Verbindung mit der oft höheren Versorgungswerkrente führt das dazu, dass im Rentenalter häufig der Höchstbeitrag von rund 1.000 Euro anfällt, allein zu tragen, denn Versorgungswerke gewähren keinen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen. Die private Krankenversicherung bleibt dagegen einkommensunabhängig.
Die private Krankenversicherung kostet für Rechtsanwälte ab rund 300 Euro. Als Selbstständiger tragen Sie den Beitrag allein, dafür ist er unabhängig vom Umsatz. Tarife auf gutem medizinischem Niveau liegen bei etwa 550 bis 650 Euro im Monat, ein Krankentagegeld kommt je nach Höhe hinzu.
Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen einkommensabhängig und erreichen mit höherem Umsatz schnell den Höchstbeitrag von bis zu rund 1.200 Euro im Monat inklusive Pflegeversicherung, ohne Arbeitgeberzuschuss. In der privaten Krankenversicherung gibt es solide Tarife ab rund 500 Euro im Monat. Ein Krankentagegeld wird zusätzlich kalkuliert.
Langfristig ist von steigenden Beiträgen auszugehen. Seit 2016 stiegen die Beiträge in der PKV um durchschnittlich 3,30 Prozent pro Jahr, in der GKV um 3,90 Prozent. Da kein Arbeitgeber den Beitrag abfedert, zählt eine solide Kalkulation. Wir achten daher besonders auf Beitragsstabilität.
Der Beitrag wird unabhängig vom Einkommen kalkuliert, das hilft, wenn die anwaltliche Tätigkeit ausläuft. Alterungsrückstellungen federn die Beiträge ab, der gesetzliche Beitragszuschlag von 10 Prozent entfällt ab dem 60. Lebensjahr. Über einen Beitragsentlastungstarif senken Sie den Beitrag im Ruhestand gezielt.
Ein Selbstbehalt passt gut zu Anwälten mit Rücklagen und senkt den Beitrag. Über einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG lässt sich oft sparen, ohne den Versicherer zu wechseln und ohne Verlust der Alterungsrückstellungen. Auch die Höhe des Krankentagegelds sollte zum Bedarf passen.
| Parameter | Ist-Stand (freiwillige GKV) | Soll-Stand (PKV) | Differenz |
|---|---|---|---|
| Monatlicher Beitrag | 1.017,19 € | 540 € | − 475 € |
| Arbeitgeberanteil | keiner | keiner | gleich |
| Eigenanteil brutto | 1.017,19 € | 540 € | − 475 € |
| Jahresgesamtkosten | rund 12.200 € | 6.480 € | − 5.700 € |
Beispielrechnung auf Basis von Durchschnittstarifen. Der freiwillige GKV-Beitrag hängt vom Einkommen ab. Individuelle Faktoren wie Gesundheitszustand und Tarifwahl beeinflussen das Ergebnis.
Drei Leistungsstufen, damit Sie genau das absichern, was Ihnen wichtig ist.
ab 280 € / Monat
ab 400 € / Monat
ab 640 € / Monat
Alle Preisangaben sind Beispielrechnungen auf Basis eines 30-jährigen Angestellten ohne Vorerkrankungen.
Beliebte Leistungsbausteine, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung wählen können.
Die PKV sollte hohe Kosten für Zahnbehandlungen, Kronen, Implantate und anderen Zahnersatz zu mindestens 80 % übernehmen.
Oft ein Kostentreiber: Wie wichtig sind Ihnen diese Leistungen? Das ist eine persönliche Entscheidung.
Die PKV sollte die wichtigen Vorsorgeuntersuchungen ohne Einschränkungen erstatten.
Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie sollten ohne enge Leistungsbegrenzungen erstattet werden, damit ein Ausfall in der Kanzlei kurz bleibt.
Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte deckt Reha- und Kurmaßnahmen nicht optimal ab. Diese Leistung gehört deshalb in Ihren PKV-Tarif.
Die PKV sollte medizinisch notwendige Hilfsmittel wie Hörgeräte, Bandagen oder orthopädische Einlagen bezahlen.
Ein- oder Zweibettzimmer und medizinische Wahlleistungen, je nach gewünschtem Komfort im Krankenhaus.
Wir vergleichen den gesamten Markt und finden den Tarif mit dem besten Verhältnis aus Leistung und stabilem Beitrag.
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Das Versorgungswerk sichert Ihre Altersversorgung, nicht die Krankheitskosten. Die Krankenversicherung schließen Sie separat ab. Beide Bausteine sollten aufeinander abgestimmt geplant werden.
Ohne Arbeitgeber gibt es keine Lohnfortzahlung. Ein Krankentagegeld ersetzt Ihren Verdienstausfall ab einem vereinbarten Tag und sichert laufende Kanzleikosten sowie Ihren Lebensunterhalt bei längerer Krankheit.