Expertentipps

So finden Sie sich in den Begriffen der privaten Krankenversicherung schneller zurecht.

01

Beitrag und Kalkulation

Begriffe wie Alterungsrückstellung, Äquivalenzprinzip und gesetzlicher Zuschlag erklären, warum der private Beitrag nach Risiko und nicht nach Einkommen berechnet wird und wie er für das Alter vorsorgt.

02

Leistung und Erstattung

Wer eine Rechnung einreicht, trifft auf Kostenerstattungsprinzip, Regelhöchstsatz und Gebührenordnung. Diese Begriffe entscheiden, wie viel der Versicherer am Ende erstattet.

03

Recht und Pflichten

Vorvertragliche Anzeigepflicht, Obliegenheit und Auskunftspflicht regeln, was Versicherte angeben müssen. Fehler dabei können den Schutz im Leistungsfall gefährden.

04

Einkommen im Krankheitsfall

Krankentagegeld, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitgeberbescheinigung gehören zusammen, wenn das Einkommen während einer längeren Krankheit abgesichert werden soll.

Inhalt
  1. Beitrag und Kalkulation
  2. Leistung und Erstattung
  3. Recht und Pflichten
  4. Einkommen bei Krankheit
  5. Begriffe im Überblick
  6. Wozu ein Glossar
  7. Erstattung im Vergleich

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Die Begriffe der PKV nach Themen geordnet

Beitrag, Kalkulation und Altersvorsorge

Der private Beitrag folgt dem Äquivalenzprinzip. Er richtet sich nach dem versicherten Risiko, also nach Alter, Gesundheit und Leistungsumfang.

Über die Alterungsrückstellungen legt der Versicherer Kapital für das Alter zurück, damit der Beitrag dort stabil bleibt. Der gesetzliche Zuschlag und die Beitragslimitierung wirken in dieselbe Richtung. Begriffe wie Rechnungszins, Deckungsrückstellung und Übertragungswert beschreiben die Mechanik dahinter.

Leistung, Erstattung und Behandlung

Anders als die gesetzliche Krankenkasse erstattet die private Krankenversicherung eingereichte Rechnungen nach dem Kostenerstattungsprinzip. Wie viel sie zahlt, hängt von der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte und vom Regelhöchstsatz ab.

Begriffe wie Belegarzt, allgemeine Krankenhausleistungen, Heil- und Hilfsmittel sowie Regelleistungen ordnen ein, welche Behandlung in welchem Rahmen übernommen wird.

Recht, Pflichten und Vertragsgrundlagen

Beim Vertragsschluss zählt die vorvertragliche Anzeigepflicht. Wer Gesundheitsfragen falsch beantwortet, riskiert eine Obliegenheitsverletzung mit Folgen für den Schutz.

Im Verlauf gelten Auskunftspflicht und Nachmeldepflicht. Begriffe wie Schweigepflichtentbindung, Bindefrist und Annahmerichtlinien beschreiben die Regeln rund um Antrag und Vertrag.

Einkommen im Krankheitsfall absichern

Fällt das Einkommen wegen Krankheit aus, sichern eigene Bausteine die Lücke. Das Krankentagegeld ersetzt den Verdienst ab einem vereinbarten Tag, die Arbeitsunfähigkeit ist die Voraussetzung dafür und die Arbeitgeberbescheinigung belegt das maßgebliche Einkommen.

Für Selbstständige ist diese Absicherung besonders wichtig, weil es keine Entgeltfortzahlung gibt.

Welche Begriffe werden am häufigsten nachgeschlagen?

Diese Einträge werden besonders oft aufgerufen, das vollständige Verzeichnis reicht von A bis Z. Arbeitgeberbescheinigung steht für den Nachweis zum Zuschuss, Krankentagegeld für das Einkommen bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit dafür, wann sie beginnt und endet.

Weiter gefragt sind Beitragslimitierung als Mittel gegen einen hohen Beitrag im Alter, der Arbeitgeberanteil als Zuschuss des Arbeitgebers sowie die Zweitmeinung als Anspruch auf eine zweite ärztliche Einschätzung. Regelleistungen meinen die Grundversorgung im Krankenhaus, Heil- und Hilfsmittel das erstattungsfähige Material. Auskunftspflicht und Nachmeldepflicht betreffen die Angaben gegenüber dem Versicherer, der Belegarzt die Behandlung im Belegkrankenhaus und die Kurtagegeldversicherung den Zuschuss zur Kur.

Wofür brauche ich ein PKV-Glossar?

Verträge und Abrechnungen der privaten Krankenversicherung nutzen viele Fachbegriffe. Das Nachschlagewerk erklärt sie verständlich, damit Sie Bedingungen und Rechnungen sicher einordnen können.

Worin unterscheidet sich die private von der gesetzlichen Erstattung?

Die private Krankenversicherung erstattet eingereichte Rechnungen nach dem Kostenerstattungsprinzip. Die gesetzliche Kasse arbeitet mit dem Sachleistungsprinzip über die Versichertenkarte.

Begriffe wie Regelhöchstsatz und Gebührenordnung erklären, wie hoch die private Erstattung ausfällt.

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