Wer als Selbstständiger den Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnen will, trägt ihn als freiwilliges Mitglied allein. Dabei zählen alle Einkunftsarten zusammen. Bei niedrigem Einkommen greift die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro im Monat, unter die der Beitrag nicht fällt.
Rentner zahlen nach den Regeln der Krankenversicherung der Rentner auf die gesetzliche Rente und tragen den Zusatzbeitrag ohne Arbeitgeberanteil vollständig selbst.
Für Familien gilt ein struktureller Vorteil. Wer kein eigenes Einkommen über 565 Euro im Monat hat, ist beitragsfrei mitversichert, während in der privaten Krankenversicherung jede Person einen eigenen Beitrag zahlt.