Expertentipps

Die wichtigsten Punkte zu den Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung auf einen Blick.

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Drei Beitragsbestandteile

Der Beitrag setzt sich aus dem allgemeinen Satz von 14,6 Prozent, dem Zusatzbeitrag der Kasse von durchschnittlich 2,9 Prozent und der Pflegeversicherung zusammen, also 3,6 Prozent mit Kind oder 4,2 Prozent für Kinderlose. Zur Krankenversicherung ergibt das rund 17,5 Prozent.

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Obergrenze bei 5.812,50 Euro

Der Beitrag wird nur auf das Bruttoeinkommen bis 5.812,50 Euro im Monat berechnet. Was darüber liegt, bleibt beitragsfrei. Das Jahresmaximum der Bemessungsgrundlage liegt bei 69.750 Euro.

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Unser Rat zum Vergleich

Wir empfehlen, beim Vergleich von gesetzlichen Kosten und privatem Beitrag immer den tatsächlichen Eigenanteil zu rechnen. Bei Angestellten zählt der Anteil nach Arbeitgeberzuschuss, bei Selbstständigen der volle Beitrag ohne Zuschuss.

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Familie kostenlos mitversichert

Angehörige ohne eigenes Einkommen über 565 Euro im Monat sind in der gesetzlichen Kasse beitragsfrei mitversichert. In der privaten Krankenversicherung zahlt jede versicherte Person einen eigenen Beitrag.

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Inhalt
  1. Vergleich
  2. Zusammensetzung
  3. Angestellte
  4. Selbstständige, Rentner, Familien
  5. Höchstbeitrag
  6. Was wir sehen
  7. Steuer
  8. Günstige Kasse
  9. Kinderlose
  10. Einkommensgrenze

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Vergleich: gesetzliche Kosten und privater Beitrag

KriteriumGesetzlich (GKV)Privat (PKV)
BemessungsbasisBruttoeinkommen bis 5.812,50 Euro im Monat.Tarif, Eintrittsalter und Gesundheitszustand.
Beitragssatz14,6 Prozent, Zusatzbeitrag rund 2,9 Prozent, dazu die Pflegeversicherung.Tarifabhängig, kein fester Satz.
FamilieAngehörige ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert.Jede Person zahlt einen eigenen Beitrag.
Höchstbeitrag 20261.229,35 Euro, kinderlose Selbstständige 1.261,32 Euro.Tarifabhängig, keine Beitragsobergrenze.

Kosten, Beitragssätze und Sonderfälle: die Details

Wie setzen sich die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung zusammen?

Die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung entstehen 2026 aus drei unabhängigen Bestandteilen:

  • Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 Prozent (ermäßigt ohne Anspruch auf Krankengeld 14,0 Prozent).
  • Kassenindividueller Zusatzbeitrag: 2026 im Durchschnitt 2,9 Prozent.
  • Pflegeversicherung: 3,6 Prozent für Versicherte mit Kind, 4,2 Prozent für Kinderlose.

Der Beitrag zur Krankenversicherung liegt mit Anspruch auf Krankengeld damit bei rund 17,5 Prozent. Die Bemessung regelt § 223 SGB V, den Beitragssatz § 243 SGB V. Beitragspflichtig ist das Einkommen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, nicht das gesamte Einkommen.

Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung für Angestellte?

Bei Angestellten teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Krankenversicherungsbeitrag zur Hälfte, dasselbe gilt für den Zusatzbeitrag.

Ein Rechenbeispiel bei 4.000 Euro brutto verdeutlicht das:

  • Allgemeiner Beitragssatz 14,6 Prozent: 584 Euro, also je 292 Euro für beide Seiten.
  • Zusatzbeitrag 2,9 Prozent: 116 Euro, also je 58 Euro.
  • Hinzu kommt die Pflegeversicherung.

Wer privat versichert ist, erhält vom Arbeitgeber nach § 257 SGB V einen Zuschuss, der am halben rechnerischen Höchstbeitrag gedeckelt ist und höchstens 508,59 Euro im Monat beträgt.

Was zahlen Selbstständige, Rentner und Familien?

Wer als Selbstständiger den Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnen will, trägt ihn als freiwilliges Mitglied allein. Dabei zählen alle Einkunftsarten zusammen. Bei niedrigem Einkommen greift die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro im Monat, unter die der Beitrag nicht fällt.

Rentner zahlen nach den Regeln der Krankenversicherung der Rentner auf die gesetzliche Rente und tragen den Zusatzbeitrag ohne Arbeitgeberanteil vollständig selbst.

Für Familien gilt ein struktureller Vorteil. Wer kein eigenes Einkommen über 565 Euro im Monat hat, ist beitragsfrei mitversichert, während in der privaten Krankenversicherung jede Person einen eigenen Beitrag zahlt.

Wie hoch ist der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Der allgemeine Höchstbeitrag beträgt 2026 monatlich 1.229,35 Euro. Er wird erreicht, sobald das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet.

  • Allgemein: 1.229,35 Euro.
  • Selbstständige ohne Kind: 1.261,32 Euro.
  • Selbstständige mit Kind: 1.226,44 Euro.

Einnahmen oberhalb der Grenze erhöhen den Beitrag nicht weiter. Wie sich dieser Wert berechnet und entwickelt hat, zeigt der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung im Detail.

Was sehen wir in der Beratung?

Wir haben über 5.000 Gesundheitsprüfungen begleitet. Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für einen Wechsel in die PKV steht dabei regelmäßig im Mittelpunkt. Die Antwort hängt von Einkommen, Familienstand, Gesundheitszustand und Lebensplanung ab.

Wer heute den Höchstbeitrag zahlt, gesund ist und langfristig keine Familie mitversichern möchte, findet privat oft ein günstigeres oder leistungsstärkeres Angebot. Wir empfehlen, vor jedem Wechsel die gesetzlichen Kosten und den privaten Beitrag über zwanzig Jahre gegenüberzustellen. Die heutige Differenz sagt wenig, die Belastung über die gesamte Versicherungszeit sagt alles.

Kann ich den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von der Steuer absetzen?

Ja. Beiträge zur Basisabsicherung sind als Sonderausgaben absetzbar. Für Selbstständige, die den vollen Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss tragen, ist das ein spürbarer Steuervorteil. Wie sich das für Privatversicherte auswirkt, zeigt der Beitrag private Krankenversicherung steuerlich absetzen.

Wie unterscheide ich eine günstige von einer teuren Kasse?

Der wesentliche Unterschied liegt im Zusatzbeitrag. 2026 reicht die Spanne von rund 2,18 bis 4,39 Prozent. Darüber hinaus unterscheiden sich Kassen durch Bonusprogramme und freiwillige Zusatzleistungen, nicht durch die gesetzlich vorgeschriebene Grundversorgung.

Warum zahlen Kinderlose einen höheren Beitrag als Eltern?

Der Unterschied liegt in der Pflegeversicherung. Kinderlose zahlen 4,2 Prozent, Versicherte mit Kind 3,6 Prozent. Dieser Aufschlag stabilisiert die Pflegeversicherung und gilt seit der Differenzierung nach Kinderzahl im Jahr 2023.

Bis zu welchem Einkommen wird der Beitrag berechnet?

Bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat, das sind 69.750 Euro im Jahr. Einkommen darüber bleibt beitragsfrei und erhöht den Beitrag nicht.

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