Bei freiwillig Versicherten fließen alle Einkunftsarten in die Beitragsberechnung ein. Neben dem Arbeitseinkommen zählen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalerträge. Die Obergrenze bildet die Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 Euro im Jahr, das entspricht 5.812,50 Euro im Monat. Nach unten greift die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro im Monat, auf die Selbstständige auch dann Beiträge zahlen, wenn ihr tatsächliches Einkommen darunter liegt.
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag, der ermäßigte Satz ohne diesen Anspruch 14,0 Prozent, hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag von durchschnittlich 2,9 Prozent.
Ein Stolperstein bleibt für Selbstständige die vollständige Erfassung der Einkünfte. Wir empfehlen, vor dem Eintritt alle Einkommensquellen aus Selbstständigkeit, Vermietung und Kapital zusammenzurechnen. Oft erreicht das Gesamteinkommen den Höchstbeitrag, was den vermeintlichen Vorteil gegenüber der privaten Krankenversicherung deutlich relativiert.