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79 %

Ihr PKV-Beitrag nach Steuern

PKV-Beitrag nach Zuschuss und Steuer / Monat ·
Steuerersparnis / Monat·
Steuerersparnis / Jahr·
Grenzsteuersatz·
Absetzbar / Jahr·
Detailberechnung
PKV-Gesamtbeitrag / Monat·
Abzgl. KTG-Anteil (nicht absetzbar)·
Verbleibender KV-Beitrag·
x Basisanteil-Quote (79 %)·
Abzgl. Arbeitgeberzuschuss·
Steuerlich absetzbar / Monat·
Absetzbar / Jahr (x 12)·
x Grenzsteuersatz·
Steuerersparnis / Jahr·

Berechnung nach §§ 10, 32a EStG 2026. Keine Steuerberatung. Die tatsächliche Absetzbarkeit hängt vom Tarif ab. Quellen: Bundesministerium der Finanzen, BUNDESSTEUERBLATT.

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Häufige Fragen zum PKV-Steuervorteil

Welcher Teil meines PKV-Beitrags ist steuerlich absetzbar?
Absetzbar ist der Anteil, der dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, also die sogenannte Basisabsicherung. Ihr Versicherer weist diesen Betrag jährlich in einer Steuerbescheinigung aus. Bei den meisten Tarifen liegt der Basisanteil in der Regel zwischen rund 80 und nahezu 100 Prozent des reinen Krankenversicherungsbeitrags. Krankentagegeld ist explizit ausgenommen und darf nicht angesetzt werden.
Was bedeutet der Grenzsteuersatz für meine Steuerersparnis?
Der Grenzsteuersatz gibt an, wie viel Prozent auf jeden zusätzlichen Euro Einkommen entfallen. Bei einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro liegt er nach § 32a EStG typischerweise bei 39 bis 42 Prozent. Jeder Euro absetzbarer PKV-Beitrag senkt die Steuerlast genau um diesen Prozentsatz. Wer 42 Prozent Grenzsteuersatz hat, bekommt von 1.000 Euro absetzbaren Beiträgen 420 Euro vom Finanzamt zurück.
Gilt die Absetzbarkeit auch für Angestellte in der PKV?
Ja, grundsätzlich gilt § 10 EStG für alle PKV-Versicherten. Angestellte erhalten jedoch bereits einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zur PKV, der den absetzbaren Eigenanteil reduziert. Der Basisanteil wird um den Arbeitgeberzuschuss gekürzt, bevor er als Sonderausgabe angesetzt werden kann. Für Selbstständige ohne Zuschuss wirkt die volle Absetzbarkeit des Basisanteils.