Heil- und Kostenplan zuerst
Wir empfehlen, vor jedem größeren Zahnersatz einen Heil- und Kostenplan einzureichen und die schriftliche Kostenzusage abzuwarten. Erst dann steht fest, welche Quote der Tarif trägt.
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SelbstständigeFreiberuflerMedizinerSteuerberaterRechtsanwälte & JuristenWie Sie Zahnersatz so planen, dass der Tarif ihn auch trägt.
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Wie läuft die Beratung ab? →| Kriterium | Gesetzlich (GKV) | Privat (PKV) |
|---|---|---|
| Kostenübernahme | befundbezogener Festzuschuss, der Rest bleibt Eigenanteil | prozentuale Erstattung nach Tarif, oft 70 bis 100 Prozent |
| Versorgung | Regelversorgung als Maßstab | auch höherwertige Versorgung je nach Tarif |
| Implantate | kein eigener Anspruch, nur Festzuschuss wie für die Regelversorgung | je nach Tarif enthalten, teils mit Höchstbetrag oder Stückzahl |
| Eigenanteil | hoher Eigenanteil bei aufwendigem Zahnersatz | je nach Erstattungsstaffel deutlich geringer |
Die Zahnstaffel schützt das Versichertenkollektiv vor kurzfristig geplanten Großbehandlungen. Wer einen Vertrag abschließt und kurz darauf umfangreichen Zahnersatz einreicht, erhält nur begrenzte Beträge erstattet. Ein typisches Modell sieht so aus, die konkreten Werte regelt der Tarif.
| Versicherungsjahr | Typischer Höchstbetrag für Zahnersatz |
|---|---|
| Erstes Jahr | rund 1.000 € |
| Zweites Jahr | rund 2.000 € |
| Drittes Jahr | rund 3.000 € |
| Viertes Jahr | rund 4.000 € |
| Ab dem fünften Jahr | volle Tarifleistung ohne Staffelbegrenzung |
Innerhalb der Staffel gilt die normale Erstattungsquote des Tarifs von 50 bis 100 Prozent. Zur Staffel kommt die Wartezeit. Nach § 197 VVG darf der Versicherer für Zahnersatz eine Wartezeit von bis zu acht Monaten vereinbaren. Während der Wartezeit besteht kein Anspruch, auch nicht anteilig. Viele Versicherer verzichten auf Wartezeiten oder erlassen sie bei zahnärztlicher Untersuchung. Die Staffel bleibt davon unberührt.
Bei größerem Zahnersatz führt der sichere Weg über den Heil- und Kostenplan. Der Zahnarzt erstellt den Plan mit Diagnose, Behandlungsschritten, Material und Kostenschätzung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie reichen ihn beim Versicherer ein und erhalten die schriftliche Kostenzusage mit der konkreten Erstattungsquote. Erst danach beginnt die Behandlung, am Ende reichen Sie die Rechnung ein.
Der Plan lohnt sich auch bei vermeintlich klaren Fällen. Die häufigsten Differenzen entstehen nicht bei der Quote, sondern bei den Nebenpositionen. Material- und Laborkosten machen beim Zahnersatz oft die Hälfte der Rechnung aus und werden je nach Tarif unterschiedlich behandelt. Eine Kostenzusage macht diese Posten vorab sichtbar.
Implantate sind die hochwertigste und teuerste Form des Zahnersatzes. Die Kosten liegen bei 1.500 bis 3.500 € je Implantat, mit Aufbau und Krone bis 4.000 €. Bei den Tarifen gibt es drei Varianten. In den meisten Zahnersatztarifen sind Implantate enthalten und werden wie anderer Zahnersatz erstattet. Manche Tarife führen sie als Sonderleistung mit eigenem Höchstbetrag. Einzelne, vor allem ältere Tarife schließen Implantate aus oder begrenzen die Zahl der Implantate je Kiefer.
Genau diese Begrenzungen sind in der Beratung der häufigste Streitpunkt beim Zahnersatz. Die Behandlung ist medizinisch sauber geplant, aber der Tarif deckelt Anzahl oder Material. Wer eine Implantatversorgung für möglich hält, liest die Zahnersatzklausel vor Vertragsabschluss auf genau diese Punkte.
Ein fehlender, nicht versorgter Zahn gilt in der Gesundheitsprüfung als Vorerkrankung. Versicherer reagieren darauf meist mit einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss für die bestehende Lücke. Angeratene, aber noch nicht durchgeführte Behandlungen müssen im Antrag angegeben werden. Wer den Wechsel in die private Krankenversicherung plant, versorgt offene Befunde deshalb am besten vor dem Antrag oder klärt die Konditionen über eine anonyme Voranfrage.
Wir empfehlen, beim Zahnersatz die Erstattungsquote, die Staffelhöhe und die Implantatklausel als Dreiklang zu prüfen, eine hohe Prozentzahl allein sagt wenig. Achtzig Prozent ohne Staffelausnahme bei Unfall und mit gedeckelter Implantatleistung können im Ernstfall weniger wert sein als siebzig Prozent mit sauberen Klauseln.
In vielen Tarifen ja. Unfallbedingter Zahnersatz wird dann von Beginn an mit der vollen Tarifquote erstattet. Diese Ausnahme steht ausdrücklich in den Bedingungen. Fehlt sie, gilt die Staffel auch nach einem Unfall.
Dann erstattet der Versicherer nichts, auch nicht anteilig. Behandlungen, die während der Wartezeit beginnen, bleiben komplett Eigenleistung. Bei planbarem Zahnersatz lohnt es sich deshalb, den Behandlungsbeginn hinter das Ende der Wartezeit zu legen, sofern der Zahnarzt das vertreten kann.
Nur in einem Teil der Tarife, meist in Komfortlinien und oft mit eigenen Höchstbeträgen. Die gesetzliche Kasse zahlt Kieferorthopädie für Erwachsene nur in schweren Ausnahmefällen. Wer das Thema absehbar hat, prüft die Klausel vor Abschluss. Nachträglich lässt sie sich kaum noch versichern.