Der Beitragsentlastungstarif ist ein Zusatzbaustein. Sie zahlen heute einen Aufpreis, ab dem vereinbarten Zielalter sinkt der Beitrag garantiert um einen festen Betrag, oft 200 bis 400 € im Monat. Das beste Einstiegsfenster liegt zwischen 30 und 45 Jahren. Bei Angestellten beteiligt sich der Arbeitgeber im Rahmen des Höchstzuschusses und die Beiträge sind anteilig absetzbar.
Der Tarifwechsel nach § 204 VVG ist das gesetzliche Recht jedes Privatversicherten, beim eigenen Versicherer in einen gleichartigen, günstigeren Tarif zu wechseln, ohne neue Gesundheitsprüfung und mit vollem Erhalt der Alterungsrückstellungen. In der Praxis schlagen Versicherer solche Wechsel selten von sich aus vor. Die Initiative liegt beim Versicherten. Wer Mehrleistungen wählt, muss für den Mehranteil mit einer erneuten Gesundheitsprüfung und gegebenenfalls einem Risikozuschlag rechnen. Wir empfehlen einen Tarif-Check alle fünf bis sieben Jahre mit einem unabhängigen Berater.
Als Auffanglösungen existieren zwei Sozialtarife. Der Standardtarif steht langjährig Versicherten offen, deren Vollversicherung vor dem 1. Januar 2009 begann. Seine Leistungen sind mit der gesetzlichen Krankenkasse vergleichbar, der Beitrag ist 2026 auf 848,62 € im Monat begrenzt. Der Basistarif nach § 12 Abs. 1a VAG steht jedem offen, der nach 2009 seinen PKV-Vertrag abgeschlossen hat. Sein Beitrag beträgt höchstens den GKV-Höchstbeitrag, 2026 rund 1.017,18 € im Monat, bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit halbierbar. Beide Tarife sind Notbremsen, keine Gestaltungsinstrumente. Vor diesem Schritt prüfen Sie Tarifwechsel und Entlastungsbausteine.