Eigener Vertrag, eigener Beitrag
Den Ehegatten kostenlos mitzuversichern gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Beitrag typisch 300 bis 500 Euro pro Monat, abhängig von Alter, Tarif und Gesundheitszustand.
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SelbstständigeFreiberuflerMedizinerSteuerberaterRechtsanwälte & JuristenEhepartner erhalten in der privaten Krankenversicherung keinen kostenlosen Mitversicherungsanspruch. Stattdessen bekommt jeder Ehepartner einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag, typisch 300 bis 500 Euro pro Monat für Erwachsene.
Bekannt aus führenden Fachmedien
Ehepartner sollten den Wechsel in die private Krankenversicherung gut abwägen. Die wichtigsten Punkte vor Ihrer Entscheidung.
Eine neutrale Gegenüberstellung der beiden Versicherungssysteme für Ehepartner.
| Kriterium | Gesetzlich (GKV) | Privat (PKV) |
|---|---|---|
| Beitrag ohne eigenes Einkommen | Beitragsfrei über die Familienversicherung. | Eigener Vertrag mit eigenem Beitrag, typisch 300 bis 500 Euro pro Monat. |
| Voraussetzung | Einkommen des mitversicherten Ehepartners unter 565 Euro pro Monat. | Eigene Berechtigung zum Eintritt und Gesundheitsprüfung. |
| Bei Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze | Die beitragsfreie Familienversicherung entfällt. | Aufnahme in die private Krankenversicherung möglich. |
| Leistungen | Gesetzlich definierter Leistungskatalog. | Tarifniveau individuell wählbar. |
| Aufnahme | Automatisch über den gesetzlich versicherten Hauptpartner. | Eigener Antrag mit Gesundheitsprüfung. |
Echte Situationen, die zeigen, wie individuell die richtige Lösung aussieht.
Solange die gesetzlich versicherte Frau mehr verdient, bleiben die Kinder beitragsfrei in der gesetzlichen Versicherung. Sinkt ihr Einkommen oder wechselt sie in die PKV, brauchen die Kinder eigene Verträge.
Haben beide Partner Beihilfeanspruch, ist die private Restkostenversicherung für beide günstiger als eine vollständige private Krankenversicherung ohne Beihilfe.
Für den Ehepartner ist die private Krankenversicherung häufig die einzige praktikable Option, weil die gesetzliche Familienversicherung einen gesetzlich versicherten Hauptpartner voraussetzt.
Welche Absicherung möglich und sinnvoll ist, hängt vom beruflichen Status, vom Einkommen und von der bestehenden Krankenversicherung beider Ehepartner ab.
Beide Ehepartner angestellt und über der Versicherungspflichtgrenze: Beide können zwischen freiwilliger gesetzlicher und privater Versicherung wählen. Entscheiden sich beide für die PKV, erhält jeder einen eigenen Vertrag mit unabhängig wählbaren Tarifen, Leistungen und Beiträgen.
Ein Ehepartner ohne oder mit geringem Einkommen: Ist der verdienende Ehepartner gesetzlich versichert, kann der andere unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert werden. Die Einkommensgrenze beträgt 2026 grundsätzlich 565 Euro im Monat, bei einer geringfügigen Beschäftigung bis zu 603 Euro. Ist der verdienende Ehepartner privat versichert, besteht über ihn keine beitragsfreie Familienversicherung, der andere benötigt dann eine eigene Absicherung.
Selbstständige Ehepartner: Hauptberuflich Selbstständige und Freiberufler können unabhängig von der Versicherungspflichtgrenze zwischen freiwilliger gesetzlicher und privater Versicherung wählen. Für die Aufnahme in die PKV ist regelmäßig eine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Ein Ehepartner ist Beamter: Der Partner mit Beamtenstatus erhält in der Regel Beihilfe und versichert nur die verbleibenden Kosten über einen privaten Beihilfetarif. Auch der andere Ehepartner kann unter bestimmten Voraussetzungen beihilfeberechtigt sein.
Änderungen melden: Heirat, Geburt eines Kindes, Berufswechsel, Einkommensänderungen oder der Wechsel zwischen Anstellung und Selbstständigkeit können den Versicherungsstatus verändern. Solche Änderungen sollten zeitnah der Krankenkasse, dem privaten Versicherer und gegebenenfalls dem Arbeitgeber gemeldet werden.
Der Prozess der Aufnahme eines Ehepartners in die PKV unterscheidet sich grundlegend von der gesetzlichen Familienversicherung. In der GKV läuft die Familienversicherung nach § 10 SGB V automatisch, wenn die Einkommensvoraussetzungen erfüllt sind. In der PKV gibt es keine automatische Mitversicherung, jede Aufnahme erfordert einen eigenen Antrag und eine Gesundheitsprüfung.
Bei einem Ehepartner ohne Vorerkrankungen und in jüngerem Alter liegt der Beitrag typisch am unteren Ende der Spanne von 300 bis 500 Euro pro Monat. Mit zunehmendem Alter und bei Vorerkrankungen steigt er. Bei erheblichen Vorerkrankungen kann der Versicherer einen Risikozuschlag verlangen oder in Einzelfällen die Aufnahme ablehnen.
Der Tarif des aufgenommenen Ehepartners kann vom Tarif des bereits versicherten Partners abweichen. Wer den Ehepartner in einem günstigeren Basistarif anlegt, sollte bedenken, dass eine spätere Aufstockung auf ein höheres Leistungsniveau eine erneute Gesundheitsprüfung erfordert. Der Einstieg mit dem gewünschten Leistungsniveau ist in der Regel die wirtschaftlich bessere Entscheidung.
Aus über 5.000 Gesundheitsprüfungen kennen wir eine häufige Konstellation: ein privat versicherter Mann, eine gesetzlich versicherte Frau und drei Kinder. Solange die Frau mehr verdient, sind die Kinder beitragsfrei in der gesetzlichen Versicherung mitversichert. Sinkt ihr Einkommen unter das des Mannes oder wechselt sie in die PKV, müssen die Kinder in eigene Verträge. Die Kostenfrage hängt damit an der Einkommensverteilung beider Ehepartner über viele Jahre.
Wir empfehlen Paaren mit Kinderwunsch, die Versicherungskonstellation für Eltern und Kinder gemeinsam zu rechnen. Ein besonderes Muster zeigt sich bei Beamtenehen: Haben beide Partner Beihilfeanspruch, ist die private Restkostenversicherung für beide günstiger als eine vollständige PKV ohne Beihilfe. Für Ehen von Selbstständigen ist die private Krankenversicherung für den Ehepartner häufig die einzige praktikable Option, da die gesetzliche Familienversicherung einen gesetzlich versicherten Hauptpartner voraussetzt.
Für Ehepartner hängen die Kosten davon ab, ob eine beitragsfreie gesetzliche Mitversicherung möglich ist oder ein eigener Vertrag nötig wird. Eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es nur in der gesetzlichen Versicherung und nur dann, wenn das Einkommen des mitversicherten Ehepartners unter 565 Euro pro Monat bleibt. Ein eigener Vertrag in der privaten Krankenversicherung kostet je nach Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang typisch 300 bis 500 Euro pro Monat. Familienrabatte gibt es nicht, jeder Vertrag wird eigenständig kalkuliert.
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Ehepartner ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert, solange sein Einkommen unter 565 Euro pro Monat bleibt. Bei einer geringfügigen Beschäftigung sind bis zu 603 Euro möglich. In der privaten Krankenversicherung benötigt jeder Ehepartner einen eigenen Vertrag. Der Beitrag liegt je nach Alter, Gesundheit und Tarif typisch bei 300 bis 500 Euro pro Monat.
Langfristig ist von steigenden Beiträgen auszugehen. Seit 2016 stiegen die Beiträge in der PKV um durchschnittlich 3,30 Prozent pro Jahr, in der GKV um 3,90 Prozent. Wir achten daher besonders auf Tarife mit hoher Beitragsstabilität.
Alterungsrückstellungen federn die Beiträge im Alter ab, der gesetzliche Beitragszuschlag von 10 Prozent entfällt ab dem 60. Lebensjahr. Über einen Beitragsentlastungstarif lässt sich der Beitrag im Ruhestand zusätzlich gezielt senken.
Für Paare ist die Wahl zwischen gesetzlicher Mitversicherung und eigenem privaten Vertrag der größte Hebel. Innerhalb der PKV senken ein Selbstbehalt und ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG den Beitrag, ohne den Versicherer zu wechseln und ohne Verlust der Alterungsrückstellungen.
| Parameter | Ist-Stand (GKV) | Soll-Stand (PKV) | Differenz |
|---|---|---|---|
| Monatlicher Beitrag | rund 1.020 € | 450 € | − 570 € |
| Arbeitgeberanteil | rund 510 € | 225 € | − 285 € |
| Eigenanteil brutto | rund 510 € | 225 € | − 285 € |
| Jahresgesamtkosten (Eigenanteil) | rund 6.120 € | 2.700 € | − 3.420 € |
Beispielrechnung auf Basis von Durchschnittstarifen. Individuelle Faktoren wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarifwahl beeinflussen das Ergebnis. Für einen Ehepartner ohne eigenes Einkommen ist dagegen oft die beitragsfreie gesetzliche Mitversicherung die günstigste Lösung.
Drei Leistungsstufen, damit Sie genau das absichern, was Ihnen wichtig ist.
ab 245 € / Monat
ab 350 € / Monat
ab 480 € / Monat
Alle Preisangaben sind Beispielrechnungen auf Basis eines 30-jährigen Angestellten ohne Vorerkrankungen.
Beliebte Leistungsbausteine, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung wählen können.
Die PKV sollte hohe Kosten für Zahnbehandlungen, Kronen, Implantate und anderen Zahnersatz zu mindestens 80 % übernehmen.
Oft ein Kostentreiber: Wie wichtig sind Ihnen diese Leistungen? Das ist eine persönliche Entscheidung.
Die PKV sollte die wichtigen Vorsorgeuntersuchungen ohne Einschränkungen erstatten.
Ist ein Elternteil privat versichert, wird ein Neugeborenes innerhalb von zwei Monaten ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen.
Halten den Vertrag günstig am Leben, etwa wenn der Ehepartner vorübergehend versicherungspflichtig wird oder wieder in den Beruf einsteigt.
Die PKV sollte medizinisch notwendige Hilfsmittel wie Hörgeräte, Bandagen oder orthopädische Einlagen bezahlen.
Ein- oder Zweibettzimmer und medizinische Wahlleistungen, je nach gewünschtem Komfort im Krankenhaus.
Wir vergleichen den gesamten Markt und finden den Tarif mit dem besten Verhältnis aus Leistung und stabilem Beitrag.
Wir zeigen Ihnen, was Sie vor einem Wechsel in die private Krankenversicherung wissen sollten.
Erfahren Sie, für wen sich die private Krankenversicherung besonders eignet und welche Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung dabei wichtig sind.
Mehr erfahrenWelche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden.
Mehr erfahrenSo läuft die Gesundheitsprüfung in der PKV und worauf Sie bei den Gesundheitsfragen achten sollten.
Mehr erfahrenWie sich die Beiträge in der privaten Krankenversicherung entwickeln und was sie im Alter stabil hält.
Mehr erfahrenVergleichen Sie die wichtigsten Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
Mehr erfahrenVom Erstgespräch bis zum Antrag: der Ablauf eines Wechsels Schritt für Schritt erklärt.
Mehr erfahrenIhre Rechte und Optionen, wenn Ihr Versicherer den Beitrag anpasst.
Mehr erfahrenZahnersatz, Heilpraktiker, Einzelzimmer: worauf es bei den Tarifbedingungen wirklich ankommt.
Mehr erfahrenJa. Es gibt keine Pflicht, den Ehepartner in die PKV aufzunehmen. Wenn der nicht privat versicherte Ehepartner freiwillig gesetzlich versichert ist oder über eine Beschäftigung gesetzlich pflichtversichert wird, kann er in der gesetzlichen Versicherung bleiben. Die Entscheidung ist eine individuelle Abwägung aus Kosten, Leistung und Familienplanung.
Jeder PKV-Vertrag ist eigenständig und läuft im Todesfall des anderen Ehepartners unverändert weiter. Der überlebende Ehepartner bleibt vollversichert, Beitrag, Tarif und Leistungen bleiben identisch. Der Versicherer sollte über das Ableben informiert werden, insbesondere wenn der Vertrag eine Bezugsberechtigung enthält.
Nein. Es gibt keine Familienrabatte. Jeder Vertrag wird eigenständig kalkuliert.
Ja. Wer bereits privat versichert ist, bleibt es unabhängig davon, ob und wann er erwerbstätig wird. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist kein Versicherungsereignis, das zum Wechsel in die gesetzliche Versicherung zwingt. Ein Wechsel wäre nur möglich, wenn das Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt und der Arbeitgeber die gesetzliche Pflicht geltend macht.
Die Staatsangehörigkeit spielt für die PKV-Aufnahme keine Rolle. Entscheidend sind der Wohnsitz in Deutschland und die fehlende gesetzliche Versicherungspflicht. Wer mit Wohnsitz in Deutschland nicht der Versicherungspflicht unterliegt, also Selbstständige, Beamte oder Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze, kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit in die PKV eintreten.