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Wichtige Tipps für Ehepartner

Ehepartner sollten den Wechsel in die private Krankenversicherung gut abwägen. Die wichtigsten Punkte vor Ihrer Entscheidung.

01

Eigener Vertrag, eigener Beitrag

Den Ehegatten kostenlos mitzuversichern gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Beitrag typisch 300 bis 500 Euro pro Monat, abhängig von Alter, Tarif und Gesundheitszustand.

02

Aufnahmevoraussetzung prüfen

Ehepartner mit eigenem Einkommen über der JAEG von 77.400 Euro oder mit Selbstständigen- und Beamtenstatus können in die PKV eintreten. Ohne diese Voraussetzungen gilt die freiwillige Aufnahme mit Gesundheitsprüfung.

03

Unsere Empfehlung

Wir empfehlen Paaren, vor Heirat oder vor PKV-Eintritt eines Partners die langfristigen Versicherungskonstellationen mit einem Berater zu klären.

04

GKV-Familienversicherung als Alternative

Bei Einkommen des Ehepartners unter 565 Euro pro Monat. Die Mitversicherung über den GKV-versicherten Ehepartner möglich, zu 0 Euro Beitrag.

05

Wichtig zu wissen

Bei gemischten Konstellationen (ein Ehepartner GKV, einer PKV) folgen die Kinder dem Versicherungsstatus des hauptverdienenden Elternteils. Wenn der PKV-Ehepartner mehr verdient, müssen die Kinder in einem eigenen PKV-Vertrag versichert sein, mit eigenem Beitrag pro Kind. Wir empfehlen Paaren mit unterschiedlichem Versicherungsstatus, die Einkommensverteilung im Hinblick auf die Kinderversicherung zu prüfen, denn es kann versicherungstechnisch und steuerlich entscheidend sein. Änderungen des Familienstands wie Heirat, Geburt oder Scheidung sind dem Versicherer zeitnah zu melden, da Tarife Bezüge auf Familienmitglieder enthalten können.

Vergleich: Gesetzlich oder privat versichern für Ehepartner?

Eine neutrale Gegenüberstellung der beiden Versicherungssysteme für Ehepartner.

KriteriumGesetzlich (GKV)Privat (PKV)
Beitrag ohne eigenes EinkommenBeitragsfrei über die Familienversicherung.Eigener Vertrag mit eigenem Beitrag, typisch 300 bis 500 Euro pro Monat.
VoraussetzungEinkommen des mitversicherten Ehepartners unter 565 Euro pro Monat.Eigene Berechtigung zum Eintritt und Gesundheitsprüfung.
Bei Einkommen über der VersicherungspflichtgrenzeDie beitragsfreie Familienversicherung entfällt.Aufnahme in die private Krankenversicherung möglich.
LeistungenGesetzlich definierter Leistungskatalog.Tarifniveau individuell wählbar.
AufnahmeAutomatisch über den gesetzlich versicherten Hauptpartner.Eigener Antrag mit Gesundheitsprüfung.

Praxisbeispiele aus unserer Beratung

Echte Situationen, die zeigen, wie individuell die richtige Lösung aussieht.

Mann privat, Frau gesetzlich, drei Kinder

Solange die gesetzlich versicherte Frau mehr verdient, bleiben die Kinder beitragsfrei in der gesetzlichen Versicherung. Sinkt ihr Einkommen oder wechselt sie in die PKV, brauchen die Kinder eigene Verträge.

Beamtenehe mit Beihilfe

Haben beide Partner Beihilfeanspruch, ist die private Restkostenversicherung für beide günstiger als eine vollständige private Krankenversicherung ohne Beihilfe.

Ehe von Selbstständigen

Für den Ehepartner ist die private Krankenversicherung häufig die einzige praktikable Option, weil die gesetzliche Familienversicherung einen gesetzlich versicherten Hauptpartner voraussetzt.

Welche Krankenversicherung passt für Ehepartner?

Welche Absicherung möglich und sinnvoll ist, hängt vom beruflichen Status, vom Einkommen und von der bestehenden Krankenversicherung beider Ehepartner ab.

Beide Ehepartner angestellt und über der Versicherungspflichtgrenze: Beide können zwischen freiwilliger gesetzlicher und privater Versicherung wählen. Entscheiden sich beide für die PKV, erhält jeder einen eigenen Vertrag mit unabhängig wählbaren Tarifen, Leistungen und Beiträgen.

Ein Ehepartner ohne oder mit geringem Einkommen: Ist der verdienende Ehepartner gesetzlich versichert, kann der andere unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert werden. Die Einkommensgrenze beträgt 2026 grundsätzlich 565 Euro im Monat, bei einer geringfügigen Beschäftigung bis zu 603 Euro. Ist der verdienende Ehepartner privat versichert, besteht über ihn keine beitragsfreie Familienversicherung, der andere benötigt dann eine eigene Absicherung.

Selbstständige Ehepartner: Hauptberuflich Selbstständige und Freiberufler können unabhängig von der Versicherungspflichtgrenze zwischen freiwilliger gesetzlicher und privater Versicherung wählen. Für die Aufnahme in die PKV ist regelmäßig eine Gesundheitsprüfung erforderlich.

Ein Ehepartner ist Beamter: Der Partner mit Beamtenstatus erhält in der Regel Beihilfe und versichert nur die verbleibenden Kosten über einen privaten Beihilfetarif. Auch der andere Ehepartner kann unter bestimmten Voraussetzungen beihilfeberechtigt sein.

Änderungen melden: Heirat, Geburt eines Kindes, Berufswechsel, Einkommensänderungen oder der Wechsel zwischen Anstellung und Selbstständigkeit können den Versicherungsstatus verändern. Solche Änderungen sollten zeitnah der Krankenkasse, dem privaten Versicherer und gegebenenfalls dem Arbeitgeber gemeldet werden.

Ehegatten mitversichern

Der Prozess der Aufnahme eines Ehepartners in die PKV unterscheidet sich grundlegend von der gesetzlichen Familienversicherung. In der GKV läuft die Familienversicherung nach § 10 SGB V automatisch, wenn die Einkommensvoraussetzungen erfüllt sind. In der PKV gibt es keine automatische Mitversicherung, jede Aufnahme erfordert einen eigenen Antrag und eine Gesundheitsprüfung.

Bei einem Ehepartner ohne Vorerkrankungen und in jüngerem Alter liegt der Beitrag typisch am unteren Ende der Spanne von 300 bis 500 Euro pro Monat. Mit zunehmendem Alter und bei Vorerkrankungen steigt er. Bei erheblichen Vorerkrankungen kann der Versicherer einen Risikozuschlag verlangen oder in Einzelfällen die Aufnahme ablehnen.

Der Tarif des aufgenommenen Ehepartners kann vom Tarif des bereits versicherten Partners abweichen. Wer den Ehepartner in einem günstigeren Basistarif anlegt, sollte bedenken, dass eine spätere Aufstockung auf ein höheres Leistungsniveau eine erneute Gesundheitsprüfung erfordert. Der Einstieg mit dem gewünschten Leistungsniveau ist in der Regel die wirtschaftlich bessere Entscheidung.

Unsere Empfehlung für Paare

Aus über 5.000 Gesundheitsprüfungen kennen wir eine häufige Konstellation: ein privat versicherter Mann, eine gesetzlich versicherte Frau und drei Kinder. Solange die Frau mehr verdient, sind die Kinder beitragsfrei in der gesetzlichen Versicherung mitversichert. Sinkt ihr Einkommen unter das des Mannes oder wechselt sie in die PKV, müssen die Kinder in eigene Verträge. Die Kostenfrage hängt damit an der Einkommensverteilung beider Ehepartner über viele Jahre.

Wir empfehlen Paaren mit Kinderwunsch, die Versicherungskonstellation für Eltern und Kinder gemeinsam zu rechnen. Ein besonderes Muster zeigt sich bei Beamtenehen: Haben beide Partner Beihilfeanspruch, ist die private Restkostenversicherung für beide günstiger als eine vollständige PKV ohne Beihilfe. Für Ehen von Selbstständigen ist die private Krankenversicherung für den Ehepartner häufig die einzige praktikable Option, da die gesetzliche Familienversicherung einen gesetzlich versicherten Hauptpartner voraussetzt.

Wie viel kostet die private Kranken­versicherung für Ehepartner?

Für Ehepartner hängen die Kosten davon ab, ob eine beitragsfreie gesetzliche Mitversicherung möglich ist oder ein eigener Vertrag nötig wird. Eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es nur in der gesetzlichen Versicherung und nur dann, wenn das Einkommen des mitversicherten Ehepartners unter 565 Euro pro Monat bleibt. Ein eigener Vertrag in der privaten Krankenversicherung kostet je nach Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang typisch 300 bis 500 Euro pro Monat. Familienrabatte gibt es nicht, jeder Vertrag wird eigenständig kalkuliert.

Mit welchen monatlichen Beiträgen muss für den Ehepartner gerechnet werden?

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Ehepartner ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert, solange sein Einkommen unter 565 Euro pro Monat bleibt. Bei einer geringfügigen Beschäftigung sind bis zu 603 Euro möglich. In der privaten Krankenversicherung benötigt jeder Ehepartner einen eigenen Vertrag. Der Beitrag liegt je nach Alter, Gesundheit und Tarif typisch bei 300 bis 500 Euro pro Monat.

Wie entwickeln sich die Beiträge langfristig?

Langfristig ist von steigenden Beiträgen auszugehen. Seit 2016 stiegen die Beiträge in der PKV um durchschnittlich 3,30 Prozent pro Jahr, in der GKV um 3,90 Prozent. Wir achten daher besonders auf Tarife mit hoher Beitragsstabilität.

Wie bleiben die Kosten im Alter beherrschbar?

Alterungsrückstellungen federn die Beiträge im Alter ab, der gesetzliche Beitragszuschlag von 10 Prozent entfällt ab dem 60. Lebensjahr. Über einen Beitragsentlastungstarif lässt sich der Beitrag im Ruhestand zusätzlich gezielt senken.

Wie kann ich Beiträge reduzieren?

Für Paare ist die Wahl zwischen gesetzlicher Mitversicherung und eigenem privaten Vertrag der größte Hebel. Innerhalb der PKV senken ein Selbstbehalt und ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG den Beitrag, ohne den Versicherer zu wechseln und ohne Verlust der Alterungsrückstellungen.

Rechenbeispiel Ehepartner · angestellt · Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze
ParameterIst-Stand (GKV)Soll-Stand (PKV)Differenz
Monatlicher Beitragrund 1.020 €450 €− 570 €
Arbeitgeberanteilrund 510 €225 €− 285 €
Eigenanteil bruttorund 510 €225 €− 285 €
Jahresgesamtkosten (Eigenanteil)rund 6.120 €2.700 €− 3.420 €

Beispielrechnung auf Basis von Durchschnittstarifen. Individuelle Faktoren wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarifwahl beeinflussen das Ergebnis. Für einen Ehepartner ohne eigenes Einkommen ist dagegen oft die beitragsfreie gesetzliche Mitversicherung die günstigste Lösung.

Top-Tarife im Vergleich

Drei Leistungsstufen, damit Sie genau das absichern, was Ihnen wichtig ist.

Basis Schutz

ab 245 € / Monat

  • Günstiger Einstiegstarif
  • Leistungen auf Niveau der gesetzlichen Versicherung
  • Solide Grundabsicherung für den Ehepartner

Premium Schutz

ab 480 € / Monat

  • Komplettpaket mit Chefarztbehandlung
  • Hohe Übernahmesätze
  • Umfangreiche Leistungen für anspruchsvolle Ansprüche
Zum Tarifrechner

Alle Preisangaben sind Beispielrechnungen auf Basis eines 30-jährigen Angestellten ohne Vorerkrankungen.

Welche Leistungen sind für Ehepartner wichtig?

Beliebte Leistungsbausteine, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung wählen können.

Zahnbehandlung und Zahnersatz

Die PKV sollte hohe Kosten für Zahnbehandlungen, Kronen, Implantate und anderen Zahnersatz zu mindestens 80 % übernehmen.

Chefarztbehandlung und Einzelzimmer

Oft ein Kostentreiber: Wie wichtig sind Ihnen diese Leistungen? Das ist eine persönliche Entscheidung.

Vorsorgeuntersuchungen

Die PKV sollte die wichtigen Vorsorgeuntersuchungen ohne Einschränkungen erstatten.

Kindernachversicherung

Ist ein Elternteil privat versichert, wird ein Neugeborenes innerhalb von zwei Monaten ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen.

Anwartschaft und Optionsrechte

Halten den Vertrag günstig am Leben, etwa wenn der Ehepartner vorübergehend versicherungspflichtig wird oder wieder in den Beruf einsteigt.

Hilfsmittel

Die PKV sollte medizinisch notwendige Hilfsmittel wie Hörgeräte, Bandagen oder orthopädische Einlagen bezahlen.

Unterkunft und Wahlleistungen

Ein- oder Zweibettzimmer und medizinische Wahlleistungen, je nach gewünschtem Komfort im Krankenhaus.

Sparen Sie bis zu 25 % bei Ihrer privaten Krankenversicherung

Wir vergleichen den gesamten Markt und finden den Tarif mit dem besten Verhältnis aus Leistung und stabilem Beitrag.

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In 10 Minuten das Wichtigste zur PKV

Wir zeigen Ihnen, was Sie vor einem Wechsel in die private Krankenversicherung wissen sollten.

  • Schritt für Schritt verständlich erklärt
  • Unabhängig, klar und praxisnah
  • Kompakt auf den Punkt gebracht

1. Für wen ist eine PKV sinnvoll?

2 Min Lesezeit

Erfahren Sie, für wen sich die private Krankenversicherung besonders eignet und welche Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung dabei wichtig sind.

Mehr erfahren

2. Welche Voraussetzungen gelten für die Aufnahme?

2 Min Lesezeit

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden.

Mehr erfahren

3. Was gibt es bei der Gesundheitsprüfung zu beachten?

2 Min Lesezeit

So läuft die Gesundheitsprüfung in der PKV und worauf Sie bei den Gesundheitsfragen achten sollten.

Mehr erfahren

4. Wie hoch sind die Kosten im Alter?

2 Min Lesezeit

Wie sich die Beiträge in der privaten Krankenversicherung entwickeln und was sie im Alter stabil hält.

Mehr erfahren

5. Wo liegen zentrale Unterschiede: GKV gegen PKV?

3 Min Lesezeit

Vergleichen Sie die wichtigsten Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

Mehr erfahren

6. Wie läuft der Wechsel in die PKV ab?

2 Min Lesezeit

Vom Erstgespräch bis zum Antrag: der Ablauf eines Wechsels Schritt für Schritt erklärt.

Mehr erfahren

7. Was tun bei einer Beitragserhöhung?

2 Min Lesezeit

Ihre Rechte und Optionen, wenn Ihr Versicherer den Beitrag anpasst.

Mehr erfahren

8. Welche Leistungen sind besonders wichtig?

3 Min Lesezeit

Zahnersatz, Heilpraktiker, Einzelzimmer: worauf es bei den Tarifbedingungen wirklich ankommt.

Mehr erfahren
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Häufige Fragen

Kann ein PKV-versicherter Ehepartner entscheiden, dass der andere in der gesetzlichen Versicherung bleibt statt in die PKV einzutreten?

Ja. Es gibt keine Pflicht, den Ehepartner in die PKV aufzunehmen. Wenn der nicht privat versicherte Ehepartner freiwillig gesetzlich versichert ist oder über eine Beschäftigung gesetzlich pflichtversichert wird, kann er in der gesetzlichen Versicherung bleiben. Die Entscheidung ist eine individuelle Abwägung aus Kosten, Leistung und Familienplanung.

Was passiert mit dem PKV-Vertrag des Ehepartners, wenn der Hauptverdiener stirbt?

Jeder PKV-Vertrag ist eigenständig und läuft im Todesfall des anderen Ehepartners unverändert weiter. Der überlebende Ehepartner bleibt vollversichert, Beitrag, Tarif und Leistungen bleiben identisch. Der Versicherer sollte über das Ableben informiert werden, insbesondere wenn der Vertrag eine Bezugsberechtigung enthält.

Gibt es Beitragsvorteile, wenn beide Ehepartner beim gleichen PKV-Versicherer versichert sind?

Nein. Es gibt keine Familienrabatte. Jeder Vertrag wird eigenständig kalkuliert.

Kann ein Ehepartner ohne Einkommen in der PKV verbleiben, wenn er nach Jahren wieder erwerbstätig wird?

Ja. Wer bereits privat versichert ist, bleibt es unabhängig davon, ob und wann er erwerbstätig wird. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist kein Versicherungsereignis, das zum Wechsel in die gesetzliche Versicherung zwingt. Ein Wechsel wäre nur möglich, wenn das Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt und der Arbeitgeber die gesetzliche Pflicht geltend macht.

Was gilt bei der PKV für Ehepartner mit ausländischer Staatsangehörigkeit?

Die Staatsangehörigkeit spielt für die PKV-Aufnahme keine Rolle. Entscheidend sind der Wohnsitz in Deutschland und die fehlende gesetzliche Versicherungspflicht. Wer mit Wohnsitz in Deutschland nicht der Versicherungspflicht unterliegt, also Selbstständige, Beamte oder Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze, kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit in die PKV eintreten.

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