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42 %
79 %

Ihr PKV-Beitrag nach Steuervorteil

PKV-Effektivbeitrag / Monat ·
Privat (PKV) Brutto: · · effektiv / Monat
Gesetzlich (GKV) Brutto: · · effektiv / Monat
· ·
Detailberechnung
PKVGKV
KV-Bruttobeitrag··
Pflege (PPV)(inkl.)·
Bruttobeitrag gesamt··
AG-Zuschuss··
Eigenanteil brutto··
Steuerlich absetzbar··
Steuerersparnis··
Effektivbeitrag / Monat··
Effektivbeitrag / Jahr··

Berechnung nach den gesetzlichen Beitragssätzen 2026 (§§ 223, 241 SGB V, § 55 SGB XI, § 10 EStG). Quellen: GKV-Spitzenverband, Bundesministerium der Finanzen. Steuerberechnung vereinfacht (Grenzsteuersatz).

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Häufige Fragen zum PKV-Effektivbeitrag

Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Effektivbeitrag bei der PKV?
Der Bruttobeitrag ist der Betrag, den Sie monatlich an Ihre Versicherung überweisen. Der Effektivbeitrag zieht davon den steuerlichen Vorteil ab: Als Selbstständiger setzen Sie den Basisanteil Ihres Beitrags als Sonderausgabe ab. Das Finanzamt erstattet Ihnen einen Teil über die Steuererklärung. Je nach Grenzsteuersatz reduziert das den realen Beitrag um 30 bis 42 Prozent des absetzbaren Anteils.
Wie wird der Arbeitgeberzuschuss für Angestellte in der PKV berücksichtigt?
Angestellte erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Dieser beträgt 50 Prozent des rechnerischen GKV-Höchstbeitrags, maximal 508,59 Euro pro Monat (Stand 2026). Der Zuschuss ist steuerfrei, darf aber beim Ansatz der Sonderausgaben gegengerechnet werden. Der Rechner zieht ihn automatisch ab und zeigt den tatsächlichen Eigenanteil.
Warum ist der GKV-Effektivbeitrag in der Tabelle höher als der Beitragsausweis der Kasse?
Der GKV-Beitrag in der Tabelle wird auf Basis Ihres Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro pro Monat berechnet. Wer mehr verdient, zahlt den Höchstbeitrag. Dazu kommt der Pflegeversicherungsbeitrag nach Kinderzahl. Auch von der GKV ist der Basisbeitragsanteil steuerlich absetzbar, allerdings mit dem Abzug des Arbeitgeberzuschusses als gegengerechneten Betrag.