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Wichtige Tipps für Familien

Familien sollten den Wechsel in die private Krankenversicherung gut abwägen. Die wichtigsten Punkte vor Ihrer Entscheidung.

01

Familienversicherung gibt es nur gesetzlich

In der PKV braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag. Eine beitragsfreie Mitversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nicht, das sollten Sie in der Gesamtrechnung berücksichtigen.

02

Kinder günstig und mit guten Leistungen versichern

Kindertarife sind vergleichsweise preiswert und bieten oft starke Leistungen für Vorsorge, Zähne und Sehhilfen. Wir wählen einen Tarif, der zur kinderärztlichen Versorgung passt.

03

Kinder ohne erneute Gesundheitsprüfung aufnehmen

Versichern Sie ein neugeborenes Kind innerhalb der Frist von zwei Monaten nach der Geburt, entfällt die Gesundheitsprüfung. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil bereits privat versichert ist.

04

An Verdienstausfall denken

Fällt der Hauptverdiener aus, ist die Familie besonders betroffen. Ein Krankentagegeld sichert das Einkommen ab und gehört für Familien zu einer durchdachten Absicherung.

05

Arbeitgeber beteiligt sich auch am Beitrag der Kinder

Ihr Arbeitgeber beteiligt sich auch am Beitrag Ihrer Kinder, solange Ihr max. Arbeitgeberzuschuss nicht ausgeschöpft ist.

In der privaten Krankenversicherung für Familien gilt eine andere Logik als in der gesetzlichen Krankenkasse, denn eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es nicht. Jede Person erhält einen eigenen Vertrag. Ein Erwachsener zahlt je nach Leistungsumfang rund 350 bis 600 Euro, ein Kind etwa 150 bis 200 Euro im Monat.

Ist ein Elternteil privat versichert und der andere gesetzlich versichert, können Kinder nur unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei in der GKV bleiben. Verdient der privat versicherte Elternteil mehr und liegt sein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, benötigen die Kinder meist eine eigene beitragspflichtige Absicherung.

Welche Lösung sinnvoll ist, hängt deshalb von Einkommen, Familienstand, Versicherungsstatus und gewünschtem Leistungsumfang ab.

Vergleich: Gesetzlich oder privat versichern für Familien?

Eine neutrale Gegenüberstellung der beiden Versicherungssysteme für Familien.

KriteriumGesetzlich (GKV)Privat (PKV)
BeitragRichtet sich nach dem Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze.Wird je Person anhand von Alter, Gesundheit und Leistungsumfang kalkuliert.
FamilieNicht erwerbstätige Ehepartner und Kinder sind beitragsfrei mitversichert.Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag.
LeistungenGesetzlich definierte Versorgung auf ausreichendem, zweckmäßigem und wirtschaftlichem Niveau.Individuell gestaltbarer Vertrag mit garantierten und oft umfangreicheren Leistungen.
ZugangHäufig längere Wartezeiten auf Termine und meist über das Überweisungssystem.Bevorzugte Terminvergabe und direkter Zugang zu Fachärzten und Spezialisten, auch für Kinder.

Praxisbeispiele aus unserer Beratung

Echte Situationen, die zeigen, wie individuell die richtige Lösung aussieht.

Nicht verheiratete Paare

Hauptverdiener privat, Partner in Elternzeit und zwei Kinder beitragsfrei gesetzlich. So bleibt die Familie kosteneffizient abgesichert.

Neugeborenes aufgenommen

Das Kind wurde fristgerecht ohne Gesundheitsprüfung in den Tarif eines Elternteils aufgenommen.

Beide Eltern privat

Junge, gut verdienende Familie mit eigenen Verträgen und starken Leistungen für Kieferorthopädie und Vorsorge.

Kinderkrankentagegeld: Absicherung bei Krankheit des Kindes

Das Kinderkrankentagegeld sichert Eltern finanziell ab, wenn sie wegen der Betreuung eines erkrankten Kindes vorübergehend nicht arbeiten können. Im Krankheitsfall des Kindes gelten je nach Tarif unterschiedliche Regelungen.

Versicherer / TarifAnzahl TageBesonderheiten
Inter KTA6Bis zum 12. Lebensjahr: 10 Tage je Kind, max. 25 TageAlleinerziehende: doppelte Zeiträume
Signal Iduna ESP-VABis zum 12. Lebensjahr: 10 Tage je Kind, max. 25 Tage100 Tage bei schwerer Erkrankung des Kindes
Hanse Merkur T8 bis T43Bis zum 12. Lebensjahr: 10 Tage pro JahrKeine
ARAG KTV21-364Bis zum 12. Lebensjahr, max. 15 Tage pro JahrKeine
BBKK KTS15-43 und KT-AN43-274Bis zum 12. Lebensjahr: 10 Tage je Kind, max. 25 TageKeine
BasistarifBis zum 12. Lebensjahr: 10 Tage je Kind, max. 25 TageAlleinerziehende: doppelte Zeiträume
Gesetzliche KrankenversicherungBis zum 12. Lebensjahr: 10 Tage je Kind, max. 25 TageAlleinerziehende: doppelte Zeiträume

Die private Familienversicherung in besonderen Lebenssituationen

Im Leben verläuft nicht immer alles nach Plan. Daher gilt es auch Sondersituationen zu bedenken und entsprechend zu berücksichtigen.

Arbeitslosigkeit kann erhebliche Auswirkungen haben. Der Hauptversicherte muss unter Umständen in die gesetzliche Versicherung wechseln, während die Familienangehörigen entweder dort mitversichert werden oder ihre PKV weiterführen. Die finanzielle Belastung durch PKV-Beiträge ohne Arbeitgeberzuschuss kann erheblich sein.

Unverheiratete Paare behalten ihren Versicherungsstatus zunächst. Nach einer Heirat kann der Status neu beurteilt werden, was Wechseloptionen eröffnet.

Bei einer Scheidung behält jeder Ehepartner seinen Versicherungsschutz. Die Versicherung der Kinder kann neu entschieden werden. Das Kind muss nicht mehr bei dem Besserverdiener versichert werden. Eltern haben somit die Wahlmöglichkeit.

Finanzielle Schwierigkeiten, etwa bei Selbstständigen, können zu Tarifwechseln, Beitragsrückständen oder zum Wechsel in den Notlagentarif führen. Das kann Leistungskürzungen nach sich ziehen. Für die Familie empfiehlt es sich, alternative Absicherungsmöglichkeiten zu prüfen.

Beim Eintritt in den Ruhestand bleibt die private Krankenversicherung bestehen, allerdings können die Beiträge steigen. Der Status des Ehepartners bleibt unverändert, sofern keine eigenen Rentenansprüche entstehen. Zu beachten ist die mögliche Mehrbelastung durch den Wegfall des Arbeitgeberzuschusses.

Wie viel kostet die private Kranken­versicherung für Familien?

Für Familien hängen die Kosten davon ab, wer privat versichert ist. Ein Erwachsener zahlt je nach Leistungsumfang rund 350 bis 600 Euro, ein Kind ist mit etwa 150 bis 200 Euro deutlich günstiger. Weil es keine beitragsfreie Familienversicherung gibt, lohnt der genaue Vergleich zwischen vollständiger PKV und der GKV.

Mit welchen monatlichen Beiträgen muss in der GKV und der PKV gerechnet werden?

In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt nur der verdienende Elternteil, Partner ohne eigenes Einkommen und Kinder sind beitragsfrei mitversichert. In der privaten Krankenversicherung zahlt jede Person einen eigenen Beitrag. Für einen Erwachsenen liegt er je nach Tarif bei rund 350 bis 600 Euro, für ein Kind bei etwa 150 bis 200 Euro im Monat. Ist ein Elternteil angestellt, übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte seines Beitrags.

Wie entwickeln sich die Beiträge langfristig?

Langfristig ist von steigenden Beiträgen auszugehen. Im Zeitraum 2006 bis 2026 stiegen die Beiträge in der PKV nach Angaben des PKV-Verbands um durchschnittlich 3,4 Prozent pro Jahr, in der GKV um 3,9 Prozent. Bei Familien wirken mehrere Verträge zusammen, deshalb achten wir besonders auf Tarife mit hoher Beitragsstabilität.

Wie bleiben die Kosten im Alter beherrschbar?

Kinder fallen mit dem Eintritt ins Berufsleben aus dem Familienbudget, dadurch sinkt die Belastung. Für die Eltern federn Alterungsrückstellungen die Beiträge ab, der gesetzliche Beitragszuschlag von 10 Prozent entfällt ab dem 60. Lebensjahr. Ein Beitragsentlastungstarif senkt den Beitrag im Ruhestand zusätzlich.

Wie kann ich Beiträge reduzieren?

Für Familien ist die Wahl zwischen vollständiger PKV und der Kombination mit der gesetzlichen Familienversicherung der größte Hebel. Innerhalb der PKV senken ein Selbstbehalt und ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG den Beitrag, ohne den Versicherer zu wechseln und ohne Verlust der Alterungsrückstellungen.

RechenbeispielFamilie · Hauptverdiener angestellt · zwei Kinder · Beiträge je Monat
FamilienmitgliedGesetzlich versichert (GKV)Privat versichert (PKV)Differenz
Hauptverdiener (angestellt)496,97 €275 €− 221,97 €
Partner (freiwillig GKV)ca. 590 €480 €− 110 €
Je Kindbeitragsfrei75 €+ 75 €
Summe pro Monat (zwei Kinder)rund 1.087 €905 €− 182 €

Beispielrechnung auf Basis von Durchschnittstarifen. Beim angestellten Hauptverdiener ist der Arbeitnehmer-Anteil angegeben, die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber. Der Partner ist im Beispiel freiwillig gesetzlich versichert. Kinder sind in der gesetzlichen Familienversicherung beitragsfrei mitversichert, in der privaten Krankenversicherung zahlt jede Person einen eigenen Beitrag.

Top-Tarife im Vergleich

Drei Leistungsstufen, damit Sie genau das absichern, was Ihnen wichtig ist.

Basis Schutz

ab 245 € / Monat

  • Kind ab 130 € / Monat
  • Günstiger Einstieg, Leistungen auf gesetzlichem Niveau
  • Solide Versorgung für den Familienalltag

Premium Schutz

ab 500 € / Monat

  • Kind ab 180 € / Monat
  • Chefarztbehandlung und hohe Übernahmesätze
  • Umfangreiche Leistungen für die ganze Familie
Zum Tarifrechner

Alle Preisangaben sind Beispielrechnungen auf Basis eines 30-jährigen Angestellten ohne Vorerkrankungen.

Welche Leistungen sind für Familien wichtig?

Beliebte Leistungsbausteine, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung wählen können.

Zahnbehandlung und Zahnersatz

Die PKV sollte hohe Kosten für Zahnbehandlungen, Kronen, Implantate und anderen Zahnersatz zu mindestens 80 % übernehmen.

Chefarztbehandlung und Einzelzimmer

Oft ein Kostentreiber: Wie wichtig sind Ihnen diese Leistungen? Das ist eine persönliche Entscheidung.

Vorsorgeuntersuchungen

Gerade für Kinder wichtig: Alle U-Untersuchungen und Vorsorgen sollten ohne Einschränkungen erstattet werden.

Kinderkrankentagegeld

Sichert Ihr Einkommen ab, wenn Sie wegen der Betreuung eines erkrankten Kindes vorübergehend nicht arbeiten können.

Beitragsfreistellung in der Elternzeit

Einige Tarife stellen den Beitrag während der Elternzeit frei. Das entlastet die Familienkasse in einer teuren Phase.

Hilfsmittel

Die PKV sollte medizinisch notwendige Hilfsmittel wie Hörgeräte, Bandagen oder orthopädische Einlagen bezahlen.

Unterkunft und Wahlleistungen

Ein- oder Zweibettzimmer und Rooming-in bei Kindern, je nach gewünschtem Komfort im Krankenhaus.

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Häufige Fragen

Gibt es in der PKV eine beitragsfreie Familienversicherung?

Nein. Jedes Familienmitglied braucht in der privaten Krankenversicherung einen eigenen Vertrag und zahlt einen eigenen Beitrag. Die beitragsfreie Mitversicherung gibt es nur in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Kann ich mein neugeborenes Kind ohne Gesundheitsprüfung versichern?

Ja. Ist ein Elternteil bereits privat versichert und melden Sie das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt an, wird es ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgenommen.

Wann lohnt sich die Kombination aus PKV und gesetzlicher Familienversicherung?

Dabei ist der Hauptverdiener privat versichert, während Partner ohne eigenes Einkommen und Kinder beitragsfrei in der gesetzlichen Versicherung bleiben. Das ist oft die günstigste Lösung, wenn der Partner wenig oder kein Einkommen hat. Voraussetzung ist, dass die Paare nicht verheiratet sind.

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