Notlagentarif bei Beitragsverzug
Bei Beitragsrückständen wird eine private Krankenvollversicherung grundsätzlich nicht fristlos gekündigt. Nach einem gesetzlich geregelten Mahnverfahren ruht der Vertrag und wird in den Notlagentarif überführt.
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Wie läuft die Beratung ab? →Private Krankenversicherer beenden Verträge nicht einfach so. Wenn ein Schreiben zur fristlosen Beendigung kommt, steckt meist einer von mehreren Auslösern dahinter:
Die beste Lösung hängt vom Grund der Beendigung ab. Mehrere Wege kommen in Betracht:
Den Satz „Die ARAG hat fristlos gekündigt“ hören wir in letzter Zeit häufig bei Beratungsanfragen. Die ARAG Krankenversicherung steht derzeit besonders im Fokus, wenn es um Kündigungen wegen Anzeigepflichtverletzungen geht. Seit der Einführung neuer Tarife Ende 2020 häufen sich die Fälle, in denen die ARAG bestehende Verträge wegen angeblich fehlerhafter Gesundheitsangaben beendet.
Hinter den vermehrten Kündigungen steckt nach unserer Beobachtung System. Die ARAG hat in den letzten Jahren stark in den Vertrieb investiert und über erhöhte Provisionen viele Neukunden gewonnen. Nach der Wachstumsphase folgt nun offenbar eine harte Selektion des Bestands. Selbst kleinste Rechnungen für Vorsorgeuntersuchungen werden geprüft.
Gekündigten Kunden bietet die ARAG keinen eigenen Basistarif an. Sie müssen daher zu einem anderen Versicherer wechseln. Auch nach einer solchen Kündigung ist eine reguläre Versicherung möglich. In einem aktuellen Fall konnten wir eine gekündigte Kundin bei einem anderen Versicherer mit einem sehr geringen Risikozuschlag unterbringen, deutlich günstiger als der Basistarif.
Bei Beitragsverzug wird eine private Krankenvollversicherung grundsätzlich nicht fristlos gekündigt. Stattdessen sieht das Gesetz ein Mahnverfahren vor. Bleiben die Beitragsrückstände trotz Mahnung bestehen, ruht der Vertrag und die versicherte Person wird in den Notlagentarif überführt.
Der Notlagentarif ist kein regulärer Volltarif, sondern ein gesetzlicher Auffangschutz. Er erstattet im Wesentlichen Leistungen bei akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Die umfassenden Leistungen des ursprünglichen Tarifs ruhen während dieser Zeit.
Der Beitrag im Notlagentarif ist in der Regel deutlich niedriger als im Ursprungstarif. Gleichzeitig bleiben die offenen Beitragsrückstände, Säumniszuschläge und mögliche Mahnkosten bestehen. Der Weg zurück in den ursprünglichen Tarif führt über die vollständige Begleichung der Rückstände.
Wer in Beitragsrückstand gerät, sollte frühzeitig schriftlich Kontakt zum Versicherer aufnehmen und eine Lösung anstreben, etwa eine Ratenzahlungsvereinbarung. Je früher reagiert wird, desto größer ist die Chance, das Ruhen des Vertrags zu vermeiden.
Die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht ist die rechtlich anspruchsvollere Ursache. Bei der Antragstellung sind alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Wer eine Vorerkrankung verschweigt, riskiert nach § 19 VVG den Rücktritt des Versicherers vom Vertrag.
Das Rücktrittsrecht ist befristet. Bei fahrlässiger Verletzung beträgt die Frist fünf Jahre nach Vertragsabschluss, bei vorsätzlichem Verschweigen zehn Jahre. Bei einem Rücktritt wird der Vertrag rückwirkend aufgelöst, erbrachte Leistungen können zurückgefordert werden.
Ein wichtiger Unterschied betrifft die Kausalität. Bei Fahrlässigkeit entfällt das Rücktrittsrecht, wenn der verschwiegene Umstand keinen Einfluss auf den eingetretenen Schadensfall hatte. Bei Vorsatz gibt es diese Einschränkung nicht. Betroffene sollten die ursprünglichen Gesundheitsfragen anwaltlich prüfen lassen.
Der Notlagentarif nach § 193 VVG greift nur bei Beitragsverzug. Er ist keine frei wählbare Tarifalternative, sondern ein gesetzlicher Auffangschutz für Nichtzahler. Der Schutz ist deutlich eingeschränkt und umfasst im Wesentlichen akute Erkrankungen, Schmerzbehandlungen sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft.
Der Basistarif ist davon zu unterscheiden. Er ist in § 152 VAG geregelt und kann für aufnahmeberechtigte Personen eine gesetzliche Auffanglösung sein. Der Beitrag ist 2026 auf 1.017,19 Euro monatlich begrenzt, die Pflegepflichtversicherung kommt zusätzlich hinzu. Bei sozialer Hilfebedürftigkeit kann sich der Beitrag auf die Hälfte reduzieren. Die Leistungen des Basistarifs sind nach Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar.
Ein Wechsel in einen regulären Tarif eines anderen privaten Krankenversicherers ist je nach Ausgangslage deutlich schwieriger. Dafür ist in der Regel eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich. Zudem können frühere Vertragsprobleme, Anzeigepflichtverletzungen oder Beitragsrückstände bei der Prüfung eine Rolle spielen.
Aus über 5.000 Gesundheitsprüfungen und Beratungen, die wir begleitet haben, zeigt sich ein Muster. Fälle einer fristlosen Kündigung sind selten, schnelles Handeln ist aber entscheidend. Wir empfehlen Betroffenen, parallel zum Widerspruch beim alten Versicherer die Anschlussoptionen zu prüfen. Der Basistarif mit seinem Annahmeanspruch ist die sicherste Auffanglösung.
Bei einem Vorwurf der Anzeigepflichtverletzung lohnt die vollständige Akteneinsicht beim Hausarzt und allen Fachärzten. Oft zeigt sich, dass die fragliche Erkrankung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht diagnostiziert war. Bei Beitragsverzug lässt sich mit dem Versicherer ein Ratenzahlungsplan oder eine Beitragspause verhandeln.
Die Grundlage jeder Strategie ist die sorgfältige Prüfung des Kündigungsbescheids. Fristen dokumentieren und alle Korrespondenz schriftlich führen.
Versicherungsrelevante Ereignisse werden im Hinweis- und Informationssystem HIS der deutschen Versicherer erfasst. Ein Eintrag bleibt typischerweise bis zu fünf Jahre gespeichert und kann bei neuen Anträgen die Annahme erschweren. Auch ohne Eintrag besteht bei neuen Anträgen eine Auskunftspflicht über frühere Versicherungsverhältnisse und deren Beendigungsgrund.
Bei vorsätzlicher Verletzung und Rücktritt nach § 19 VVG ja. Bei fahrlässiger Verletzung ist das Rückforderungsrecht eingeschränkt, der Versicherer kann nur zurückfordern, wenn der verschwiegene Umstand für den eingetretenen Schadensfall kausal war. Im Streitfall ist eine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls nötig.
Bei einem Rücktritt nach § 19 VVG wegen Anzeigepflichtverletzung entfällt in der Regel der Anspruch auf Mitnahme der Alterungsrückstellung. Bei einer Kündigung wegen Beitragsverzugs bleibt sie grundsätzlich erhalten, solange der Vertrag noch besteht. Nach dem endgültigen Vertragsende ist eine Übertragung nicht mehr möglich.
Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wer die Versicherungspflicht in der GKV nicht erfüllt, etwa als Selbstständiger oder Beamter, hat keinen Anspruch auf Aufnahme. Als Angestellter unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze kann ein Rückwechsel möglich sein. Zudem gilt ab dem 55. Lebensjahr die Altersgrenze nach § 6 SGB V.
Nein. Der Übergang in den Notlagentarif nach § 193 Abs. 6 VVG setzt ein abgeschlossenes Mahnverfahren mit mehreren Mahnschreiben und Zahlungsfristen voraus. Ein Direktwechsel ohne vorangegangenes Mahnverfahren ist nicht rechtmäßig. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit sollte das Mahnverfahren dokumentiert und anwaltlich geprüft werden.
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