Bei Beitragsverzug wird eine private Krankenvollversicherung grundsätzlich nicht fristlos gekündigt. Stattdessen sieht das Gesetz ein Mahnverfahren vor. Bleiben die Beitragsrückstände trotz Mahnung bestehen, ruht der Vertrag und die versicherte Person wird in den Notlagentarif überführt.
Der Notlagentarif ist kein regulärer Volltarif, sondern ein gesetzlicher Auffangschutz. Er erstattet im Wesentlichen Leistungen bei akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Die umfassenden Leistungen des ursprünglichen Tarifs ruhen während dieser Zeit.
Der Beitrag im Notlagentarif ist in der Regel deutlich niedriger als im Ursprungstarif. Gleichzeitig bleiben die offenen Beitragsrückstände, Säumniszuschläge und mögliche Mahnkosten bestehen. Der Weg zurück in den ursprünglichen Tarif führt über die vollständige Begleichung der Rückstände.
Wer in Beitragsrückstand gerät, sollte frühzeitig schriftlich Kontakt zum Versicherer aufnehmen und eine Lösung anstreben, etwa eine Ratenzahlungsvereinbarung. Je früher reagiert wird, desto größer ist die Chance, das Ruhen des Vertrags zu vermeiden.