Überweisung nachreichen
Holen Sie nach einem direkten Facharztbesuch die Überweisung beim Hausarzt nachträglich ein und reichen Sie sie mit der Rechnung ein. Viele Tarife akzeptieren diese Vorgehensweise und erstatten dann doch in voller Höhe.
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SelbstständigeFreiberuflerMedizinerSteuerberaterRechtsanwälte & JuristenWann sich ein Tarif mit Primärarztprinzip lohnt und wie Sie Erstattungslücken vermeiden.
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Wie läuft die Beratung ab? →| Kriterium | Gesetzlich (GKV) | Privat (PKV) |
|---|---|---|
| Behandlungsweg | im Hausarztmodell freiwillige Einschreibung, sonst freie Wahl | im Primärarzttarif Hausarzt als erste Anlaufstelle, sonst freie Facharztwahl |
| Facharztzugang | im Hausarztmodell über Überweisung | im Primärarzttarif über Überweisung, Notfälle und einzelne Fächer ausgenommen |
| Beitragseffekt | Bonus im Hausarztmodell | günstigerer Beitrag als Gegenwert für die Bindung |
| Bindung lösen | Einschreibung kündbar | über Tarifwechsel nach § 204 VVG, Alterungsrückstellungen bleiben erhalten |
Tarife mit Primärarztprinzip verpflichten den Versicherten, bei neuen gesundheitlichen Beschwerden zuerst einen Primärarzt aufzusuchen. Der landläufige Begriff Hausarztmodell greift dabei zu kurz, denn der Kreis der Erstversorger ist größer als die hausärztliche Praxis.
| Arztgruppe | Status im Primärarztmodell |
|---|---|
| Hausarzt / Allgemeinmediziner | Klassischer Primärarzt, erste Anlaufstelle für alle neuen Beschwerden |
| Gynäkologe, Kinderarzt, Augenarzt | In den meisten Tarifen direkt zugänglich, da viele ihrer Leistungen Vorsorge und Routine sind |
| Bereitschaftsarzt und Notarzt | Immer ohne Überweisung, der Notfall hebt die Steuerung auf |
| Internist | Nicht automatisch anerkannt, da viele Hausärzte internistisch tätig sind, lohnt die Klärung mit dem Versicherer |
Hält der Primärarzt eine fachärztliche Abklärung für nötig, stellt er eine Überweisung aus. Mit ihr erstattet der Tarif die Facharztbehandlung in voller tariflicher Höhe. Der Facharzt berichtet anschließend an den Primärarzt zurück, der die weitere Behandlung koordiniert. Eine Stelle behält so den Überblick über Befunde und Medikamente und erkennt Doppeluntersuchungen, bevor sie stattfinden.
In der privaten Krankenversicherung ist das Primärarztprinzip ein Tarifmerkmal, kein Systemzwang. Wer es wählt, erhält denselben Leistungsumfang wie im Tarif ohne Bindung, zahlt aber einen geringeren Beitrag. Je nach Versicherer und Tarifwerk liegt der Vorteil häufig bei 10 bis 20 Prozent, weil die Steuerung über den Hausarzt unnötige Direkteinstiege beim Spezialisten vermeidet und damit einen Teil der teuersten Rechnungen.
Facharztrechnungen bewegen sich regelmäßig am Regelhöchstsatz von 2,3-fach, mit Begründung bis zum 3,5-fachen Satz. Jeder vermiedene oder gezielt vorbereitete Spezialistenbesuch senkt die Schadenquote des Tarifs und diese Ersparnis gibt der Versicherer über den Beitrag weiter.
In der gesetzlichen Krankenversicherung heißt das Pendant hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V, eine freiwillige Einschreibung mit zwölf Monaten Bindung, die sich mit Frist wieder kündigen lässt. In der privaten Krankenversicherung ist die Bindung dagegen fest im Tarif verankert. Das Recht der freien Arztwahl bleibt bestehen. Der Versicherte tauscht es bewusst und dauerhaft gegen einen niedrigeren Beitrag ein.
Geht der Versicherte ohne Überweisung direkt zum Facharzt, kürzt der Versicherer die Erstattung. Je nach Tarif sinkt sie auf 75 bis 80 Prozent der Rechnungssumme, der Rest bleibt als Eigenanteil beim Versicherten. Bei einer größeren Diagnostik beim Spezialisten kommen so schnell mehrere hundert Euro zusammen.
Die Kürzung ist allerdings häufig heilbar. Viele Versicherer akzeptieren eine nachgereichte Überweisung. Wer nach dem Facharztbesuch noch beim Hausarzt vorstellig wird und sich die Überweisung ausstellen lässt, erhält die volle Erstattung. Verlassen sollte man sich darauf nicht, denn die Kulanzregeln unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer. Ein kurzer Blick in die Versicherungsbedingungen oder eine Nachfrage vor dem Termin schafft Klarheit.
Keine Kürzung droht in den Ausnahmefällen. Das gilt im Notfall, bei den direkt zugänglichen Fachgruppen wie Gynäkologie, Augenheilkunde und Kinderheilkunde sowie bei laufenden Behandlungen, für die der Facharzt die Folgetermine ohne neue Überweisung fortführt.
Die Vorteile liegen vor allem im Beitrag und in der Koordination. Auf der Gegenseite steht die eingeschränkte Flexibilität beim Zugang zum Facharzt.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Beitragsvorteil von häufig 10 bis 20 Prozent gegenüber dem Tarif ohne Bindung | Umweg über den Hausarzt, auch wenn das Fachgebiet schon feststeht |
| Koordinierte Behandlung, eine Stelle kennt alle Befunde und Medikamente | Eigenanteil von 20 bis 25 Prozent bei Missachtung der Überweisungspflicht |
| Weniger Doppeluntersuchungen und gezieltere Facharzttermine | Zeitverlust möglich, wenn Hausarzttermine knapp sind |
| Volle Tarifleistung bleibt erhalten, gespart wird nur am Weg | Bindung gilt dauerhaft und endet erst mit dem Tarifwechsel |
Für die Abwägung zählt die eigene Versorgungsrealität. Wer seinen Hausarzt ohnehin als erste Anlaufstelle nutzt, verschenkt ohne Primärarzttarif schlicht Beitrag. Beim umgekehrten Muster, dem gewohnten Direktweg zum Facharzt, fressen wiederkehrende Eigenanteile und zusätzliche Praxisbesuche die Ersparnis über die Jahre wieder auf.
Gut geeignet ist das Modell für Versicherte mit festem Hausarzt und kurzen Wegen, typischerweise in städtischen Regionen, sowie für Familien und chronisch Kranke, die von einer koordinierten Betreuung profitieren. Schwieriger wird es in ländlichen Regionen mit dünner Arztdichte, für Vielreisende und für Menschen mit seltenen oder hochspezialisierten Erkrankungen, die den direkten Zugang zum Spezialisten brauchen.
In der Beratung sehen wir, dass viele Interessenten unterschätzen, wie oft ihr erster Weg tatsächlich direkt zum Facharzt führt. Gehen Sie deshalb vor der Tarifentscheidung Ihre Arztbesuche der letzten zwei Jahre durch und zählen Sie, wie viele davon ohne Hausarztkontakt stattfanden. Diese Zahl beantwortet die Tariffrage zuverlässiger als jede Beitragstabelle.
Wer bereits im Primärarzttarif versichert ist und die Bindung ablegen möchte, braucht keinen Anbieterwechsel. Der Weg führt über den Tarifwechsel nach § 204 VVG in einen Tarif ohne Primärarztprinzip beim selben Versicherer. Die Alterungsrückstellungen bleiben vollständig erhalten. Da der Wegfall der Bindung eine Mehrleistung ist, darf der Versicherer dafür eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen oder einen Leistungsausschluss auf die Mehrleistung vereinbaren. Der Wechsel gelingt deshalb am besten in gesunden Jahren.
Nicht automatisch. Internisten gelten in vielen Tarifen als Fachärzte und damit als überweisungspflichtig. Da zahlreiche Hausärzte zugleich internistisch tätig sind, entscheidet die Einordnung der konkreten Praxis. Eine kurze Anfrage beim Versicherer vor dem ersten Besuch klärt den Status verbindlich.
Nein, die Steuerung betrifft den ambulanten Bereich. Stationäre Aufenthalte laufen ohnehin über eine ärztliche Einweisung oder den Notfall, sodass die Überweisungslogik dort keine Rolle spielt. Für Wahlleistungen im Krankenhaus gelten die stationären Tarifbausteine unabhängig vom Primärarztmodell.