Expertentipps

Woran Sie einen Premiumtarif erkennen und wann er sich lohnt.

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Die Premium-Bausteine kennen

Abrechnung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung, Chefarztbehandlung, Einzelzimmer, hohes Heilpraktiker-Budget und freie Klinikwahl bilden das typische Paket der obersten Tarifstufe. Fehlt einer dieser Bausteine, handelt es sich meist um einen Komfort-Tarif, nicht um First Class.

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Mehrbeitrag realistisch ansetzen

Bei einem 40-Jährigen mit Standard-Beitrag von ca. 600 € liegt der Premium-Beitrag bei ca. 780 bis 900 € im Monat. Die genannten Beiträge sind Orientierungswerte, der tatsächliche Beitrag hängt von Alter, Gesundheitszustand, Tarifwahl und Versicherer ab.

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Nutzung vor Status

Wir empfehlen Premiumtarife nur, wenn realistisch mehr als ein Klinikaufenthalt oder eine Spezialisten-Behandlung pro Jahr stattfindet, sonst rechnet sich der Mehrbeitrag nicht.

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Den Notausgang kennen

Wird der Mehrbeitrag im Alter zu groß, erlaubt § 204 VVG den Wechsel in einen günstigeren Tarif desselben Versicherers ohne neue Gesundheitsprüfung. Premium ist keine Einbahnstraße.

Premiumtarife: Leistungen, Kosten und Nutzen

Was macht einen Premiumtarif aus?

Jeder Versicherer staffelt sein Tarifwerk in Stufen, vom Einsteiger- über den Komfort- bis zum First-Class-Tarif als oberster Stufe. Das Premium-Paket umfasst üblicherweise die Abrechnung ärztlicher Leistungen über dem 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte, Chefarztbehandlung und Einzelzimmer im Krankenhaus, ein hohes Heilmittel-Budget und die freie Wahl der Klinik, auch über die nächstgelegene hinaus.

Der Unterschied zur Mitte des Marktes liegt selten in der Grundversorgung, sondern in der Erstattungstiefe bei Wahlleistungen. Standardtarife begrenzen die Arzthonorare oft auf den 2,3-fachen Satz, den Regelhöchstsatz. Genau dort entsteht im Behandlungsfall die Lücke, die Premium-Tarife schließen. Typisch ist außerdem der Verzicht auf eine Selbstbeteiligung, der Komfort soll nicht durch Eigenanteile relativiert werden.

Welche Leistungspunkte zählen im Detail?

Zu den Heilmitteln gehören zum Beispiel Physiotherapie, Krankengymnastik, manuelle Therapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie oder manuelle Lymphdrainage. In der PKV ist nicht nur entscheidend, ob Heilmittel erstattet werden, sondern vor allem bis zu welcher Höhe. Viele Tarife leisten zwar 100 Prozent, begrenzen die Erstattung aber auf bestimmte Höchstsätze, etwa die Bundesbeihilfeverordnung, ein eigenes Preisverzeichnis oder sogenannte angemessene Sätze. Liegt der Privatpreis über dem erstattungsfähigen Höchstbetrag, bleibt die Differenz beim Versicherten. Ein Premiumtarif sollte bei Heilmitteln deshalb nicht nur nach dem Prozentsatz bewertet werden, entscheidend ist die konkrete Erstattungsgrundlage.

Ärzte und Zahnärzte rechnen private Behandlungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beziehungsweise der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Dabei wird jede Leistung mit einem Steigerungsfaktor berechnet. Viele Tarife erstatten bis zum Höchstsatz, leistungsstärkere Tarife auch darüber hinaus, wenn eine medizinische Begründung vorliegt. Gerade bei Spezialisten, aufwendigen Behandlungen, Zahnleistungen oder stationären Wahlleistungen können Rechnungen über dem Regelsatz oder sogar über dem Höchstsatz liegen.

Was kostet ein Premium-Tarif?

Der Mehrbeitrag eines Premiumtarifs gegenüber der Standard-Stufe liegt typisch bei 20 bis 40 Prozent. Ein 40-Jähriger zahlt im Standard-Tarif als Richtwert ca. 600 € im Monat, im First-Class-Tarif ca. 780 bis 900 €. Die genannten Beiträge sind Orientierungswerte.

Zwei Effekte werden bei der Entscheidung oft übersehen. Premiumbeiträge steigen mit dem Alter steiler, der heutige Mehrbeitrag wächst also absolut weiter. Und jede Beitragsanpassung wirkt in Euro stärker, weil sie auf einen höheren Grundbeitrag trifft. Wir empfehlen, vor der Wahl eine Zehn-Jahres-Hochrechnung mit realistischen Anpassungsannahmen zu erstellen. Positiv wirkt dagegen der höhere Sparanteil. Premiumtarife bauen absolut mehr Alterungsrückstellungen auf, was den Anstieg im Alter dämpft.

Was bringt die beste Leistung konkret?

Wer die beste Leistung sucht, sollte die Bausteine einzeln bewerten. Die Chefarztbehandlung sichert die Behandlung durch den liquidationsberechtigten Spezialisten der Klinik. Das Einzelzimmer ist reiner Komfort, im Krankenhausalltag aber der spürbarste Unterschied. Der 3,5-fache GOÄ-Satz zahlt sich bei Spezialisten aus, die regelmäßig oberhalb des Regelhöchstsatzes abrechnen, gerade renommierte Fachärzte begründen den Höchstsatz häufig. Die Begrenzung bei Heilmitteln kann im Leistungsfall einen hohen Eigenanteil ausmachen.

Wer keinen dieser Bausteine aktiv nutzt, kauft mit dem Premiumaufschlag vor allem Optionen.

Für wen lohnt sich der First-Class-Tarif?

Aus der Nutzungslogik ergeben sich klare Indikatoren. Dafür spricht eine regelmäßige Behandlung bei Spezialisten, etwa mehr als zwei Termine pro Jahr bei Fachärzten, die über dem Regelhöchstsatz abrechnen, ein absehbarer Klinikaufenthalt mit Wunsch nach Wahlleistungen oder ein hoher, wiederkehrender Heilpraktiker-Bedarf.

Dagegen spricht ein Profil, das Leistungen kaum abruft. Für Gesunde rechnet sich die mittlere Komfort-Stufe fast immer besser. Auch in Familienkonstellationen lohnt der Blick auf die Summe. Ein Komfort-Tarif für alle ist häufig günstiger und im Alltag gleichwertiger als First Class für eine Person und Standard für den Rest. Pauschal besser ist Premium nie, es ist eine Nutzungsentscheidung.

Was sehen wir in der Beratung?

In der Beratung sehen wir ein wiederkehrendes Muster: Junge, gesunde Antragsteller wählen den First-Class-Tarif aus Vorsicht, nutzen die Premium-Bausteine aber jahrelang nicht.

Wir empfehlen jungen Versicherten, lieber einen mittleren Komfort-Tarif zu wählen und die Beitragsdifferenz zu Premium in einen Beitragsentlastungstarif zu investieren. Das ist langfristig oft die bessere Hebelwirkung als heutiger Premium-Komfort. Der Weg nach oben bleibt dabei offen, auch wenn er eine Gesundheitsprüfung für die Mehrleistung kostet.

Kann ich Premiumleistungen später dazubuchen?

Ja, ein Wechsel in eine höhere Tarifstufe ist beim eigenen Versicherer jederzeit beantragbar. Für die Mehrleistung darf der Versicherer aber eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen und einen Risikozuschlag erheben. Das gelingt deshalb am leichtesten, solange man gesund ist. Hat Ihr Tarif einen Optionstarif inkludiert, können Sie zu bestimmten Zeitpunkten ohne Gesundheitsprüfung in einen Premiumtarif wechseln.

Erstatten First-Class-Tarife auch Rechnungen über dem GOÄ-Höchstsatz?

Manche ja. Einzelne Premiumtarife enthalten Klauseln, die Honorare aus einer abweichenden Honorarvereinbarung über dem 3,5-fachen Satz erstatten. Das ist keine Selbstverständlichkeit, sondern ein Unterscheidungsmerkmal innerhalb der Premiumklasse und einen genauen Blick in die Bedingungen wert.

Kann ich später aus dem First-Class-Tarif wieder heraus?

Ja. Nach § 204 VVG wechseln Sie innerhalb desselben Versicherers ohne neue Gesundheitsprüfung in einen günstigeren Tarif, die Alterungsrückstellungen bleiben vollständig erhalten. Nur der Weg zurück nach oben kostet wieder eine Gesundheitsprüfung.

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