Zu den Heilmitteln gehören zum Beispiel Physiotherapie, Krankengymnastik, manuelle Therapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie oder manuelle Lymphdrainage. In der PKV ist nicht nur entscheidend, ob Heilmittel erstattet werden, sondern vor allem bis zu welcher Höhe. Viele Tarife leisten zwar 100 Prozent, begrenzen die Erstattung aber auf bestimmte Höchstsätze, etwa die Bundesbeihilfeverordnung, ein eigenes Preisverzeichnis oder sogenannte angemessene Sätze. Liegt der Privatpreis über dem erstattungsfähigen Höchstbetrag, bleibt die Differenz beim Versicherten. Ein Premiumtarif sollte bei Heilmitteln deshalb nicht nur nach dem Prozentsatz bewertet werden, entscheidend ist die konkrete Erstattungsgrundlage.
Ärzte und Zahnärzte rechnen private Behandlungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beziehungsweise der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Dabei wird jede Leistung mit einem Steigerungsfaktor berechnet. Viele Tarife erstatten bis zum Höchstsatz, leistungsstärkere Tarife auch darüber hinaus, wenn eine medizinische Begründung vorliegt. Gerade bei Spezialisten, aufwendigen Behandlungen, Zahnleistungen oder stationären Wahlleistungen können Rechnungen über dem Regelsatz oder sogar über dem Höchstsatz liegen.