Expertentipps

Wie weit der Vorsorgeumfang reicht und warum sich der Check-up fast immer lohnt.

01

Vorsorge kostet oft keinen Bonus

In vielen Tarifen werden Vorsorgeuntersuchungen nicht auf den Selbstbehalt angerechnet und bleiben bei der Beitragsrückerstattung außen vor. Wer aus Sorge um die Rückerstattung auf den Check-up verzichtet, verschenkt eine bereits bezahlte Leistung.

02

Vorsorge ausschöpfen

Wir empfehlen, die Vorsorgeoptionen voll auszuschöpfen, die Beitragsstruktur kalkuliert sie ein.

03

Auf die Formulierung im Tarif achten

Steht im Tarif Vorsorge nach gesetzlich eingeführten Programmen, gelten die Altersgrenzen der gesetzlichen Kasse auch für Sie. Starke Tarife formulieren auch über die gesetzlichen Programme hinaus und erstatten altersunabhängig.

04

Jährliche Routine setzen

Wir empfehlen, einmal jährlich eine Vorsorgeroutine zu setzen, etwa Check-up, Hautcheck und Zahnvorsorge in einem Terminblock.

Details anzeigen →

Vorsorge im Vergleich: gesetzlich und privat

KriteriumGesetzlich (GKV)Privat (PKV)
Kostenübernahmegesetzlich definierte Früherkennung nach Alter und Intervallje nach Tarif identisch oder über die gesetzlichen Programme hinaus
Intervallefeste Wartejahre, etwa Check-up ab 35 alle drei Jahreje nach Klausel jährlich und altersunabhängig
AnreizBonusprogramme mit PrämienVorsorge ist in den Beitrag einkalkuliert, kein Bonusheft
AbrechnungSachleistung über die VersichertenkarteBeleg einreichen, Erstattung nach Tarif

Vorsorgeuntersuchungen in der PKV im Detail

Welche Vorsorgeuntersuchungen erstattet die PKV?

Der Vorsorgekatalog eines guten Tarifs deckt alle Lebensphasen ab. Er beginnt mit den U-Untersuchungen der Kinder, setzt sich über die Schwangerschaftsvorsorge fort und schließt die Screenings im höheren Alter ein. Die Übersicht zeigt typische Bestandteile und den üblichen Rhythmus. Verbindlich ist der eigene Tarif.

UntersuchungÜblicher Rhythmus in guten Tarifen
Allgemeiner Check-up (Blut, Urin, Herz-Kreislauf)jährlich, ohne Altersgrenze
Hautkrebs-Screeningjährlich, ohne Altersgrenze
Gynäkologische Krebsvorsorgejährlich ab zwanzig, ab dreißig erweitert
Urologische Krebsvorsorgejährlich, meist ab Mitte vierzig
Darmkrebsvorsorgeab fünfzig, je nach Verfahren in mehrjährigen Abständen
Osteoporosevorsorge (Knochendichtemessung)ab fünfzig, etwa alle zwei Jahre
Glaukomvorsorge (Augeninnendruck)tarifabhängig, gesetzlich Versicherte zahlen sie meist selbst
Zahnprophylaxeein- bis zweimal jährlich

Abgerechnet wird wie jede ambulante Leistung nach der Gebührenordnung für Ärzte, eine Genehmigung vor dem Termin ist nicht nötig. Für die Krebsfrüherkennung im Detail, etwa erweiterte Verfahren und Intervalle, gilt ein eigener Maßstab. Der allgemeine Check-up umfasst üblicherweise Anamnese, körperliche Untersuchung, Blutbild mit Zucker- und Fettwerten sowie Urinstatus. Je nach Tarif kommen Ruhe-EKG, Lungenfunktion oder Ultraschall hinzu. Wie weit der Rahmen reicht, regelt der Tarif, nicht die Praxisgebührenliste.

Gebunden oder altersunabhängig: welche Klausel entscheidet?

Ob die Vorsorge in der privaten Krankenversicherung an Altersgrenzen hängt, entscheidet eine einzige Formulierung. Tarife mit der Klausel Vorsorge nach gesetzlich eingeführten Programmen spiegeln die Regeln der gesetzlichen Kasse. Der Check-up nach § 25 SGB V ist dort ab 35 Jahren alle drei Jahre vorgesehen, das Hautkrebs-Screening ab 35 Jahren alle zwei Jahre. Tarife mit dem Zusatz auch über die gesetzlichen Programme hinaus erstatten dieselben Untersuchungen jährlich und altersunabhängig.

Komforttarife erweitern den Katalog zusätzlich, etwa um erweiterte Laborprofile oder zusätzliche Bildgebung. Pauschal lässt sich daraus kein Vorsprung der privaten Krankenversicherung ableiten. Ein Einsteigertarif kann bei der Vorsorge schwächer sein als eine gesetzliche Kasse mit Bonusprogramm. Der Unterschied entsteht im Tarif, nicht im System.

Was gilt für Impfungen und die Vorsorge für Kinder?

Zur Vorsorge gehören auch Impfungen. Übliche Tarife erstatten die empfohlenen Schutzimpfungen, darunter Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Masern, Pneumokokken, Grippe und Gürtelrose. Die FSME-Impfung übernehmen viele Tarife für Bewohner von Risikogebieten. Gute Tarife schließen auch Reiseimpfungen ein, die gesetzliche Kassen nur freiwillig bezuschussen.

Für privat versicherte Kinder sind die Früherkennungsuntersuchungen Standard. In den ersten sechs Lebensjahren stehen zehn U-Untersuchungen an, zwischen zwölf und fünfzehn Jahren folgt die Jugenduntersuchung. Viele Tarife ergänzen erweiterte Screenings beim Neugeborenen, etwa Hör- und Hüftuntersuchung oder das erweiterte Stoffwechsel-Screening. Da jedes Kind in der privaten Krankenversicherung einen eigenen Vertrag hat, lohnt der Blick, ob der Kindertarif denselben Vorsorgeumfang bietet wie der Tarif der Eltern. Die Schwangerschaftsvorsorge ist ein eigenes Leistungsfeld mit eigenen Regeln.

Was empfehlen wir zur Vorsorgepraxis?

Aus über 5.000 Gesundheitsprüfungen sehen wir einen Zusammenhang, der selten ausgesprochen wird. Eine lückenlose, dokumentierte Vorsorge ohne auffällige Befunde ist bei jeder späteren Risikoprüfung das beste Argument. Wer regelmäßig zum Check-up geht und gesund ist, kann das belegen, etwa beim Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif.

Wir empfehlen, den Vorsorgeumfang beim Tarifvergleich als eigenes Kriterium zu behandeln und gezielt auf die Formulierung zu den gesetzlichen Programmen zu achten. Rechnungen aus der Vorsorge reichen Sie gesammelt ein. In vielen Tarifen mindern sie weder den Selbstbehalt noch die Beitragsrückerstattung. Welche Untersuchung im Einzelfall medizinisch sinnvoll ist, gehört in das Gespräch mit dem Arzt, nicht in einen Versicherungsratgeber.

Werden Vorsorgeuntersuchungen auf den Selbstbehalt angerechnet?

In vielen Tarifen nicht, das ist aber keine Selbstverständlichkeit. Die Klausel heißt meist Vorsorgeleistungen bleiben bei der Selbstbeteiligung unberücksichtigt. Fehlt sie, zahlen Sie den Check-up faktisch selbst, bis der Selbstbehalt ausgeschöpft ist.

Gefährdet die eingereichte Vorsorge meine Beitragsrückerstattung?

Häufig nicht. Viele Versicherer nehmen Vorsorgeuntersuchungen ausdrücklich von der Berechnung der Leistungsfreiheit aus. Steht das nicht im Tarif, kann eine eingereichte Vorsorgerechnung die Beitragsrückerstattung kosten. Vor dem Einreichen lohnt der Blick in die Klausel.

Erstattet die PKV Untersuchungen, die gesetzlich Versicherte selbst zahlen?

Teilweise ja. Untersuchungen wie die Glaukomfrüherkennung oder der Ultraschall der Eierstöcke sind in der gesetzlichen Kasse keine Regelleistung. In der privaten Krankenversicherung hängt die Erstattung am Tarif und an der medizinischen Begründung, nicht an einem festen Katalog.

Brauche ich für Vorsorgetermine eine Genehmigung des Versicherers?

Nein. Vorsorgeuntersuchungen laufen wie jeder Arztbesuch über den normalen Rechnungsweg. Eine vorherige Zusage ist nur bei großen, planbaren Behandlungen sinnvoll, nicht beim Check-up.

Gilt für Vorsorgeuntersuchungen eine Wartezeit?

Nach der allgemeinen Wartezeit von drei Monaten sind Vorsorgeleistungen uneingeschränkt nutzbar. Viele Versicherer verzichten bei ärztlicher Untersuchung oder Wechsel aus der gesetzlichen Kasse ganz auf Wartezeiten. Wer den Vertrag frisch abgeschlossen hat, prüft kurz die Wartezeitklausel und plant den ersten Check-up danach.

Kontaktieren Sie unsere Experten

Klären Sie alle offenen Fragen, kostenfrei und unverbindlich.

Expertengespräch

Persönliche Beratung mit unseren Spezialisten, kostenlos und unverbindlich.

Das Team von PKV-Welt: Tim und Sandra Bökemeier
Direkter Kontakt

Telefon: +49 521 9779 8232 · Antwortzeit: unter 48 h.

Kalender wird vorbereitet

Einen Moment – die freien Termine werden geladen.