Expertentipps

Die wichtigsten Punkte zu den Voraussetzungen für die private Krankenversicherung auf einen Blick.

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Drei Berufsgruppen, eine Logik

Für Selbstständige, Beamte und Studierende gilt keine Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie können sich grundsätzlich einkommensunabhängig privat krankenversichern.

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Berechtigung ist nicht Annahme

Auch wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die PKV nach Gesundheitsprüfung über Annahme, Risikozuschläge oder Ausschlüsse. Deshalb sollte vorab eine anonyme Risikovoranfrage erfolgen.

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Angestellte sollten Ihr Einkommen vorausschauend prüfen

Bei Angestellten reicht nicht der Blick auf ein einzelnes Monatsgehalt. Entscheidend ist das regelmäßige, voraussichtliche Jahresarbeitsentgelt. Liegt es 2026 über 77.400 €, kann Versicherungsfreiheit bestehen. Wichtig ist aber auch, ob die Grenze im Folgejahr weiterhin überschritten wird.

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Der Zeitpunkt kann entscheidend sein

Die Versicherungspflichtgrenze wird regelmäßig angepasst. Wer heute knapp über der Grenze liegt, sollte daher rechtzeitig prüfen, ob ein Wechsel noch sinnvoll und möglich ist. Spätestens bis 30. September sollte die Kündigung bei der GKV eingehen, so dass Sie sich langfristig den günstigeren Beitrag in der PKV sichern.

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Wer darf in die PKV: die Voraussetzungen im Detail

Wer darf sich privat krankenversichern?

Die Voraussetzungen für die private Krankenversicherung unterscheiden sich nach Berufsgruppe. Vier Personengruppen können sich in Deutschland privat krankenversichern: Angestellte, Selbstständige und Freiberufler, Beamte sowie Studierende. Für jede Gruppe gilt eine eigene Berechtigungslogik. Angestellte sind an die Einkommensschwelle gebunden, die übrigen drei Gruppen nicht.

GruppeBerechtigt?Schwelle 2026Besonderheit
AngestellteJa, wenn das Einkommen über der JAEG liegt77.400 € (regulär) bzw. 69.750 € (besondere)Arbeitgeber trägt 50 % der Beiträge bis max. 508,59 €/Monat (KV) und 104,63 € (Pflege)
Selbstständige und FreiberuflerJa, jederzeitkeine Einkommensschwelle90-Tage-Frist nach § 9 SGB V
BeamteJa, immerkeine EinkommensschwelleBeihilfe im Bund 50 %, 70 % oder 80 %
StudierendeJa, bei Studienbeginnkeine EinkommensschwelleBefreiungsantrag innerhalb von drei Monaten

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 77.400 € ist 2026 die zentrale Schwelle für Angestellte.

Ab welchem Einkommen darf ich als Angestellter in die PKV?

Wer als Angestellter mehr als 77.400 € im Jahr brutto verdient (das sind 6.450 € im Monat), wird krankenversicherungsfrei und darf wählen: gesetzliche Versicherung oder private Krankenversicherung. Eine zweite, niedrigere JAEG von 69.750 € gilt nur für Versicherte, die am 31.12.2002 bereits privat vollversichert waren.

Entscheidend ist nach § 6 SGB V nicht das Vorjahresentgelt, sondern das voraussichtliche regelmäßige Jahresentgelt für das kommende Jahr. Wird ein Monatsgehalt bezogen, gilt das Zwölffache des Gehalts, das als Letztes im Vertrag festgelegt ist.

Der Arbeitgeber trägt 50 % der Beiträge bis maximal 508,59 € im Monat für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflegeversicherung.

Welches Einkommen zählt zur Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Zum Jahresarbeitsentgelt zählt neben dem Grundgehalt auch das, was mit hoher Wahrscheinlichkeit regelmäßig anfällt. Wird ein Monatsgehalt bezogen, gilt das Zwölffache des zuletzt vertraglich festgelegten Gehalts.

Weitere Bestandteile, die zum Jahresarbeitsentgelt zählen:

  • geldwerter Vorteil für ein Kfz
  • Urlaubsgeld
  • Weihnachtsgeld
  • vermögenswirksame Leistungen
  • regelmäßige Gewinnbeteiligungen, wenn sie sicher gezahlt werden
  • vertragliche Ansprüche auf Mindestbeträge für variable Bestandteile
  • Vergütungen für Bereitschaftsdienste sowie Zuschläge für Schicht- oder Erschwernisarbeit
  • Überstundenvergütungen nur, wenn sie pauschal gezahlt werden
  • leistungsbezogene Vergütungen nur mit dem garantierten Mindestbetrag

Ab welchem Zeitpunkt gelten Angestellte als versicherungsfrei?

Die Befreiung von der Versicherungspflicht hängt davon ab, ob das Einkommen nach einem Jobwechsel oder einer Gehaltserhöhung diese Grenze erreicht.

Bei einem neuen Job gilt: Wenn Sie einen neuen Job beginnen und Ihr Gehalt in den darauffolgenden 12 Monaten über der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, sind Sie als versicherungsfrei einzustufen. Diese Regelung ist unabhängig vom Startdatum des neuen Jobs. Sie können somit ab dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses in die PKV wechseln.

Bei einer Gehaltserhöhung gilt: Falls Ihr Arbeitgeber im Laufe des Jahres Ihr Gehalt so erhöht, dass es die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, werden Sie ab dem 1. Januar des folgenden Jahres als versicherungsfreier Arbeitnehmer betrachtet. Dabei ist die Grenze des nächsten Jahres entscheidend, nicht die des aktuellen Jahres.

Ein Beispiel: Wird Ihr Gehalt im August 2026 auf 79.000 Euro im Jahr angehoben, kommt es für die Versicherungsfreiheit auf die dann höhere Jahresarbeitsentgeltgrenze des Folgejahres an. Liegt Ihr Einkommen weiterhin darunter, bleiben Sie zunächst versicherungspflichtig und können die gesetzliche Krankenversicherung nicht verlassen.

Können Selbstständige sofort in die PKV wechseln?

Selbstständige und Freiberufler können sich grundsätzlich unabhängig vom Einkommen privat krankenversichern, sofern keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht.

Wer aus einer abhängigen Beschäftigung in die Selbstständigkeit wechselt, sollte seinen Krankenversicherungsstatus direkt zu Beginn klären. In vielen Fällen läuft die bisherige gesetzliche Krankenversicherung automatisch als freiwillige Mitgliedschaft weiter. Soll stattdessen ein Wechsel in die private Krankenversicherung erfolgen, müssen Austritt, Nachweis der anderweitigen Absicherung und Fristen sauber geprüft werden.

Die Drei-Monats-Frist nach § 9 SGB V ist vor allem dann relevant, wenn ein freiwilliger Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung aktiv erklärt werden muss. Besteht bereits eine gesetzliche Mitgliedschaft, kann hingegen die obligatorische Anschlussversicherung greifen.

Eine Sondersituation gilt für Künstler und Publizisten: Sie können der Künstlersozialkasse zugeordnet sein, was die Versicherungspflicht verändert. Im Zweifel lohnt sich eine Prüfung vor jeder Entscheidung für die PKV.

Welche Voraussetzungen gelten für Beamte?

Beamte und Beamtinnen dürfen unabhängig vom Einkommen in die private Krankenversicherung. Der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten, der Rest wird über eine private Restkostenversicherung abgedeckt. Die Beihilfesätze betragen im Bund 50 % (ohne oder mit einem Kind), 70 % (ab zwei Kindern und für Pensionäre) sowie 80 % für Kinder selbst.

Beihilfe ist Ländersache: Die Bund-Werte dienen hier als Orientierung, die konkreten Sätze hängen vom Dienstherrn ab. Auch Anwärter und Pensionäre haben Beihilfeanspruch, allerdings mit teils abweichenden Sätzen. Detailfragen klärt der zuständige Beihilfeträger.

Welche Voraussetzungen gelten für Studierende?

Studierende können sich innerhalb der ersten drei Monate nach Studienbeginn von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Befreiung gilt für das gesamte Studium und ist nicht widerruflich.

Die Familienversicherung über die Eltern endet in der Regel mit dem 25. Geburtstag. Wer eine PKV in Erwägung zieht, sollte die niedrigen Beiträge der Studententarife mit den langfristigen Konsequenzen abwägen.

Wann ist die private Krankenversicherung wirklich sinnvoll?

Berechtigung ist die erste Hürde, nicht das Entscheidungskriterium. Drei Faustregeln helfen bei der Eignungsfrage:

KriteriumSchwelleWarum
Einstiegsalterca. 40 JahreBeiträge steigen mit dem Alter, frühe Alterungsrückstellungen rechnen sich langfristig
Mindestnettoca. 4.000 €/MonatDer Eigenanteil muss auch in schwächeren Einkommensjahren tragbar bleiben
Lebensplanungstabile Selbstständigkeit oder Beamtenstatus, Familienplanung geklärtDie PKV ist eine langfristige Entscheidung

Aus unserer Beratung sehen wir oft: Wer mit 25 oder 30 die JAEG knapp überschreitet, sollte zuerst prüfen, ob das Einkommen für mehrere Jahre stabil bleibt, und nicht reflexartig wechseln, nur weil er darf.

Ein Vergleichswert macht das greifbar: Ein gesunder Versicherter mit 30 Jahren zahlt in der PKV als Richtwert ca. 430 € im Monat, der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung inklusive Pflegeversicherung liegt 2026 bei 1.229,35 €. Die genannten Beiträge sind Orientierungswerte, der tatsächliche Beitrag hängt von Alter, Gesundheitszustand, Tarifwahl und Versicherer ab.

Welche Rolle spielt die Gesundheitsprüfung?

Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss zusätzlich die Gesundheitsprüfung beim Versicherer bestehen. Drei Ergebnisse sind möglich:

  • Annahme zum Normaltarif
  • Annahme mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss
  • Ablehnung

Eine anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern prüft die Annahmechancen vorab, ohne dass ein abgelehnter Antrag in den Registern der Versicherer landet.

Was passiert, wenn die Voraussetzungen für die PKV wegfallen?

Die Voraussetzungen für die private Krankenversicherung können sich ändern. Wer als Angestellter mit seinem Einkommen wieder unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, wird grundsätzlich wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das kann zum Beispiel bei Teilzeit, Jobwechsel oder Gehaltsreduzierung passieren.

Auch Selbstständige können wieder in die GKV zurückkehren, wenn sie ihre Selbstständigkeit aufgeben und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Entscheidend ist dabei immer der konkrete Versicherungsstatus.

Die PKV ist also rechtlich keine Einbahnstraße. Der Rückweg in die GKV ist aber an klare Voraussetzungen gebunden und ab Vollendung des 55. Lebensjahres deutlich erschwert, wenn in den letzten fünf Jahren keine gesetzliche Versicherung bestand und die weiteren Voraussetzungen des § 6 Abs. 3a SGB V erfüllt sind. Deshalb sollte ein Wechsel in die private Krankenversicherung immer langfristig geplant werden.

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