Ihre Angaben

40 J.
67 J.
2,5 %

Ihr Sparbeitrag

Nötiger Sparbeitrag pro Monat ·
Kapital bei Rentenbeginn·
Ansparzeit·
Eingezahlt gesamt·
Beitrag nach Entlastung·
Aufschlüsselung
Ziel-Entlastung pro Monat·
Eingezahltes Kapital·
Davon Zinsertrag·
Kapital bei Rentenbeginn·

Vereinfachte Modellrechnung mit monatlicher Einzahlung, Zinseszins und einer Verrentung über 30 Jahre. Die tatsächliche Tarifkalkulation des Versicherers weicht ab.

Beitrag im Alter sicher planen

Sie sehen, was die Entlastung kostet. Ob Beitragsentlastungstarif, Tarifwechsel oder eine Kombination für Sie sinnvoll ist, rechnen wir gemeinsam durch. Kostenfrei und unverbindlich.

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Häufige Fragen zur Beitragsentlastung

Wodurch unterscheidet sich ein Beitragsentlastungstarif von einer normalen Geldanlage?
Der Beitragsentlastungstarif ist Teil Ihres Krankenversicherungsvertrags. Das angesparte Kapital ist zweckgebunden und senkt ab Rentenbeginn Ihren Beitrag, statt ausgezahlt zu werden. Dafür ist er steuerlich begünstigt und der Arbeitgeber bezuschusst ihn im Rahmen von § 257 SGB V wie den übrigen Krankenversicherungsbeitrag.
Warum wird der Sparbeitrag deutlich teurer, wenn ich erst später beginne?
Je kürzer die Ansparzeit, desto weniger Jahre arbeiten Zins und Zinseszins für Sie. Um dieselbe Entlastung zu erreichen, müssen Sie das fehlende Kapital in weniger Monaten aufbringen. Ein Start mit 40 statt mit 45 Jahren senkt den nötigen Monatsbeitrag oft um ein Drittel.
Lohnt sich der Beitragsentlastungstarif auch kurz vor der Rente noch?
Mit wenigen Jahren bis zur Rente ist der Hebel klein, weil kaum Zinszeit bleibt und der nötige Monatsbeitrag hoch wird. In dieser Lage ist häufig ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG die wirksamere Stellschraube. Den genauen Vergleich rechnen wir gern gemeinsam durch.