Früherkennungsuntersuchungen laufen als ambulante Leistungen über die Gebührenordnung für Ärzte, eine Genehmigung vor dem Termin ist nicht nötig. Tariflich gibt es zwei Wege. Tarife mit Bindung an die gesetzlichen Programme erstatten die Untersuchungen der gesetzlichen Kataloge samt deren Altersgrenzen. Tarife mit offener Vorsorgeklausel erstatten altersunabhängig und schließen oft erweiterte Verfahren ein, etwa zusätzliche Ultraschalldiagnostik oder erweiterte Laborprofile.
Ein Sonderfall ist die Diagnostik bei konkretem Verdacht oder familiärer Vorbelastung. Sie ist keine Vorsorge im Tarifsinn, sondern Diagnostik im Rahmen der Heilbehandlung und damit in jedem Tarif erstattungsfähig, wenn die ärztliche Begründung steht. Die Unterscheidung entscheidet in strengeren Tarifen über die Erstattung.