Expertentipps

Die wichtigsten Punkte zur PKV mit Vorerkrankung auf einen Blick.

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Ablehnung ist die Ausnahme

Die meisten Vorerkrankungen führen zur Aufnahme, oft zum Normaltarif, sonst mit Zuschlag oder Ausschluss. Ein echtes Nein bleibt selten.

02

Anonyme Voranfrage zuerst

Wir empfehlen vor jedem formalen Antrag eine anonyme Risikovoranfrage bei mindestens drei Versicherern. Eine Ablehnung beim ersten Anlauf verschlechtert die Aussichten bei den übrigen.

03

Die Bewertung schwankt

Dieselbe Vorerkrankung wird von Versicherern unterschiedlich eingestuft. Ein paralleler Vergleich lohnt sich fast immer, weil die Konditionen spürbar auseinandergehen.

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Vollständig nach § 19 VVG

Gesundheitsfragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden, auch wenn die Erkrankung lange zurückliegt, sonst droht die spätere Anfechtung.

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PKV mit Vorerkrankung: die Details

Ist eine PKV mit Vorerkrankung möglich?

Mit den allermeisten Vorerkrankungen ist eine private Krankenversicherung möglich, nur zu unterschiedlichen Bedingungen. Der Versicherer prüft die Auswirkung der Vorerkrankung auf das erwartbare Risiko und passt Annahme und Konditionen entsprechend an.

Wie Vorerkrankungen in der privaten Krankenversicherung behandelt werden, entscheidet sich also nicht an der Diagnose allein, sondern an ihrem Verlauf und ihrer Aktualität.

Wie behandelt die Gesundheitsprüfung Vorerkrankungen?

Die Gesundheitsprüfung bei Vorerkrankungen läuft über den Fragebogen des Versicherers. Er fragt Behandlungen, Diagnosen und Medikamente der vergangenen Jahre ab, ambulante Behandlungen meist drei Jahre, stationäre und schwere Erkrankungen länger zurück.

Wer die Schweigepflicht entbindet, ermöglicht dem Versicherer, einzelne Befunde direkt beim Arzt einzusehen. Auf dieser Grundlage ordnet er die Vorerkrankung ein und entscheidet über das Ergebnis.

Welche Ergebnisse sind möglich?

Je nachdem, wie der Versicherer das Risiko einschätzt, fällt das Ergebnis unterschiedlich aus. Die folgende Übersicht zeigt die möglichen Ausgänge:

ErgebnisWas es bedeutetWann typisch
Annahme zum NormaltarifSchutz wie bei Gesunden, ohne AufschlagVorerkrankung gilt als ausgeheilt oder unwesentlich
Annahme mit RisikozuschlagMehrkosten, typisch 25 bis 30 ProzentVorerkrankung bleibt relevant, aber beherrschbar
Annahme mit Leistungsausschlussdie Diagnose ist vom Schutz ausgenommenklar abgrenzbare einzelne Vorerkrankung
Ablehnungder Vertrag kommt nicht zustandemehrere schwere Diagnosen oder hohe erwartbare Kosten

Welche Vorerkrankungen führen oft zur Ablehnung?

Eine Antragsablehnung beim Beitritt in die private Krankenversicherung ist beispielsweise üblich bei diesen Diagnosen:

  • AIDS
  • Alzheimer
  • Asthma (chronisch)
  • Epilepsie
  • Diabetes (insulinpflichtig)
  • Geisteskrankheiten
  • Krebs
  • Leukämie
  • Multiple Sklerose
  • Parkinson
  • Schlaganfall
  • Suchtkrankheiten
  • Trisomie 21 (Downsyndrom)
  • chronische Darmerkrankungen

Diese Aufzählung ist kein starrer Katalog. Auch hier entscheidet der Verlauf. Einzelne Versicherer bewerten denselben Befund unterschiedlich.

Was gibt bei der Annahme den Ausschlag?

Ob eine private Krankenversicherung trotz Vorerkrankung zum Normaltarif gelingt, hängt vor allem an der Art und Schwere der Diagnose, am Abstand zur letzten Behandlung und an der aktuellen Beschwerdefreiheit. Eine vor Jahren ausgeheilte Erkrankung ohne Folgebehandlung wiegt für den Versicherer leicht. Eine aktive Erkrankung mit laufender Therapie und unklarem Verlauf wiegt schwerer und erhöht die Wahrscheinlichkeit eines Zuschlags oder Ausschlusses.

Wurde ein Antragsteller etwa vor sieben Jahren am Knie operiert, muss er das bei einer Gesundheitsfrage angeben, die die vergangenen zehn Jahre umfasst. Fragt der Antrag dagegen nur die zurückliegenden fünf Jahre ab, muss diese Operation nicht angegeben werden. Der Antragsteller verschleiert oder verheimlicht damit auch nichts. Bestehen allerdings aus dieser Operation gesundheitliche Beeinträchtigungen, die auch aktuell noch gegeben sind, müssen sie wiederum im Antrag genannt werden.

Welche Vorerkrankungen sind meist unkritisch?

Eine Vorerkrankung ist oft kein Dauerleiden, sondern ein einmaliges, abgeschlossenes Ereignis, etwa eine alte Sportverletzung, eine überstandene Operation oder ein verlorener Zahn. Solche Fälle bewerten Versicherer deutlich entspannter, als viele Antragsteller erwarten. Die folgenden Erfahrungswerte zeigen die Spannbreite, ersetzen aber keinen festen Katalog:

BeispielTypische Folge
Kreuzbandriss oder Knieoperation, ausgeheiltmeist Normaltarif, bei anhaltenden Beschwerden Risikozuschlag
Bandscheibenvorfall, folgenlos verheiltRisikozuschlag, nach langer Beschwerdefreiheit auch Normaltarif
Fehlende oder verlorene Zähneersetzte Zähne meist unproblematisch, nicht ersetzte oft Zuschlag oder Leistungsausschluss
Laufende ZahnbehandlungAusschluss bis zum Abschluss, danach reguläre Aufnahme
Knochenbruch, folgenlos verheiltNormaltarif
Blinddarm- oder Gallenblasen-OperationNormaltarif, da ausgeheilt und ohne Folgerisiko
Hörsturz oder Tinnitus, ausgeheiltmeist Normaltarif, bei wiederholten Episoden Risikozuschlag möglich

Auch leichte Sehschwächen oder gut kontrollierte Allergien gehören in diese unkritische Kategorie. In unserer Beratung sehen wir viele Anträge mit kleineren Vorerkrankungen, die zum Normaltarif angenommen werden, ohne dass die Antragsteller damit gerechnet hätten.

Welche Vorerkrankungen führen häufiger zu Zuschlag oder Ausschluss?

Schwerer wiegen chronische Stoffwechselerkrankungen, manifeste Herz-Kreislauf-Diagnosen und chronische Wirbelsäulenerkrankungen mit laufender Behandlung. Hier ist ein Risikozuschlag wahrscheinlicher als die Aufnahme zum Normaltarif. Wie eine dauerhafte Diagnose im Detail bewertet wird, hängt stark vom einzelnen Versicherer und vom Behandlungsverlauf ab.

Laufende psychologische Behandlungen oder solche, die erst vor kurzem beendet wurden, führen zu einer Ablehnung.

Wie hilft die anonyme Voranfrage?

Bei der anonymen Voranfrage prüft der Versicherer die Annahmechancen ohne Namen oder Adressdaten und teilt mit, zu welchen Konditionen er aufnehmen würde. Der Vorteil liegt darin, dass eine spätere formale Ablehnung vermieden wird, weil die Anfrage nirgends registriert wird.

Aus unserer Beratung sehen wir oft, dass die Bewertung derselben Vorerkrankung zwischen Versicherern um 10 bis 20 Prozentpunkte beim Zuschlag schwankt. Deshalb ist eine anonyme Anfrage bei mehreren Anbietern parallel fast immer die bessere Wahl als ein einzelner formaler Antrag.

Was passiert, wenn der Antrag scheitert?

Findet sich kein regulärer Tarif, greift der Basistarif als gesetzlich vorgeschriebener Auffangtarif. Nach § 152 VAG gilt für ihn eine Annahmepflicht für alle, die zur privaten Krankenversicherung berechtigt sind.

Der Beitrag ist gedeckelt und liegt 2026 bei höchstens 1.017,18 € im Monat, bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit halbiert er sich nach § 12 VAG. Die Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Was nehmen wir aus über 5.000 Prüfungen mit?

Wir prüfen mit jedem Klienten zuerst, ob die Vorerkrankung in den vergangenen Jahren behandlungsbedürftig war und wie stabil der Verlauf ist. Erst danach klären wir, welche Versicherer denselben Befund erfahrungsgemäß milder bewerten.

Diese Reihenfolge, gestützt auf über 5.000 begleitete Gesundheitsprüfungen, erspart unnötige Ablehnungen und führt regelmäßig zu besseren Konditionen als ein voreiliger Direktantrag.

Wie hoch ist der Risikozuschlag typischerweise?

Üblich sind 10 bis 30 Prozent, je nach Vorerkrankung und Versicherer auch darunter oder darüber. Bei sehr schweren Vorerkrankungen erfolgt eher eine Ablehnung als ein reiner Zuschlag.

Muss ich dem Versicherer meine Arztunterlagen offenlegen?

Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben sind Pflicht. Mit einer Schweigepflichtentbindung kann der Versicherer zusätzlich Befunde direkt beim Arzt einsehen. Ohne Entbindung stützt er sich auf Ihre Angaben und kann diese im Leistungsfall überprüfen.

Fällt der Zuschlag weg, wenn die Vorerkrankung ausheilt?

In der Regel nicht von selbst. Ein einmal vereinbarter Zuschlag bleibt bestehen. Sie können bei nachweislich verbessertem Gesundheitszustand eine Überprüfung beantragen, einen Anspruch auf Streichung gibt es aber nicht.

Was bringt die anonyme Voranfrage gegenüber einem direkten Antrag?

Sie vermeidet eine registrierte Ablehnung und erlaubt den Vergleich mehrerer Versicherer, bevor Sie sich festlegen. Ein direkter Antrag bindet Sie dagegen früh an einen Anbieter und hinterlässt bei Ablehnung Spuren, die andere Versicherer abschrecken können.

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