Ablehnung ist die Ausnahme
Die meisten Vorerkrankungen führen zur Aufnahme, oft zum Normaltarif, sonst mit Zuschlag oder Ausschluss. Ein echtes Nein bleibt selten.
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SelbstständigeFreiberuflerMedizinerSteuerberaterRechtsanwälte & JuristenDie wichtigsten Punkte zur PKV mit Vorerkrankung auf einen Blick.
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Wie läuft die Beratung ab? →Mit den allermeisten Vorerkrankungen ist eine private Krankenversicherung möglich, nur zu unterschiedlichen Bedingungen. Der Versicherer prüft die Auswirkung der Vorerkrankung auf das erwartbare Risiko und passt Annahme und Konditionen entsprechend an.
Wie Vorerkrankungen in der privaten Krankenversicherung behandelt werden, entscheidet sich also nicht an der Diagnose allein, sondern an ihrem Verlauf und ihrer Aktualität.
Die Gesundheitsprüfung bei Vorerkrankungen läuft über den Fragebogen des Versicherers. Er fragt Behandlungen, Diagnosen und Medikamente der vergangenen Jahre ab, ambulante Behandlungen meist drei Jahre, stationäre und schwere Erkrankungen länger zurück.
Wer die Schweigepflicht entbindet, ermöglicht dem Versicherer, einzelne Befunde direkt beim Arzt einzusehen. Auf dieser Grundlage ordnet er die Vorerkrankung ein und entscheidet über das Ergebnis.
Je nachdem, wie der Versicherer das Risiko einschätzt, fällt das Ergebnis unterschiedlich aus. Die folgende Übersicht zeigt die möglichen Ausgänge:
| Ergebnis | Was es bedeutet | Wann typisch |
|---|---|---|
| Annahme zum Normaltarif | Schutz wie bei Gesunden, ohne Aufschlag | Vorerkrankung gilt als ausgeheilt oder unwesentlich |
| Annahme mit Risikozuschlag | Mehrkosten, typisch 25 bis 30 Prozent | Vorerkrankung bleibt relevant, aber beherrschbar |
| Annahme mit Leistungsausschluss | die Diagnose ist vom Schutz ausgenommen | klar abgrenzbare einzelne Vorerkrankung |
| Ablehnung | der Vertrag kommt nicht zustande | mehrere schwere Diagnosen oder hohe erwartbare Kosten |
Eine Antragsablehnung beim Beitritt in die private Krankenversicherung ist beispielsweise üblich bei diesen Diagnosen:
Diese Aufzählung ist kein starrer Katalog. Auch hier entscheidet der Verlauf. Einzelne Versicherer bewerten denselben Befund unterschiedlich.
Ob eine private Krankenversicherung trotz Vorerkrankung zum Normaltarif gelingt, hängt vor allem an der Art und Schwere der Diagnose, am Abstand zur letzten Behandlung und an der aktuellen Beschwerdefreiheit. Eine vor Jahren ausgeheilte Erkrankung ohne Folgebehandlung wiegt für den Versicherer leicht. Eine aktive Erkrankung mit laufender Therapie und unklarem Verlauf wiegt schwerer und erhöht die Wahrscheinlichkeit eines Zuschlags oder Ausschlusses.
Wurde ein Antragsteller etwa vor sieben Jahren am Knie operiert, muss er das bei einer Gesundheitsfrage angeben, die die vergangenen zehn Jahre umfasst. Fragt der Antrag dagegen nur die zurückliegenden fünf Jahre ab, muss diese Operation nicht angegeben werden. Der Antragsteller verschleiert oder verheimlicht damit auch nichts. Bestehen allerdings aus dieser Operation gesundheitliche Beeinträchtigungen, die auch aktuell noch gegeben sind, müssen sie wiederum im Antrag genannt werden.
Eine Vorerkrankung ist oft kein Dauerleiden, sondern ein einmaliges, abgeschlossenes Ereignis, etwa eine alte Sportverletzung, eine überstandene Operation oder ein verlorener Zahn. Solche Fälle bewerten Versicherer deutlich entspannter, als viele Antragsteller erwarten. Die folgenden Erfahrungswerte zeigen die Spannbreite, ersetzen aber keinen festen Katalog:
| Beispiel | Typische Folge |
|---|---|
| Kreuzbandriss oder Knieoperation, ausgeheilt | meist Normaltarif, bei anhaltenden Beschwerden Risikozuschlag |
| Bandscheibenvorfall, folgenlos verheilt | Risikozuschlag, nach langer Beschwerdefreiheit auch Normaltarif |
| Fehlende oder verlorene Zähne | ersetzte Zähne meist unproblematisch, nicht ersetzte oft Zuschlag oder Leistungsausschluss |
| Laufende Zahnbehandlung | Ausschluss bis zum Abschluss, danach reguläre Aufnahme |
| Knochenbruch, folgenlos verheilt | Normaltarif |
| Blinddarm- oder Gallenblasen-Operation | Normaltarif, da ausgeheilt und ohne Folgerisiko |
| Hörsturz oder Tinnitus, ausgeheilt | meist Normaltarif, bei wiederholten Episoden Risikozuschlag möglich |
Auch leichte Sehschwächen oder gut kontrollierte Allergien gehören in diese unkritische Kategorie. In unserer Beratung sehen wir viele Anträge mit kleineren Vorerkrankungen, die zum Normaltarif angenommen werden, ohne dass die Antragsteller damit gerechnet hätten.
Schwerer wiegen chronische Stoffwechselerkrankungen, manifeste Herz-Kreislauf-Diagnosen und chronische Wirbelsäulenerkrankungen mit laufender Behandlung. Hier ist ein Risikozuschlag wahrscheinlicher als die Aufnahme zum Normaltarif. Wie eine dauerhafte Diagnose im Detail bewertet wird, hängt stark vom einzelnen Versicherer und vom Behandlungsverlauf ab.
Laufende psychologische Behandlungen oder solche, die erst vor kurzem beendet wurden, führen zu einer Ablehnung.
Bei der anonymen Voranfrage prüft der Versicherer die Annahmechancen ohne Namen oder Adressdaten und teilt mit, zu welchen Konditionen er aufnehmen würde. Der Vorteil liegt darin, dass eine spätere formale Ablehnung vermieden wird, weil die Anfrage nirgends registriert wird.
Aus unserer Beratung sehen wir oft, dass die Bewertung derselben Vorerkrankung zwischen Versicherern um 10 bis 20 Prozentpunkte beim Zuschlag schwankt. Deshalb ist eine anonyme Anfrage bei mehreren Anbietern parallel fast immer die bessere Wahl als ein einzelner formaler Antrag.
Findet sich kein regulärer Tarif, greift der Basistarif als gesetzlich vorgeschriebener Auffangtarif. Nach § 152 VAG gilt für ihn eine Annahmepflicht für alle, die zur privaten Krankenversicherung berechtigt sind.
Der Beitrag ist gedeckelt und liegt 2026 bei höchstens 1.017,18 € im Monat, bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit halbiert er sich nach § 12 VAG. Die Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wir prüfen mit jedem Klienten zuerst, ob die Vorerkrankung in den vergangenen Jahren behandlungsbedürftig war und wie stabil der Verlauf ist. Erst danach klären wir, welche Versicherer denselben Befund erfahrungsgemäß milder bewerten.
Diese Reihenfolge, gestützt auf über 5.000 begleitete Gesundheitsprüfungen, erspart unnötige Ablehnungen und führt regelmäßig zu besseren Konditionen als ein voreiliger Direktantrag.
Üblich sind 10 bis 30 Prozent, je nach Vorerkrankung und Versicherer auch darunter oder darüber. Bei sehr schweren Vorerkrankungen erfolgt eher eine Ablehnung als ein reiner Zuschlag.
Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben sind Pflicht. Mit einer Schweigepflichtentbindung kann der Versicherer zusätzlich Befunde direkt beim Arzt einsehen. Ohne Entbindung stützt er sich auf Ihre Angaben und kann diese im Leistungsfall überprüfen.
In der Regel nicht von selbst. Ein einmal vereinbarter Zuschlag bleibt bestehen. Sie können bei nachweislich verbessertem Gesundheitszustand eine Überprüfung beantragen, einen Anspruch auf Streichung gibt es aber nicht.
Sie vermeidet eine registrierte Ablehnung und erlaubt den Vergleich mehrerer Versicherer, bevor Sie sich festlegen. Ein direkter Antrag bindet Sie dagegen früh an einen Anbieter und hinterlässt bei Ablehnung Spuren, die andere Versicherer abschrecken können.