FAQ

Wann kann ein Ehepartner privat versichert werden?

Ob ein Ehepartner privat versichert werden kann, richtet sich nach seiner eigenen Lage. Berufstätige brauchen ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wer einen Minijob ausübt, keiner Erwerbstätigkeit nachgeht oder als Beamter Beihilfe erhält, kann ebenfalls in die private Krankenversicherung, sofern der andere Partner bereits privat versichert ist. Jeder Partner zahlt aber seinen eigenen Beitrag, eine kostenfreie Mitversicherung gibt es nicht.

Wie werden Kinder in der Familie versichert?

Sind beide Eltern privat versichert, braucht das Kind einen eigenen privaten Vertrag. Sind beide gesetzlich versichert, ist das Kind dort beitragsfrei familienversichert. Bei gemischter Absicherung entscheidet die Einkommenskonstellation. Verdient der privat versicherte Elternteil mehr und liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, scheidet die beitragsfreie Mitversicherung aus. Neugeborene kommen ohne Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung, wenn ein Elternteil seit mindestens drei Monaten dort versichert ist.

Was gilt bei Schwangerschaft, Geburt und Elternzeit?

Rund um Schwangerschaft und Geburt übernimmt die private Krankenversicherung die vertraglich vereinbarten Leistungen, etwa für Vorsorgeuntersuchungen, Hebammenhilfe und die Entbindung im Krankenhaus. Während einer vollständigen Elternzeit bleibt der private Versicherungsschutz bestehen. Die Beiträge sind jedoch grundsätzlich selbst zu zahlen, da der bisherige Arbeitgeberzuschuss regelmäßig entfällt.

Privat versicherte Arbeitnehmerinnen können während der Mutterschutzfristen, abhängig vom vereinbarten Tarif, Krankentagegeld erhalten. Besteht kein entsprechender Anspruch, kommt unter bestimmten Voraussetzungen ein einmaliges Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro durch das Bundesamt für Soziale Sicherung infrage. Zusätzlich kann ein Arbeitgeberzuschuss bestehen.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht nur, wenn sowohl der betreuende Elternteil als auch das Kind gesetzlich versichert sind und die weiteren Voraussetzungen erfüllt werden. Im Jahr 2026 stehen grundsätzlich 15 Arbeitstage je Elternteil und Kind beziehungsweise 30 Arbeitstage für Alleinerziehende zur Verfügung.

Auch bei Heirat, Trennung oder Scheidung sollte geprüft werden, ob sich der Versicherungsstatus, die Familienversicherung oder die Absicherung der Kinder verändert.

Was kostet die PKV für eine Familie?

Weil jede Person einen eigenen Beitrag zahlt, hängen die Gesamtkosten von der Zahl der Versicherten ab. Angestellte erhalten einen Arbeitgeberzuschuss von bis zu 508,59 Euro zur Krankenversicherung und bis zu 104,63 Euro zur Pflegeversicherung im Monat. Kinder kosten als Richtwert oft zwischen 100 und 190 Euro im Monat. Für Familien mit höherem Einkommen und ein bis zwei Kindern kann die private Absicherung günstiger und leistungsstärker sein, für kinderreiche Familien mit nur einem Verdiener bleibt die gesetzliche Krankenkasse meist im Vorteil.

Welche Familien-Themen gibt es im Detail?

Die Detailseiten klären die einzelnen Konstellationen mit den geltenden Werten und unseren Empfehlungen:

Gibt es in der PKV eine kostenlose Familienversicherung?

Nein. Jedes Familienmitglied hat einen eigenen Vertrag und zahlt einen eigenen Beitrag. Die beitragsfreie Mitversicherung gibt es nur in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wie wird ein Neugeborenes privat versichert?

Ohne Gesundheitsprüfung, wenn ein Elternteil seit mindestens drei Monaten privat versichert ist und die Anmeldung innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt erfolgt. Das Kind erhält dann einen eigenen Vertrag zu denselben Annahmebedingungen.

Bekomme ich in der Elternzeit weiter einen Arbeitgeberzuschuss?

Meist nicht, weil ohne Arbeitsentgelt kein Zuschuss fließt. Wer in Teilzeit weiterarbeitet, kann den Zuschuss behalten. Der Beitrag selbst läuft in der Elternzeit weiter.

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