77.400 € als Schwelle 2026
Die Schwelle wird jährlich per Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung neu festgelegt.
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SelbstständigeFreiberuflerMedizinerSteuerberaterRechtsanwälte & JuristenDie wichtigsten Punkte zur Jahresarbeitsentgeltgrenze für Angestellte auf einen Blick.
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Wie läuft die Beratung ab? →Die JAEG, oft auch als Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung bezeichnet, liegt 2026 bei 77.400 € im Jahr oder 6.450 € im Monat. Gegenüber 2025 ist sie um 3.600 € gestiegen, das entspricht 4,9 %. Wer als Angestellter regelmäßig darüber liegt, kann frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen.
Neben dieser regulären Grenze gibt es eine zweite, deutlich niedrigere Schwelle, die nur für eine kleinere Bestandsgruppe relevant ist. Wer diese unterscheidet, vermeidet typische Verwechslungen mit der Beitragsbemessungsgrenze.
JAEG und BBG werden häufig vermischt, obwohl sie unterschiedliche Funktionen haben:
| Kennzahl | Wert 2026 | Wofür |
|---|---|---|
| JAEG (Versicherungspflichtgrenze, § 6 SGB V) | 77.400 € jährlich | Entscheidet, ob Sie zwischen GKV und PKV wählen dürfen |
| BBG (Beitragsbemessungsgrenze) | 69.750 € jährlich, 5.812,50 € monatlich | Entscheidet, wie hoch der Beitrag in der GKV maximal berechnet wird |
Wer in der GKV bleibt, zahlt seinen Beitrag also höchstens bis zur BBG. Ein Wechsel in die PKV macht von der BBG unabhängig. Der Beitrag richtet sich dann nach Tarif, Alter und Gesundheit, nicht nach einer Bemessungsgrenze.
Die allgemeine JAEG von 77.400 € gilt für alle, die heute neu in die Versicherungsfreiheit hineinwachsen. Die besondere JAEG von 69.750 € greift nur für Versicherte, die am 31.12.2002 schon wegen JAEG-Überschreitung versicherungsfrei und privat vollversichert waren. Dieser Wert ist deckungsgleich mit der BBG und sichert Bestandsversicherten einen niedrigeren Sprungwert.
Die JAEG steigt nicht automatisch jedes Jahr, sondern wird per Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung an die Bezugsgröße West (§ 18 SGB IV, 2026: 3.955 € im Monat) gekoppelt und vom Bundeskabinett festgelegt.
Nach § 6 SGB V entscheidet das voraussichtliche regelmäßige Jahresentgelt, nicht das tatsächlich vergangene.
Zum regelmäßigen Jahresentgelt gehören:
Nicht zum regelmäßigen Jahresentgelt zählen:
Ein Rechenbeispiel: 5.500 € Grundgehalt mal zwölf ergeben 66.000 €, dazu 3.000 € Urlaubsgeld und 5.500 € Weihnachtsgeld ergeben 74.500 €. Das liegt unter den 77.400 € der JAEG 2026, der Angestellte bleibt also versicherungspflichtig.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze betrifft nicht alle Personengruppen gleich:
| Personengruppe | Gilt die JAEG? | Anmerkung |
|---|---|---|
| Angestellte und Arbeiter | Ja | JAEG 2026: 77.400 € |
| Assistenzärzte und angestellte Ärzte | Ja | JAEG 2026: 77.400 € |
| Selbstständige Ärzte | Nein | keine Versicherungspflicht in der GKV |
| Selbstständige, Freiberufler, Unternehmer | Nein | keine Versicherungspflicht in der GKV |
| Praktikanten | Nein | keine JAEG, Befreiung unter Umständen möglich |
| Studierende | Nein | keine JAEG, Befreiung möglich, etwa ab 25 Jahren |
| Beamte und Beihilfeberechtigte | Nein | generell versicherungsfrei |
| Geringverdiener und Arbeitslose | Nein | liegen meist unter der JAEG, daher pflichtversichert |
| Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen | Nein | in der Regel über die Familienversicherung gesetzlich versichert |
Sobald die Krankenkasse die Versicherungsfreiheit feststellt, informiert sie nach § 188 Abs. 4 SGB V innerhalb von zwei Wochen. Ab diesem Moment stehen Ihnen vier Wege offen:
| Weg | Was passiert |
|---|---|
| Wechsel in die PKV | Aktiver Antrag bei einem PKV-Versicherer mit Gesundheitsprüfung. Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss von bis zu 508,59 € im Monat für die Krankenversicherung. |
| Freiwillige GKV | Die Pflichtmitgliedschaft endet. Ohne Wechselantrag beginnt nach zwei Wochen automatisch die freiwillige Mitgliedschaft. |
| GKV bleiben und Zusatzversicherung | Leistungen der GKV über eine private Zusatzversicherung aufstocken, ohne vollständig zu wechseln. |
| Spätere Rückkehr in die Pflichtversicherung | Bei Unterschreiten der JAEG im Folgejahr. |
Eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern prüft vor einem formalen Antrag, mit welchen Annahmechancen Sie rechnen können, ohne dass eine Ablehnung in den Registern landet. Zum Vergleich der Kostenseite: Der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2026 inklusive Pflegeversicherung bei 1.229,35 € im Monat.
Wer als Angestellter im Folgejahr wieder unter die JAEG rutscht, wird grundsätzlich erneut gesetzlich pflichtversichert.
Eine Ausnahme ist die 55er-Regelung. Ab Vollendung des 55. Lebensjahres ist mit mindestens fünf Jahren Vorversicherung in der PKV und 2,5 Jahren Versicherungsfreiheit eine Befreiung möglich. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden.
Eine Angestellte verdient 6.200 € brutto im Monat, also 74.400 € im Jahr. 2025 lag sie damit über der JAEG von 73.800 €, 2026 fällt sie unter die neue Grenze von 77.400 €. Die Konsequenz: Sie war 2025 versicherungsfrei, wird ab dem 1. Januar 2026 jedoch wieder pflichtversichert.
Aus unserer Beratung sehen wir dieses Muster oft bei unterjährigen Gehaltserhöhungen. Wer im August die Schwelle überschreitet, ist nicht sofort wahlberechtigt, sondern erst zum 1. Januar des Folgejahres und nur dann, wenn die neue Schwelle prognostisch auch dann übersprungen wird.
Die Überschreitung der JAEG erzeugt Wahlfreiheit, keinen Zwang zum Wechsel. Für die Eignungsfrage gelten als Faustregeln ein Einstiegsalter unter etwa 40 Jahren, ein Mindestnetto ab 3.000 € im Monat und eine langfristig stabile Lebensplanung.
Wer die JAEG erstmals überschreitet, riskiert bei einem Wechsel ohne Einkommensstabilität, schon im Folgejahr wieder in die gesetzliche Versicherungspflicht zu fallen.
Nein. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze betrifft nur abhängig Beschäftigte. Selbstständige, Freiberufler und Beamte dürfen unabhängig vom Einkommen in die private Krankenversicherung.
Nein. Die gesetzliche Krankenkasse informiert über die Versicherungsfreiheit, mit einer Zwei-Wochen-Frist nach § 188 Abs. 4 SGB V. Der Wechsel in die PKV setzt einen aktiven Antrag voraus. Wer nichts tut, bleibt freiwillig in der gesetzlichen Versicherung.
Erst zum 1. Januar des Folgejahres und nur, wenn das Entgelt auch prognostisch über der dann gültigen Grenze liegt. Eine unterjährige Erhöhung allein macht nicht sofort wahlberechtigt.
Eine Ausnahme ist der Arbeitgeberwechsel. Bei einem Arbeitgeberwechsel mit direktem Einstiegsgehalt über der JAEG kann der Wechsel ab Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen.
Mit Blick auf die vergangenen Jahre zeigt sich, dass die allgemeine Versicherungspflichtgrenze fast jährlich angepasst wurde. Nur 2021 und 2022 blieb sie mit 64.350 € gleich.
| Jahr | JAEG | besondere JAEG |
|---|---|---|
| 2025 | 73.800 € | 66.150 € |
| 2024 | 69.300 € | 62.100 € |
| 2023 | 66.600 € | 59.850 € |
| 2022 | 64.350 € | 58.050 € |
| 2021 | 64.350 € | 58.050 € |
| 2020 | 62.550 € | 56.250 € |
| 2019 | 60.750 € | 54.450 € |
| 2018 | 59.400 € | 53.100 € |
| 2017 | 57.600 € | 52.200 € |
Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 krankenversicherungsfrei waren, gilt die besondere, niedrigere Jahresarbeitsentgeltgrenze.