Expertentipps

Die wichtigsten Punkte zur privaten Krankenversicherung für Kinder auf einen Blick.

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Eigener Vertrag ab Geburt, kein Familientarif

Jedes Kind in der PKV bekommt einen eigenständigen Versicherungsvertrag mit eigenem Beitrag. Ein Kinderbeitrag im Standardtarif liegt typisch zwischen 130 und 200 Euro pro Monat.

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Zwei-Monats-Frist nicht versäumen

Die Kindernachversicherung innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt ist das gesetzliche Aufnahmerecht ohne Gesundheitsprüfung. Auch chronisch kranke Kinder werden bei Fristwahrung aufgenommen.

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In der ersten Woche anstoßen

Wir empfehlen, die Kindernachversicherung in der ersten Woche nach der Geburt anzustoßen.

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Tarif identisch zum Elternteil

Das Kind übernimmt faktisch den Tarifstandard des privat versicherten Elternteils. Wer das Kind günstiger anlegt, blockiert spätere Aufstockungen, weil dafür eine Gesundheitsprüfung nötig wird.

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Den GKV-Kontrast mitdenken

Die GKV-Familienversicherung kostet 0 Euro für Kinder unter der Einkommensgrenze von 565 Euro. Pro Kind in der PKV entstehen 130 bis 200 Euro Mehrkosten monatlich. Bei drei Kindern summiert sich das auf 390 bis 600 Euro monatlich.

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Wichtig zu wissen

Die Zwei-Monats-Frist ist die größte Fehlerquelle bei der Anmeldung von Neugeborenen. Geht der Antrag später ein, gilt das Kind als reguläre Neuaufnahme mit vollständiger Gesundheitsprüfung, möglichem Risikozuschlag und im Einzelfall Ablehnung. Bereiten Sie die Anmeldeunterlagen schon in der Schwangerschaft vor. Die Geburtsbescheinigung des Krankenhauses reicht den meisten Versicherern als Übergangsbeleg, falls die Geburtsurkunde noch nicht vorliegt.

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Vergleich: Kinder in GKV und PKV

KriteriumGesetzlich (GKV)Privat (PKV)
Beitrag pro Kind0 Euro.130 bis 200 Euro im Standardtarif.
KomforttarifNicht wählbar.200 bis 300 Euro.
Einkommensgrenze565 Euro pro Monat.Keine.
GesundheitsprüfungNein.Nein bei Einhaltung der Zwei-Monats-Frist, sonst ja.
Voraussetzung an die ElternMitglied der gesetzlichen Krankenversicherung.Seit drei Monaten privat vollversichert.
LeistungsumfangGesetzlicher Katalog.Tarifniveau wie die Eltern, etwa Chefarztbehandlung und Einzelzimmer.

Kinder in der PKV im Detail

Wie werden Kinder in der PKV versichert?

Kinder in der PKV zu versichern ist kein Automatismus. Jedes Kind braucht einen eigenen Antrag, einen eigenen Vertrag und zahlt einen eigenen Beitrag. Es gibt keine Familienversicherung, die Kinder beitragslos mitversichert.

Voraussetzung für die reguläre Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung ist, dass mindestens ein Elternteil bereits seit 3 Monaten in der PKV vollversichert ist. Diese Vorversicherungszeit verlangen die meisten Versicherer in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Ist das nicht erfüllt, entfällt die erleichterte Aufnahme, auch innerhalb der Zwei-Monats-Frist.

Der tatsächliche Beitrag hängt vom Versicherer und dem gewählten Tarif ab, als Orientierung:

TarifniveauBeitrag pro Kind und Monat
Standardtarif130 bis 200 Euro
Komforttarif (Chefarzt, Einzelzimmer, Heilpraktiker)200 bis 300 Euro

Kindertarife bauen keine Alterungsrückstellung auf, deshalb bleibt der Beitrag über die gesamte Kindesdauer vergleichsweise stabil.

Wie funktioniert die Kindernachversicherung und die Zwei-Monats-Frist?

Die gesetzliche Grundlage für die Aufnahme von Neugeborenen ist § 198 VVG. Dieses Gesetz verpflichtet die Versicherer, Neugeborene und Adoptivkinder innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung aufzunehmen, sofern ein Elternteil beim gleichen Versicherer vollversichert ist. Den genauen Ablauf der Aufnahme beschreibt die Kindernachversicherung.

Die Frist beginnt mit dem Geburtsdatum und endet exakt 2 Monate später. Stichtag ist das Eingangsdatum des Antrags beim Versicherer, nicht das Absendedatum. Ein Brief, der am letzten Tag der Frist noch unterwegs ist, kommt zu spät. Für Eltern heißt das, den Antrag per Einschreiben oder per E-Mail mit Lesebestätigung zu versenden und den Nachweis aufzubewahren.

Eine rechtzeitige Anmeldung schützt vollständig, also ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeiten und ohne Risikozuschlag, auch nicht bei Frühgeborenen oder Kindern mit dokumentierten Befunden aus der Schwangerschaft. Diese gesetzliche Schutzwirkung ist der entscheidende Vorteil der Frist. Wer die Frist verpasst, verliert dieses Recht. Das Kind wird dann wie eine normale Neuaufnahme behandelt, mit vollständiger Gesundheitsprüfung und möglichen Konsequenzen bei Vorerkrankungen.

Was kosten mehrere Kinder in der PKV?

Wer Kinder in der PKV versichert, muss die Kosten linear hochrechnen. Jedes Kind ist ein eigener Vertrag, die Beiträge addieren sich.

KinderMehrkosten pro MonatMehrkosten pro Jahr
1 Kind130 bis 200 Euro1.560 bis 2.400 Euro
2 Kinder260 bis 400 Euro3.120 bis 4.800 Euro
3 Kinder390 bis 600 Euro4.680 bis 7.200 Euro

Bei einem Kind ist das für Familien mit gutem Einkommen eine überschaubare Größe. Bei zwei Kindern bleibt es für Haushalte mit zwei Vollverdienern oberhalb der Versicherungspflichtgrenze tragbar. Drei Kinder markieren die Schwelle, ab der die GKV-Rechnung wirtschaftlich interessant wird, denn die GKV-Familienversicherung kostet 0 Euro für alle Kinder unter der Einkommensgrenze von 565 Euro pro Monat.

Zum Vergleich liegt der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung 2026 bei 1.229,35 Euro im Monat. Ein Alleinverdiener oberhalb dieser Grenze zahlt in der GKV nicht mehr als diesen Betrag und versichert dabei alle Kinder kostenlos mit.

Was empfehlen wir Familien?

Aus über 5.000 Gesundheitsprüfungen kennen wir einen Fehler, der sich wiederholt. Eltern wählen für sich den Komforttarif und für das Kind einen günstigeren Basistarif. Kurzfristig spart das Beitrag. Wenn das Kind später, mit 12 oder 15 Jahren, auf das Leistungsniveau der Eltern gebracht werden soll, ist eine erneute Gesundheitsprüfung fällig. Liegt in der Zwischenzeit eine Erkrankung vor, führt das zu Risikozuschlägen oder zur Blockade der Tarifaufstockung.

Wir empfehlen, den Kindertarif identisch zum Tarif des bestversicherten Elternteils zu wählen. Die Beitragsersparnis durch einen günstigeren Kindertarif ist auf 20 Jahre gerechnet kleiner als die Kosten einer späteren Gesundheitsprüfung mit möglichem Risikozuschlag.

Bei Familien mit drei oder mehr geplanten Kindern lohnt sich vor dem PKV-Eintritt eine vollständige Familienrechnung. Wer mit 28 in die PKV geht, drei Kinder plant und mit 35 feststellt, dass die Familienlast die GKV-Alternative weit übersteigt, hat kaum noch Wechselmöglichkeiten. Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Angestellte ab 55 meist nicht mehr möglich.

Kann ich ein Kind in der PKV versichern, wenn ich selbst GKV-Mitglied bin?

Ja. Ein Kind kann grundsätzlich auch dann privat versichert werden, wenn beide Eltern gesetzlich versichert sind. Dafür benötigt es einen eigenen PKV-Vertrag. Eine Gesundheitsprüfung ist erforderlich. Ob ein Versicherer Kinder ohne dort versicherten Elternteil aufnimmt, hängt von seinen Annahmerichtlinien ab.

Die vereinfachte Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung gilt dagegen nur, wenn mindestens ein Elternteil bereits bei dem betreffenden Versicherer privat versichert ist und die gesetzlichen sowie tariflichen Fristen eingehalten werden.

Was passiert mit dem Vertrag des Kindes, wenn die Eltern sich scheiden lassen?

Der Kindervertrag läuft unverändert weiter. Eine Scheidung beendet den Vertrag nicht. Verändern sich Elternteil oder Versicherungsstatus des betreuenden Elternteils, kann das die Beitragspflicht beeinflussen. Eine Beratung vor Abschluss der Scheidungsvereinbarungen ist in solchen Fällen sinnvoll.

Gilt die Kindernachversicherung auch bei Adoption?

Ja. § 198 VVG schließt Adoptivkinder ausdrücklich ein. Die Zwei-Monats-Frist beginnt mit dem Tag der rechtswirksamen Adoption, nicht mit dem Geburtsdatum des Kindes.

Kann das Kind später freiwillig in die GKV wechseln?

Sobald das Kind nach Ausbildung oder Studium als Angestellter unterhalb der Versicherungspflichtgrenze beschäftigt ist, wird es GKV-pflichtig. Dann endet die PKV-Versicherungspflicht und das Kind kann in die GKV wechseln.

Was kostet die PKV für ein Kind mit einer chronischen Erkrankung?

Bei rechtzeitiger Anmeldung innerhalb der Zwei-Monats-Frist nach § 198 VVG gibt es keinen Risikozuschlag, auch nicht bei bekannten Erkrankungen. Außerhalb der Frist wird die Erkrankung geprüft und kann bei einer chronischen Erkrankung zu Risikozuschlägen oder in einzelnen Fällen zur Ablehnung führen. Die genauen Konditionen sind versichererspezifisch.

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