Beitragserhöhung erhalten: Was nun?

Die wichtigsten Schritte für den richtigen Umgang mit Ihrer Beitragsanpassung auf einen Blick.

01

Ruhe bewahren und Schreiben prüfen

Eine Beitragsanpassung ist gesetzlich vorgesehen und betrifft alle Versicherten eines Tarifs gleich. Lesen Sie das Schreiben in Ruhe und prüfen Sie Höhe, Stichtag und die genannten Gründe, bevor Sie reagieren.

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Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG

Innerhalb Ihrer Gesellschaft können Sie in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz wechseln. Ihre angesparten Alterungsrückstellungen bleiben dabei vollständig erhalten und senken oft den Beitrag spürbar.

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Leistungen sauber abgleichen

Vergleichen Sie vor jeder Änderung die Leistungen des neuen mit dem alten Tarif. Ein günstigerer Beitrag ist nur dann sinnvoll, wenn die für Sie wichtigen Leistungen erhalten bleiben.

04

Unabhängig prüfen lassen

Wir sind an keine Gesellschaft gebunden und prüfen Ihre Anpassung sowie passende Alternativen über alle Versicherer hinweg. So erkennen Sie, ob ein interner Wechsel oder ein Anbieterwechsel der bessere Weg ist.

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Fristen im Blick behalten

Eine Beitragserhöhung kann ein Sonderkündigungsrecht auslösen. Dafür gilt eine Frist von zwei Monaten ab Zugang der Mitteilung. Klären Sie offene Fragen daher frühzeitig, damit Ihnen kein Weg verschlossen bleibt.

Viele Privatversicherte erhalten in regelmäßigen Abständen ein Schreiben zur Beitragsanpassung. Die zentrale Frage lautet dann: Ist die Erhöhung berechtigt, und was können Sie dagegen tun? Eine Beitragsanpassung ist gesetzlich vorgesehen und kein Grund zur Sorge, sie eröffnet sogar mehrere Handlungswege. Auf dieser Seite erklären wir Ihre Rechte, zeigen die wichtigsten Schritte und führen Sie zur passenden Detailseite Ihres Versicherers.

Beitragsanpassung je Versicherer

In der folgenden Übersicht finden Sie zu jedem Versicherer eine eigene Seite mit den aktuellen Beitragsanpassungen, betroffenen Tarifen und geprüften Alternativen.

Sie finden Ihren Versicherer nicht in der Liste oder sind unsicher, welcher Weg für Sie der richtige ist? Sprechen Sie uns an. Wir prüfen Ihre Beitragsanpassung unabhängig und zeigen Ihnen die Möglichkeiten über alle Gesellschaften hinweg.

Ihre Rechte bei einer Beitragserhöhung

Interner Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG

Nach Paragraf 204 VVG haben Sie das Recht, innerhalb Ihrer Gesellschaft in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Ihre über Jahre angesparten Alterungsrückstellungen werden dabei vollständig angerechnet und bleiben erhalten. Das macht den internen Wechsel in vielen Fällen zur ersten Option, weil er den Beitrag senken kann, ohne dass Sie auf den aufgebauten Kapitalstock verzichten.

Wechsel des Versicherers

Ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft ist möglich, hat aber einen entscheidenden Nachteil: Die bei Ihrem bisherigen Versicherer gebildeten Alterungsrückstellungen gehen weitgehend verloren. Übertragen wird nur ein gesetzlich begrenzter Teil. Ein Anbieterwechsel kann sich dennoch lohnen, ist aber sorgfältig zu rechnen und vor allem für jüngere Versicherte mit kurzer Vertragslaufzeit eine Überlegung wert.

Sonderkündigungsrecht nach Paragraf 205 Absatz 4 VVG

Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag, steht Ihnen nach Paragraf 205 Absatz 4 VVG ein Sonderkündigungsrecht zu. Sie können den betroffenen Tarif innerhalb von zwei Monaten ab Zugang der Änderungsmitteilung kündigen, und zwar rückwirkend zum Zeitpunkt der Erhöhung. Eine Kündigung sollten Sie nur aussprechen, wenn ein lückenloser Anschlussschutz gesichert ist.

Anpassung prüfen: Voraussetzungen nach Paragraf 203 VVG

Eine Beitragsanpassung ist an klare Voraussetzungen nach Paragraf 203 VVG gebunden. Sie ist zulässig, wenn sich die kalkulierten Leistungsausgaben oder die Sterbewahrscheinlichkeiten dauerhaft verändert haben. Zusätzlich muss ein unabhängiger Treuhänder die Anpassung prüfen und ihr zustimmen. Ob die formalen Anforderungen im Einzelfall erfüllt sind, lässt sich am konkreten Schreiben nachvollziehen.

Häufige Fragen

Ist eine Beitragserhöhung in der PKV rechtens?

Ja, eine Beitragsanpassung ist gesetzlich vorgesehen. Sie ist nach Paragraf 203 VVG zulässig, wenn sich die kalkulierten Leistungsausgaben oder die Sterbewahrscheinlichkeiten dauerhaft verändert haben, und sie muss von einem unabhängigen Treuhänder geprüft und bestätigt werden. Eine Erhöhung betrifft immer alle Versicherten eines Tarifs gleichermaßen.

Verliere ich beim Wechsel meine Alterungsrückstellungen?

Das hängt vom Weg ab. Bei einem internen Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG bleiben Ihre Alterungsrückstellungen vollständig erhalten. Wechseln Sie dagegen die Gesellschaft, geht der größte Teil der Rückstellungen verloren, übertragen wird nur ein gesetzlich begrenzter Anteil.

Welche Frist gilt für das Sonderkündigungsrecht?

Nach einer Beitragserhöhung haben Sie zwei Monate Zeit, das Sonderkündigungsrecht nach Paragraf 205 Absatz 4 VVG auszuüben. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Änderungsmitteilung. Die Kündigung wirkt zum Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam geworden wäre.

Lohnt sich ein Tarifwechsel oder ein Anbieterwechsel?

In den meisten Fällen ist der interne Tarifwechsel die bessere Wahl, weil die Alterungsrückstellungen erhalten bleiben und der Beitrag dennoch sinken kann. Ein Anbieterwechsel kommt eher für jüngere Versicherte mit kurzer Vertragslaufzeit infrage. Welcher Weg passt, lässt sich erst nach einem Abgleich von Beitrag und Leistungen sagen.

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