Ruhe bewahren und Schreiben prüfen
Eine Beitragsanpassung ist gesetzlich vorgesehen und betrifft alle Versicherten eines Tarifs gleich. Lesen Sie das Schreiben in Ruhe und prüfen Sie Höhe, Stichtag und die genannten Gründe, bevor Sie reagieren.
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SelbstständigeFreiberuflerMedizinerSteuerberaterRechtsanwälte & JuristenDie wichtigsten Schritte für den richtigen Umgang mit Ihrer Beitragsanpassung auf einen Blick.
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Wie läuft die Beratung ab? →Viele Privatversicherte erhalten in regelmäßigen Abständen ein Schreiben zur Beitragsanpassung. Die zentrale Frage lautet dann: Ist die Erhöhung berechtigt, und was können Sie dagegen tun? Eine Beitragsanpassung ist gesetzlich vorgesehen und kein Grund zur Sorge, sie eröffnet sogar mehrere Handlungswege. Auf dieser Seite erklären wir Ihre Rechte, zeigen die wichtigsten Schritte und führen Sie zur passenden Detailseite Ihres Versicherers.
In der folgenden Übersicht finden Sie zu jedem Versicherer eine eigene Seite mit den aktuellen Beitragsanpassungen, betroffenen Tarifen und geprüften Alternativen.
ARAG
AXA
Barmenia
Bayerische Beamtenkrankenkasse
Continentale
Gothaer
Hanse Merkur
Münchener Verein
Nürnberger
R+V
Signal Iduna
Universa
Sie finden Ihren Versicherer nicht in der Liste oder sind unsicher, welcher Weg für Sie der richtige ist? Sprechen Sie uns an. Wir prüfen Ihre Beitragsanpassung unabhängig und zeigen Ihnen die Möglichkeiten über alle Gesellschaften hinweg.
Nach Paragraf 204 VVG haben Sie das Recht, innerhalb Ihrer Gesellschaft in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Ihre über Jahre angesparten Alterungsrückstellungen werden dabei vollständig angerechnet und bleiben erhalten. Das macht den internen Wechsel in vielen Fällen zur ersten Option, weil er den Beitrag senken kann, ohne dass Sie auf den aufgebauten Kapitalstock verzichten.
Ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft ist möglich, hat aber einen entscheidenden Nachteil: Die bei Ihrem bisherigen Versicherer gebildeten Alterungsrückstellungen gehen weitgehend verloren. Übertragen wird nur ein gesetzlich begrenzter Teil. Ein Anbieterwechsel kann sich dennoch lohnen, ist aber sorgfältig zu rechnen und vor allem für jüngere Versicherte mit kurzer Vertragslaufzeit eine Überlegung wert.
Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag, steht Ihnen nach Paragraf 205 Absatz 4 VVG ein Sonderkündigungsrecht zu. Sie können den betroffenen Tarif innerhalb von zwei Monaten ab Zugang der Änderungsmitteilung kündigen, und zwar rückwirkend zum Zeitpunkt der Erhöhung. Eine Kündigung sollten Sie nur aussprechen, wenn ein lückenloser Anschlussschutz gesichert ist.
Eine Beitragsanpassung ist an klare Voraussetzungen nach Paragraf 203 VVG gebunden. Sie ist zulässig, wenn sich die kalkulierten Leistungsausgaben oder die Sterbewahrscheinlichkeiten dauerhaft verändert haben. Zusätzlich muss ein unabhängiger Treuhänder die Anpassung prüfen und ihr zustimmen. Ob die formalen Anforderungen im Einzelfall erfüllt sind, lässt sich am konkreten Schreiben nachvollziehen.
Ja, eine Beitragsanpassung ist gesetzlich vorgesehen. Sie ist nach Paragraf 203 VVG zulässig, wenn sich die kalkulierten Leistungsausgaben oder die Sterbewahrscheinlichkeiten dauerhaft verändert haben, und sie muss von einem unabhängigen Treuhänder geprüft und bestätigt werden. Eine Erhöhung betrifft immer alle Versicherten eines Tarifs gleichermaßen.
Das hängt vom Weg ab. Bei einem internen Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG bleiben Ihre Alterungsrückstellungen vollständig erhalten. Wechseln Sie dagegen die Gesellschaft, geht der größte Teil der Rückstellungen verloren, übertragen wird nur ein gesetzlich begrenzter Anteil.
Nach einer Beitragserhöhung haben Sie zwei Monate Zeit, das Sonderkündigungsrecht nach Paragraf 205 Absatz 4 VVG auszuüben. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Änderungsmitteilung. Die Kündigung wirkt zum Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam geworden wäre.
In den meisten Fällen ist der interne Tarifwechsel die bessere Wahl, weil die Alterungsrückstellungen erhalten bleiben und der Beitrag dennoch sinken kann. Ein Anbieterwechsel kommt eher für jüngere Versicherte mit kurzer Vertragslaufzeit infrage. Welcher Weg passt, lässt sich erst nach einem Abgleich von Beitrag und Leistungen sagen.