Freien Zugang nutzen
Als Selbstständiger brauchen Sie keine Einkommensgrenze zu überschreiten. Sie können unabhängig von Ihrem Gewinn in die private Krankenversicherung wechseln, sobald Sie hauptberuflich selbstständig sind.
Selbstständige & Freie Berufe
SelbstständigeFreiberuflerMedizinerSteuerberaterRechtsanwälte & JuristenSelbstständige haben freien Zugang zur privaten Krankenversicherung. Wir zeigen, wie Sie Beitrag, Leistungen und Verdienstausfall sinnvoll absichern.
Bekannt aus führenden Fachmedien
Selbstständige sollten den Wechsel in die private Krankenversicherung gut abwägen. Die wichtigsten Punkte vor Ihrer Entscheidung.
Eine neutrale Gegenüberstellung der beiden Versicherungssysteme für Selbstständige.
| Kriterium | Gesetzlich (GKV) | Privat (PKV) |
|---|---|---|
| Beitrag | Freiwillig Versicherte zahlen einkommensabhängig bis zur Beitragsbemessungsgrenze, oft schnell den Höchstbeitrag. | Wird anhand von Gesundheitszustand, Eintrittsalter und Leistungsumfang kalkuliert, unabhängig vom Gewinn. |
| Familie | Nicht erwerbstätige Ehepartner und Kinder sind beitragsfrei mitversichert. | Jede Person benötigt einen eigenen Vertrag und zahlt einen eigenen Beitrag. |
| Leistungen | Gesetzlich definierte Versorgung auf ausreichendem, zweckmäßigem und wirtschaftlichem Niveau. | Individuell gestaltbarer Vertrag mit garantierten und oft umfangreicheren Leistungen. |
| Zugang | Häufig längere Wartezeiten auf Termine und meist über das Überweisungssystem. | Bevorzugte Terminvergabe und direkter Zugang zu Fachärzten und Spezialisten. |
Echte Situationen, die zeigen, wie individuell die richtige Lösung aussieht.
Gesund und mit niedrigem Einstiegsbeitrag in einen Tarif mit hohen Leistungen gewechselt, völlig unabhängig vom späteren Gewinn.
Der PKV-Beitrag blieb in einem starken Geschäftsjahr stabil, während der frühere freiwillige Beitrag mitgestiegen wäre.
Ein Krankentagegeld ab dem 15. Tag fing den Verdienstausfall nach einer Operation vollständig auf.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es beides. Für Selbstständige ist 2026 die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro pro Monat relevant, daraus ergibt sich je nach Krankengeldanspruch ein Mindestbeitrag. Der Beitrag richtet sich nach rund 17,5 Prozent des Einkommens (14,6 Prozent plus durchschnittlich 2,9 Prozent Zusatzbeitrag), zur Pflegeversicherung kommen je nach Kinderstatus 3,6 Prozent mit Kind oder 4,2 Prozent für Kinderlose hinzu. Bei einem Einkommen von 35.000 Euro pro Jahr ergeben sich so rund 633 Euro im Monat, ab der Beitragsbemessungsgrenze ist der Beitrag bei rund 1.261 Euro gedeckelt.
In der privaten Krankenversicherung gibt es keinen einheitlichen Mindest- oder Höchstbeitrag, aber gesetzlich geregelte Sozialtarife. Der Standardtarif liegt 2026 bei einem Höchstbeitrag von 848,62 Euro, der Basistarif bei 1.017,18 Euro im Monat, jeweils zuzüglich Pflegeversicherung.
Starten Sie mit den Leistungen, die Sie wirklich brauchen, danach prüfen Sie die Stellschrauben für Beitrag und Risiko. Solide geregelt sein sollten in vielen Fällen: ambulant inklusive Facharzt und Psychotherapie, Zähne mit guter Erstattung auch bei Zahnersatz, stationär mit freier Krankenhauswahl und sinnvoller Unterbringung, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel ohne harte Lücken sowie Transport und Rücktransport aus dem Ausland.
Für Selbstständige kommen drei Prioritäten dazu: erstens ein Krankentagegeld, das Ihre Fixkosten deckt, zweitens ein Selbstbehalt, den Sie auch in schwachen Monaten tragen können, drittens klare Regeln zur Anpassung im Notfall, etwa bei längerer Krankheit. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Bedingungen, Beitragsentwicklung und Serviceprozesse. Holen Sie sich eine Einschätzung zur Versicherbarkeit, bevor Sie kündigen.
Eine pauschale Empfehlung für den besten Anbieter gibt es nicht, da der Tarif individuell zum persönlichen Profil, den Leistungswünschen und der Risikoneigung passen muss. Zu den bei Selbstständigen beliebten Versicherern zählen unter anderem Allianz, ARAG, Signal Iduna, DKV, Barmenia, AXA, Hallesche, Continentale, HanseMerkur und LKH.
Zu empfehlen ist in jedem Fall eine individuelle und unabhängige Beratung. So erhalten Sie einen optimalen Tarif für Ihre Situation. Wir nehmen uns Zeit und stehen für ein unverbindliches und kostenfreies Gespräch zur Verfügung.
Als Selbstständiger wählen Sie frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, eine Einkommensgrenze gilt nicht. Die gesetzliche Kasse nimmt einen Prozentsatz Ihres zu versteuernden Einkommens, die private Krankenversicherung kalkuliert nach Eintrittsalter, Gesundheit und Leistungsumfang. Tarife auf gesetzlichem Niveau kosten etwa 450 Euro, Premiumtarife beginnen bei rund 600 Euro, im Schnitt liegen Selbstständige bei etwa 500 Euro im Monat. Ohne Arbeitgeber zählt zusätzlich die Absicherung des Verdienstausfalls über ein Krankentagegeld.
Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen einkommensabhängig und erreichen mit höherem Gewinn schnell den Höchstbeitrag von bis zu rund 1.200 Euro im Monat inklusive Pflegeversicherung, ohne Arbeitgeberzuschuss. In der privaten Krankenversicherung hängt der Beitrag von Leistungsumfang, Gesundheitszustand und Alter ab. Solide Tarife gibt es ab rund 500 Euro im Monat. Ein Krankentagegeld wird zusätzlich kalkuliert.
Langfristig ist von steigenden Beiträgen auszugehen. Im Zeitraum 2006 bis 2026 stiegen die Beiträge in der PKV nach Angaben des PKV-Verbands um durchschnittlich 3,4 Prozent pro Jahr, in der GKV um 3,9 Prozent. Für Selbstständige zählt vor allem ein Tarif mit solider Kalkulation, weil der Beitrag nicht durch einen Arbeitgeber abgefedert wird. Wir achten daher besonders auf Beitragsstabilität.
Der Beitrag wird unabhängig vom Einkommen kalkuliert. Alterungsrückstellungen federn die Beiträge ab, der gesetzliche Beitragszuschlag von 10 Prozent entfällt ab dem 60. Lebensjahr. Über einen Beitragsentlastungstarif senken Sie Ihren Beitrag im Ruhestand gezielt.
Ein Selbstbehalt passt gut zu Selbstständigen mit Rücklagen und senkt den Beitrag. Über einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG lässt sich oft sparen, ohne den Versicherer zu wechseln und ohne Verlust der Alterungsrückstellungen. Auch die Höhe des Krankentagegelds sollte regelmäßig zum Bedarf passen.
| Parameter | Ist-Stand (freiwillige GKV) | Soll-Stand (PKV) | Differenz |
|---|---|---|---|
| Monatlicher Beitrag | 1.017,19 € | 540 € | − 475 € |
| Arbeitgeberanteil | keiner | keiner | gleich |
| Eigenanteil brutto | 1.017,19 € | 540 € | − 475 € |
| Jahresgesamtkosten | rund 12.200 € | 6.480 € | − 5.700 € |
Beispielrechnung auf Basis von Durchschnittstarifen. Der freiwillige GKV-Beitrag hängt vom Gewinn ab. Individuelle Faktoren wie Gesundheitszustand und Tarifwahl beeinflussen das Ergebnis.
Tarife mit Blick auf Leistung, Beitragsstabilität und Krankentagegeld für Selbstständige.
GUK500
GSP70, GSUP90, GSZ90
K600
KVS3, EKV2, PSV
NK.select S Bonus
Komfort-SI
ActiveMe-U, Komfort Zahn-U
Comfort-U, SP2
Unsere Bewertung je Tarif auf einer Skala von 1 bis 10. Wir zeigen bewusst keine Monatsbeiträge, weil der Beitrag von Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang abhängt.
Beliebte Leistungsbausteine, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung wählen können.
Die PKV sollte hohe Kosten für Zahnbehandlungen, Kronen, Implantate und anderen Zahnersatz zu mindestens 80 % übernehmen.
Oft ein Kostentreiber: Wie wichtig sind Ihnen diese Leistungen? Das ist eine persönliche Entscheidung.
Die PKV sollte die wichtigen Vorsorgeuntersuchungen ohne Einschränkungen erstatten. Wer selbstständig ist, kann sich lange Ausfälle am wenigsten leisten.
Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie sollten ohne enge Leistungsbegrenzungen erstattet werden, damit Sie schnell wieder arbeitsfähig sind.
Je nach Bedarf sollten Zuschüsse für Brillen, Gläser und Kontaktlinsen vorgesehen sein.
Die PKV sollte medizinisch notwendige Hilfsmittel wie Hörgeräte, Bandagen oder orthopädische Einlagen bezahlen.
Ein- oder Zweibettzimmer und medizinische Wahlleistungen, je nach gewünschtem Komfort im Krankenhaus.
Wir vergleichen den gesamten Markt und finden den Tarif mit dem besten Verhältnis aus Leistung und stabilem Beitrag.
Wir zeigen Ihnen, was Sie vor einem Wechsel in die private Krankenversicherung wissen sollten.
Ja. Wer hauptberuflich selbstständig ist, hat freien Zugang zur privaten Krankenversicherung, unabhängig vom Einkommen. Es gibt keine Versicherungspflichtgrenze wie bei Angestellten.
Nein, weil kein Arbeitgeber beteiligt ist. Dafür ist der Beitrag unabhängig vom Gewinn und damit planbar. Die Krankenversicherungsbeiträge lassen sich zudem steuerlich geltend machen.
Ohne Arbeitgeber gibt es keine Lohnfortzahlung. Ein Krankentagegeld ersetzt Ihren Verdienstausfall ab einem vereinbarten Tag und sichert so Ihren Lebensunterhalt bei längerer Krankheit.