Das Eintrittsalter ist das Alter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Höchstaufnahmealter, das nur die formale Obergrenze beschreibt, die Versicherer für Neuaufnahmen setzen. Das Eintrittsalter hingegen bestimmt die Beitragskalkulation und die Alterungsrückstellung für die gesamte Vertragslaufzeit.
Beim Vertragsabschluss wird ein Beitrag kalkuliert, der für ein bestimmtes Eintrittsalter und einen bestimmten Gesundheitszustand den Versicherungsschutz über das gesamte Leben abbildet. Je früher das Eintrittsalter, desto länger läuft der Vertrag und desto mehr Zeit hat die Alterungsrückstellung, sich aufzubauen.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, in der der monatliche Beitrag vom Einkommen abhängt, gelten in der PKV andere Faktoren. Neben dem Gesundheitszustand und dem gewählten Tarif ist es vor allem das Alter des Versicherungsnehmers, das die Kosten beeinflusst. Je niedriger das Eintrittsalter, desto günstiger kann eine private Krankenversicherung sein.
Dabei ist in der PKV nicht der genaue Geburtsmonat entscheidend, sondern das Geburtsjahr im Verhältnis zum Jahr des Versicherungsbeginns. Für die Beitragskalkulation gelten Kunden ab dem 1. Januar eines neuen Kalenderjahres rechnerisch als ein Jahr älter. Deshalb kann es sinnvoll sein, den Versicherungsbeginn noch im laufenden Jahr zu wählen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Wechsel sauber umgesetzt werden kann.