Das Versicherungskollektiv dient dazu, den Versicherungsfall abschätzen zu können und folglich die Kosten decken zu können. Daher wird der Antragsteller im Zuge der Gesundheitsprüfung (Risikoprüfung) bei der Antragstellung Teil eines bestimmten Versicherungskollektivs. Er wird also einer Gruppe zugeteilt, welche einem ähnlichen Alter als auch einem analogen gesundheitlichen Risiko entspricht. Für das Versicherungsunternehmen bedeutet das, dass der Versicherte im Verlauf seines Lebens Gesundheitskosten verursachen wird, die dem der anderen Mitglieder des Kollektivs entsprechen.
Dieses Vorgehen schützt den Versicherungsträger vor einer Belastung aufgrund zu erstattender Gesundheitskosten. Daher wird die Gesundheitsprüfung vorgenommen, um gegebenenfalls eine Anpassung über einen Risikozuschlag zu erheben, um das Ungleichgewicht im Versicherungskollektiv aufzufangen. Da in der privaten Krankenversicherung das Äquivalenzprinzip gilt, werden die Beiträge für den jeweiligen Tarif eben nicht für den einzelnen Versicherungsnehmer berechnet, sondern für das Kollektiv.
Hierin ist ebenfalls der Grund zu finden, warum die Beiträge sich mit einem verschlechterten Gesundheitszustand nicht ändern. Denn die Berechnung wird lediglich einmalig zu Beginn bei der Risikoprüfung definiert.
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