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Im Gegensatz zur GKV sind Kosten für die Alternativmedizin in der privaten Krankenversicherung üblicherweise eingeschlossen. Der Versicherungsnehmer kann sich also zwischen der klassischen Schulmedizin und einem Heilpraktiker entscheiden.


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Weitere Details zur Alternativmedizin

Alternativmedizin bedeutet zuerst einmal, dass sie eine Medizinform darstellt, die abseits der Schulmedizin funktioniert und angeboten wird. Sie wird zudem im Regelfall nicht von Ärzten praktiziert, sondern von Heilpraktikern. Allerdings können sich ebenfalls Laien im Rahmen der Alternativmedizin betätigen. Die wohl bekannteste Form der alternativen Heilmedizin ist die Homöopathie.

Wer sich privat krankenversichert und einen PKV-Tarif wählt, hat im Regelfall ebenfalls Anspruch auf die Kostenerstattung, die durch alternative Behandlungsmethoden entstehen. Voraussetzung ist, dass sich die Alternativmedizin in der Praxis bereits bewährt hat. Ebenfalls werden die Kosten übernommen, wenn es bei einer Behandlung keine schulmedizinischen Methoden gibt oder Arzneimittel zur Behandlung fehlen.

Der genaue Umfang der erstattungsfähigen Leistungen kann von Tarif zu Tarif der privaten Krankenversicherung unterschiedlich sein. Fakt ist, dass die gesetzliche Krankenversicherung Leistungen der Alternativmedizin nicht übernimmt. Wer als Mitglied der GKV eine Kostenübernahme dennoch anstrebt, kann sich mithilfe einer privaten Krankenzusatzversicherung absichern.

Hinweis: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Rahmen ihrer Satzungsleistungen mit besonderen Bedingungen einige wenige Spezialfälle, bei denen eine alternative medizinische Therapie erfolgversprechend ist.


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