Beitragsfälligkeit in der Krankenversicherung: Definition & Erklärung

Die Beitragsfälligkeit in der Krankenversicherung bezeichnet den Zeitpunkt in der Krankenversicherung, an dem Versicherungsnehmer ihre Beiträge zu bezahlen haben. Welches Datum für die Beitragsfälligkeit entscheidend ist, kann den Versicherungsbedingungen entnommen werden.
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Die Beitragsfälligkeit in der Krankenversicherung bezeichnet den Zeitpunkt in der Krankenversicherung, an dem Versicherungsnehmer ihre Beiträge zu bezahlen haben. Welches Datum für die Beitragsfälligkeit entscheidend ist, kann den Versicherungsbedingungen entnommen werden.

Ob bei der privaten Krankenversicherungen oder anderen Versicherungsprodukten, muss der Versicherungsnehmer eine im Versicherungsvertrag vereinbarte Prämie für die Versicherungsleistung bezahlen. Beitragsfälligkeit in der Krankenversicherung wird im Regelfall monatlich zu einem bestimmten Datum entrichtet. Möglich sind ebenfalls die vierteljährliche oder jährliche Zahlungsweise.

Üblich wird die Prämie bei Beitragsfälligkeit vom jeweiligen Konto automatisch eingezogen. Der Versicherungsnehmer muss keine weiteren Schritte unternehmen. Interessant ist für Versicherte in der privaten Krankenversicherung, dass es von den meisten Versicherungsunternehmen eine Vergünstigung gibt, wenn am Beginn des Jahres gleich sämtliche für das Versicherungsjahr anfallenden Beiträge bezahlt werden.

Kommt der Versicherungsnehmer mit der Beitragsfälligkeit in der Krankenversicherung in Verzug, droht ihm im Übrigen nicht die Kündigung. Da jeder Bundesbürger über eine Krankenversicherung verfügen muss, wird bei ausstehenden Beiträgen der Versicherungsvertrag in einen Notlagentarif umgewandelt. Dieser kommt lediglich für Kosten auf, die aus einer medizinischen Notlage heraus entstehen.

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