Freiwillig Krankenversichert: Definition & Erklärung

Als freiwillig krankenversichert gilt, wer von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit ist. Diese Personengruppe kann sich privat krankenversichern oder aber als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert werden.
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Als freiwillig krankenversichert gilt, wer von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit ist. Diese Personengruppe kann sich privat krankenversichern oder aber als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert werden.

Wer nicht die Kriterien einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt, der hat die Wahlfreiheit zwischen der privaten Krankenversicherung und der GKV. Wählt er die letztgenannte Option, ist er dort freiwilliges Mitglied und entsprechend freiwillig versichert.

Es gibt einige Berufsgruppen sowie Personengruppen, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern können. Hierzu gehören:

  • Arbeitnehmer, die ein Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen und somit die Wahl zwischen PKV und GKV haben.
  • Freiberufler als auch Selbstständige, die sich gegen eine private Krankenversicherung entscheiden und stattdessen eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV anstreben.
  • Beamte
  • Kinder, welche nicht über die reguläre Mitversicherung im Rahmen der Familienversicherung krankenversichert werden können.
  • Studenten, die ebenfalls nicht familienversichert sind
  • Arbeitnehmer, die aus dem Ausland zurückkehren

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Veröffentlicht: November 22, 2021
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Letztes Update: März 25, 2024
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