Expertentipps

Die wichtigsten Punkte zum Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen auf einen Blick.

01

Den Zusatzbeitrag jährlich prüfen

Gerade bei hohem Einkommen lohnt der Vergleich. Ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung kostet nichts und spart oft mehrere hundert Euro im Jahr.

02

Das Sonderkündigungsrecht nutzen

Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, dürfen Sie kurzfristig kündigen. Das Schreiben mit der Ankündigung geht im Alltag oft unter, achten Sie aktiv darauf.

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03

Nicht mit dem gesetzlichen Zuschlag verwechseln

Der Zusatzbeitrag ist eine Mechanik der gesetzlichen Krankenversicherung. Der gesetzliche Zuschlag ist ein Aufschlag von 10 Prozent in der privaten Krankenversicherung mit einem ganz anderen Zweck.

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Inhalt
  1. Werte und Mechanik
  2. Spannweite
  3. Bemessung und Tragung
  4. Sonderkündigungsrecht
  5. Was wir sehen
  6. Abgrenzung zum Zuschlag

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Zusatzbeitrag der Krankenkasse: die Details

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag und wie funktioniert er?

Der Zusatzbeitrag wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erhoben. Jede gesetzliche Krankenkasse legt ihn selbst fest. Den durchschnittlichen Zusatzbeitrag bestimmt das Bundesministerium für Gesundheit auf Empfehlung des Schätzerkreises, für das laufende Jahr liegt er bei 2,9 Prozent, nach 2,5 Prozent im Vorjahr. Rechtsgrundlage ist § 242 SGB V.

Der vom Ministerium festgelegte Durchschnitt dient als Orientierung. Der Beitrag, den Ihre Krankenkasse tatsächlich verlangt, kann darüber oder darunter liegen.

Wie groß ist die Spannweite zwischen den Krankenkassen?

Zwischen der günstigsten und der teuersten großen Krankenkasse liegen mehrere Prozentpunkte. Das klingt klein, schlägt aber bei hohem Einkommen deutlich durch. Ein Rechenbeispiel an der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat:

  • ein Prozentpunkt Unterschied: rund 58 Euro mehr im Monat
  • über das Jahr: rund 696 Euro Differenz

Die aktuellen Zusatzbeiträge der einzelnen Krankenkassen veröffentlicht der GKV-Spitzenverband. Ein Blick in diese Liste lohnt sich vor jeder Entscheidung.

Wie wird der Zusatzbeitrag bemessen und wer trägt ihn?

Der Zusatzbeitrag wird auf das beitragspflichtige Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Zusammen mit dem allgemeinen Satz und der Pflegeversicherung ergibt sich daraus der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bei Angestellten tragen Arbeitgeber und Versicherte den Zusatzbeitrag je zur Hälfte. Selbstständige in der freiwilligen gesetzlichen Versicherung zahlen ihn allein, weil kein Arbeitgeberanteil besteht.

Welches Sonderkündigungsrecht gilt bei einer Erhöhung?

Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, entsteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist endet meist mit Ablauf des Monats, der auf die Bekanntgabe folgt. Der Übergang zur neuen Krankenkasse erfolgt nahtlos, eine Wartezeit gibt es nicht.

In der Praxis ist die Kündigung ein kurzes Formular. Wichtiger ist, das Erhöhungsschreiben überhaupt wahrzunehmen, weil es sonst untergeht und die Frist verstreicht.

Was sehen wir in der Beratung?

Aus über 5.000 Gesundheitsprüfungen begegnet uns häufig die Frage, ob sich bei einem hohen Zusatzbeitrag der Wechsel in die private Krankenversicherung lohnt. Der Zusatzbeitrag allein ist dafür nicht entscheidend, sondern die Beitragslast über die gesamte Lebenszeit.

Wir empfehlen, vor einem Wechsel in die private Krankenversicherung zuerst innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung die günstigste Kasse zu prüfen. Der Wechsel der Krankenkasse ist eine Jahresentscheidung, der Wechsel in die private Krankenversicherung eine Entscheidung für lange Zeit.

Ist der Zusatzbeitrag dasselbe wie der gesetzliche Zuschlag in der PKV?

Nein. Der Zusatzbeitrag ist eine Mechanik der gesetzlichen Krankenversicherung. Der gesetzliche Zuschlag ist dagegen ein Aufschlag von 10 Prozent in der privaten Krankenversicherung, der die Alterungsrückstellungen stärkt.

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