Expertentipps

Die wichtigsten Punkte zur Beitragserhöhung in der gesetzlichen Krankenversicherung auf einen Blick.

01

Erhöhung über den Zusatzbeitrag

Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent ist gesetzlich fixiert. Erhöhungen laufen über den Zusatzbeitrag der einzelnen Kasse, im Schnitt 2,9 Prozent, mit einer Spannweite von 2,18 bis 4,39 Prozent bei großen Kassen.

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02

Entwicklung 2017 bis 2026

Der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung stieg von 789,53 Euro auf 1.229,35 Euro im Monat. Das entspricht einem Anstieg von 55,7 Prozent in neun Jahren.

03

Unser Rat zum Sonderkündigungsrecht

Wir empfehlen, das Sonderkündigungsrecht bei jeder Beitragserhöhung aktiv zu prüfen. Der Kassenwechsel ist kostenfrei und kann mehrere hundert Euro im Jahr sparen.

04

Private Versicherung als Folgefrage

Wer wiederholt von Erhöhungen betroffen ist, sollte die private Krankenversicherung als Alternative für die gesamte Versicherungszeit kalkulieren, bei guter Gesundheit und stabiler Einkommenslage.

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Inhalt
  1. Wie sie entsteht
  2. Spannweite im Markt
  3. Was tun?
  4. Historische Entwicklung
  5. Was wir sehen
  6. Frist verpasst
  7. Beiträge beim Wechsel
  8. Zusatzbeitrag verhandeln

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Beitragserhöhung in der GKV: die Details

Wie entsteht eine Beitragserhöhung?

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent und ist bundesweit einheitlich gesetzlich festgelegt. Eine Erhöhung entsteht daher nicht über diesen Satz, sondern allein über den Zusatzbeitrag der einzelnen Krankenkasse nach § 242 SGB V. Diese bundesweite Vereinheitlichung geht auf das Wettbewerbsstärkungsgesetz zurück.

Jede Krankenkasse legt diesen Zusatzbeitrag eigenständig fest und passt ihn jährlich oder bei Bedarf unterjährig an. Hebt eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag an, erhalten die Versicherten eine Beitragsänderungsmitteilung. Diese Mitteilung löst automatisch das Sonderkündigungsrecht aus.

Wie groß ist die Spannweite im Markt?

Wenn eine Krankenkasse den Beitrag erhöht, liegt die Ursache fast immer beim kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Die Spannweite unter großen Kassen reicht 2026 von 2,18 bis 4,39 Prozent.

Bei einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat entspricht das einer Differenz von über 120 Euro im Monat zwischen der günstigsten und der teuersten großen Krankenkasse. Wer nach einer Erhöhung nicht wechselt, zahlt unter Umständen dauerhaft mehr als nötig.

Was können Versicherte nach einer Beitragserhöhung tun?

Nach einer Beitragserhöhung lohnt ein geordnetes Vorgehen in vier Schritten:

  • Sonderkündigungsrecht nach § 175 Abs. 4 SGB V prüfen und die Frist notieren.
  • In die aktuelle Zusatzbeitragsliste des GKV-Spitzenverbands schauen und die günstigste geeignete Krankenkasse finden.
  • Den Kassenwechsel anstoßen, er erfolgt nahtlos und ohne neue Wartezeit.
  • Bei wiederholten Erhöhungen prüfen, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung langfristig günstiger oder leistungsstärker wäre.

Eine Mindestbindung von zwölf Monaten an die bisherige Krankenkasse steht dem nicht entgegen, denn das Sonderkündigungsrecht hebt sie im Fall einer Erhöhung auf.

Wie hat sich der gesetzliche Beitrag entwickelt?

Der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung ist in neun Jahren deutlich gestiegen:

JahrHöchstbeitrag pro Monat
2017789,53 Euro
20261.229,35 Euro
Anstiegrund 55,7 Prozent

Dieser Trend speist sich aus der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und den steigenden Zusatzbeiträgen der Kassen. Wer die gesetzliche Versicherung für ein kostenstabiles System hält, unterschätzt diese Entwicklung. Für Versicherte im oberen Einkommensbereich ist der Vergleich mit privaten Beiträgen deshalb keine theoretische Übung, sondern eine konkrete Jahresentscheidung.

Was sehen wir in der Beratung?

Wir haben über 5.000 Gesundheitsprüfungen begleitet. Ein häufiger Beratungsanlass nach einer Beitragserhöhung ist die Frage, ob jetzt der richtige Zeitpunkt für einen Wechsel in die private Krankenversicherung wäre.

Wir empfehlen, bei jeder Beitragserhöhung zuerst innerhalb der gesetzlichen Versicherung die günstigste Krankenkasse zu wählen. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist eine Entscheidung für das ganze Leben, ein Kassenwechsel nur eine Entscheidung für das Jahr. Erst wenn jemand wiederholt erhöht wird, gesund ist und ein stabiles Einkommen hat, lohnt der genaue Vergleich mit einem privaten Tarif über die gesamte Versicherungszeit.

Was ist, wenn ich die Frist für die Sonderkündigung verpasse?

Dann gilt die normale Kündigungsfrist von einem Monat zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats. Ein Kassenwechsel bleibt also möglich, er greift nur etwas später.

Zahle ich auch während des Kassenwechsels Beiträge?

Ja. Die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse endet zum festgelegten Stichtag, die neue beginnt nahtlos. Eine beitragsfreie Lücke gibt es nicht, eine Doppelzahlung aber ebenso wenig.

Kann ich statt des Wechsels den Zusatzbeitrag verhandeln?

Nein. Der kassenindividuelle Beitragssatz gilt für alle Versicherten gleich und ist nicht verhandelbar. Die einzige Möglichkeit, den Beitrag zu senken, ist der Wechsel zu einer Kasse mit niedrigerem Zusatzbeitrag.

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