Die Geringverdienergrenze taucht bei uns fast nie als eigenes Anliegen auf, aber regelmäßig als Verwechslung. Aus der Beratung kennen wir die Muster: Gemeint ist meistens der Minijob, die Jahresarbeitsentgeltgrenze oder die Frage, ab wann sich ein Azubi privat versichern darf. Die Antwort auf Letzteres ist nüchtern: Während der Ausbildung besteht die Versicherungspflicht, der Weg in die PKV beginnt erst danach, mit einem Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder mit der Selbstständigkeit.
Wir empfehlen jungen Leuten mit klarer PKV-Perspektive, die Wartejahre zu nutzen und die eigene Versicherbarkeit früh über einen Optionstarif zu sichern. Der Gesundheitszustand von heute ist das wertvollste Kapital für den Wechsel von morgen.