Expertentipps

Wie Sie die Kostenzusage absichern und was das BGH-Urteil für Versicherte bedeutet.

01

Kostenzusage vor dem Eingriff

Wir empfehlen, vor jedem Lasereingriff die schriftliche Kostenzusage des Versicherers einzuholen. Mündliche Aussagen sind versicherungsrechtlich nicht belastbar.

02

BGH-Urteil kennen

Der Bundesgerichtshof hat 2017 entschieden (IV ZR 533/15), dass auch eine moderate Fehlsichtigkeit eine Krankheit ist und die Laserkorrektur eine medizinisch notwendige Heilbehandlung sein kann. Versicherer können den Antrag nicht pauschal mit dem Hinweis auf die Brille ablehnen.

03

Kliniken vergleichen

Wir empfehlen, vor jedem Eingriff mehrere Kliniken zu vergleichen. Kosten und Verfahren unterscheiden sich erheblich, ebenso die Abrechnungspraxis bei den Steigerungssätzen.

04

Tarifklausel zuerst lesen

Manche Tarife nennen die refraktive Chirurgie ausdrücklich, andere schließen sie aus oder begrenzen sie auf einen Höchstbetrag. Die Klausel im eigenen Tarif entscheidet, bevor ein Gutachten oder Urteil ins Spiel kommt.

Details anzeigen →
Inhalt
  1. Vergleich
  2. Verfahren und Kosten
  3. Wann erstattet wird
  4. Weg zur Erstattung
  5. Ohne hohe Dioptrien
  6. Verweis auf Brille
  7. Nachkorrektur
  8. Anspruch auf Sehhilfen

Kostenlose Erstberatung

Unverbindliche Analyse Ihrer Situation, persönlich und unabhängig.

Wie läuft die Beratung ab? →

Augen lasern im Vergleich: gesetzlich und privat

KriteriumGesetzlich (GKV)Privat (PKV)
Kostenübernahmekeine Leistung, refraktive Chirurgie ist reine Selbstzahlerleistungtarifabhängig, manche Tarife erstatten anteilig oder bis zu einem Höchstbetrag
Voraussetzungentfällt, da keine Erstattungaugenärztliche Indikation und schriftliche Kostenzusage vor dem Eingriff
Behandlungswegfreie Klinikwahl als Selbstzahlerfreie Klinikwahl, Erstattung nach Tarif und Kostenvoranschlag
Eigenanteildie vollen Kosten von rund 2.000 bis 3.000 € je Augeje nach Tarif kein oder ein begrenzter Eigenanteil

Augen lasern in der PKV im Detail

Welche Verfahren gibt es und was kostet Augenlasern?

Refraktive Chirurgie korrigiert Fehlsichtigkeit dauerhaft. Gängig sind drei Verfahren. LASIK ist das verbreitete Standardverfahren, LASEK kommt für Patienten mit dünner Hornhaut infrage und SMILE ist die minimalinvasive Variante. Welches Verfahren infrage kommt, klärt die augenärztliche Voruntersuchung. Diese Entscheidung ist medizinisch und gehört nicht in einen Versicherungsratgeber.

KostenpunktTypische Spanne
Eingriff je Auge1.500 bis 3.500 €, je nach Verfahren und Klinik
Beidseitige Behandlung3.000 bis 7.000 €
Voruntersuchung und Eignungscheckoft im Paketpreis enthalten, sonst gesondert berechnet
Nachkontrollenmeist im Paketpreis enthalten

Die Beträge sind Richtwerte. Augenlaserzentren arbeiten häufig mit Paketpreisen, die von der klassischen Abrechnung nach Gebührenordnung abweichen. Für die Erstattung zählt am Ende die korrekt nach Gebührenordnung aufgeschlüsselte Rechnung.

Wann erstattet die PKV den Eingriff?

Der Anspruch steht auf zwei Säulen. Die erste ist der Tarif. Komforttarife nennen die refraktive Chirurgie oft ausdrücklich, teils mit Höchstbetrag je Auge, Einsteigertarife schließen sie häufig aus. Die zweite Säule ist die medizinische Notwendigkeit nach § 1 Abs. 2 MB/KK. Eine relevante Fehlsichtigkeit, eine nachgewiesene Unverträglichkeit von Brille oder Kontaktlinsen oder berufliche Gründe, die eine Sehhilfe ausschließen, tragen die Begründung.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom März 2017 (IV ZR 533/15) hat die Position der Versicherten deutlich gestärkt. Fehlsichtigkeit ist danach auch bei moderaten Werten eine Krankheit im Sinne der Bedingungen und die Brille ist keine Heilbehandlung, sondern nur ein Hilfsmittel, das den Zustand nicht korrigiert. Versicherer dürfen die Erstattung deshalb nicht allein damit ablehnen, dass eine Brille zumutbar wäre. Geblieben ist die Tariffrage. Wo der Vertrag die refraktive Chirurgie wirksam ausschließt oder deckelt, hilft auch das Urteil nicht weiter.

Wie führt der Weg zur Erstattung in der Praxis?

Die Reihenfolge entscheidet. Zuerst kommen die augenärztliche Indikationsbescheinigung mit Befund und Begründung, dann der Kostenvoranschlag der Klinik. Wir empfehlen, beide Unterlagen gemeinsam beim Versicherer einzureichen und erst nach der schriftlichen Kostenzusage zu operieren. Wer den Eingriff vor der Zusage durchführen lässt, verhandelt hinterher aus der schwächeren Position.

In der Vertragspraxis sehen wir als häufigste Überraschung, dass Versicherte mit einem starken Tarif rechnen, der Vertrag die refraktive Chirurgie aber ausdrücklich ausnimmt. Die zweite Überraschung ist erfreulicher. Manche Versicherer erstatten kulanzweise anteilig, weil der Eingriff langfristig die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen spart. Die Konsequenz ist dieselbe. Erst die Klausel lesen, dann anfragen, dann planen.

Zahlt die PKV das Augenlasern auch ohne hohe Dioptrienwerte?

Seit dem BGH-Urteil von 2017 ist die Erstattung nicht mehr an eine besonders schwere Fehlsichtigkeit gebunden. Im entschiedenen Fall lagen die Werte im mittleren Minusbereich. Entscheidend sind die medizinische Begründung im Einzelfall und der Tarifwortlaut.

Was gilt, wenn der Versicherer auf die Brille verweist?

Der pauschale Verweis auf die Brille als günstigere Alternative trägt nach der BGH-Rechtsprechung nicht, denn die Brille behandelt die Fehlsichtigkeit nicht, sie gleicht sie nur aus. Bei einer Ablehnung lohnt der schriftliche Widerspruch unter Verweis auf das Urteil und die ärztliche Begründung.

Wird eine Nachkorrektur nach Jahren erneut erstattet?

Das ist ein Einzelfallantrag. Verändert sich die Sehstärke erneut, gelten dieselben Maßstäbe wie beim Ersteingriff, also Tarif und medizinische Notwendigkeit. Viele Kliniken bieten für Nachkorrekturen eigene Konditionen, was die Antragssumme senkt.

Sinkt nach dem Eingriff der Anspruch auf Sehhilfen?

Nein, der Sehhilfenbaustein bleibt unverändert bestehen. Wer nach dem Eingriff keine Brille mehr braucht, nutzt ihn schlicht nicht mehr. Bei altersbedingter Sehschwäche später im Leben steht er wieder zur Verfügung.

Kontaktieren Sie unsere Experten

Klären Sie alle offenen Fragen, kostenfrei und unverbindlich.

Expertengespräch

Persönliche Beratung mit unseren Spezialisten, kostenlos und unverbindlich.

Das Team von PKV-Welt: Tim und Sandra Bökemeier
Direkter Kontakt

Telefon: +49 521 9779 8232 · Antwortzeit: unter 48 h.

Kalender wird vorbereitet

Einen Moment – die freien Termine werden geladen.