Expertentipps

Wie Sie die Kategorien auseinanderhalten und keine erstattungsfähige Leistung liegen lassen.

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Kategorie bestimmt Erstattung

Heilbehandlung, Vorsorge oder Komfortleistung. Dieselbe Untersuchung kann je nach Anlass in verschiedene Kategorien fallen und unterschiedlich erstattet werden. Wir empfehlen, bei unklaren Leistungen den Anlass vom Arzt dokumentieren zu lassen.

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IGeL ist ein Begriff aus der GKV

Individuelle Gesundheitsleistungen bezeichnen Angebote, die die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlt. In der privaten Krankenversicherung gibt es diese Liste nicht, dort zählen allein medizinische Notwendigkeit und Tarifumfang. Manche dieser Leistungen aus der Kassenwelt sind privat regulär erstattungsfähig.

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Impfungen einreichen

Empfohlene Schutzimpfungen erstatten die meisten Tarife, gute Tarife auch Reiseimpfungen. Impfbelege gehen oft unter. Ein eigener Belegordner für Prävention zahlt sich aus.

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Komfortleistungen ehrlich einordnen

Atteste, Bescheinigungen und Wunschleistungen ohne Krankheitsbezug erstattet kein Tarif. Wer das vorab weiß, erspart sich die Enttäuschung beim Erstattungsbescheid.

Inhalt
  1. Vergleich
  2. Die Kategorien
  3. IGeL-Begriff
  4. Prävention und Impfungen
  5. Begriffsabgrenzung
  6. Wer entscheidet?
  7. Apps und Digitales
  8. Atteste

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Vorsorge und Prävention im Vergleich: gesetzlich und privat

KriteriumGesetzlich (GKV)Privat (PKV)
Vorsorgeumfanggesetzlich definierte Früherkennungsprogramme nach Alter und Geschlechtje nach Tarif über die gesetzlichen Programme hinaus, oft ohne starre Altersgrenzen
SchutzimpfungenImpfungen nach Empfehlung der STIKOStandardimpfungen und je nach Tarif auch Reiseimpfungen
PräventionskurseZuschuss zu zertifizierten Kursentarifabhängig, Klausel entscheidet über den Umfang
AbrechnungSachleistung über die VersichertenkarteBeleg einreichen, Erstattung nach Tarif

Gesundheitsleistungen in der PKV im Detail

Welche Kategorien von Gesundheitsleistungen gibt es?

Die Gesundheitsleistungen lassen sich in mehrere Kategorien einteilen, die jeweils eigenen Erstattungsregeln folgen.

KategorieErstattung in der PKV
Heilbehandlung (Diagnose und Therapie einer Krankheit)Kernleistung jedes Tarifs, Maßstab ist die medizinische Notwendigkeit
Vorsorge und Früherkennungtarifabhängig, oft altersunabhängig und über die gesetzlichen Programme hinaus
Impfungen und Präventionempfohlene Impfungen meist erstattet, Präventionskurse je nach Tarif
Selbstzahlerangebote der Kassenwelt (IGeL)kein eigener Status, erstattet, wenn medizinisch begründet und vom Tarif gedeckt
Komfortleistungen ohne Krankheitsbezugkeine Erstattung, in keinem Tarif

Der rote Faden durch alle Kategorien ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung nach § 1 Abs. 2 MB/KK. Sie ist die Eintrittskarte in die Kernerstattung. Vorsorge und Prävention sind eigenständig geregelte Zusatzversprechen des Tarifs und alles ohne Gesundheitsbezug bleibt Privatsache.

Warum führt der IGeL-Begriff in der PKV in die Irre?

Individuelle Gesundheitsleistungen sind als Begriff aus der gesetzlichen Versorgung entstanden. Das sind Angebote, die der Leistungskatalog der Kassen nicht enthält und die Patienten dort selbst bezahlen, etwa die Augeninnendruckmessung zur Glaukomfrüherkennung oder zusätzliche Ultraschalluntersuchungen. Privatversicherte begegnen dem Begriff in der Arztpraxis trotzdem, oft mit dem Hinweis, das sei eine IGeL und damit Privatsache.

Für die private Krankenversicherung stimmt diese Logik nicht. Es gibt keinen IGeL-Katalog, sondern nur die Frage, ob die Leistung medizinisch begründet und vom Tarif gedeckt ist. Genau deshalb erstatten viele Tarife Untersuchungen, die gesetzlich Versicherte aus eigener Tasche zahlen. Wir empfehlen, vermeintliche IGeL-Angebote nicht reflexhaft selbst zu übernehmen, sondern die Rechnung regulär einzureichen oder vorab beim Versicherer nachzufragen.

Was zahlt die PKV bei Prävention und Impfungen?

Zur Prävention zählen Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen und je nach Tarif auch Kurse zu Bewegung, Ernährung oder Stressbewältigung. Dazu gehört die Krebsfrüherkennung, die viele Tarife über die gesetzlichen Programme hinaus erstatten. Impfungen nach den allgemeinen Empfehlungen erstatten die meisten Tarife vollständig, Reiseimpfungen sind ein Qualitätsmerkmal guter Tarife. Präventionskurse handhaben die Tarife unterschiedlich. Hier lohnt der Blick in die Klausel, bevor der Kurs gebucht wird.

In der Beratung sehen wir, dass Präventionsleistungen seltener eingereicht werden als jede andere Kategorie, vermutlich weil die Einzelbeträge klein wirken. Über Jahre summieren sie sich. Wir empfehlen, Präventionsbelege wie alle anderen zu behandeln, also sammeln, prüfen und einreichen.

Sind Gesundheitsleistungen und PKV-Leistungen dasselbe?

Nicht ganz. Gesundheitsleistungen ist der medizinische Oberbegriff für alle Leistungen rund um die Gesundheit. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung meinen den Ausschnitt davon, den der eigene Tarif erstattet. Der Tarif entscheidet, wie groß dieser Ausschnitt ist.

Wer entscheidet, ob eine Leistung medizinisch notwendig ist?

Zunächst der behandelnde Arzt mit seiner Begründung. Im Streitfall der Versicherer mit eigener Prüfung, am Ende notfalls ein Gericht. Nach den Bedingungen genügt es, wenn die Behandlung nach objektiven medizinischen Befunden als notwendig vertretbar war.

Werden Gesundheits-Apps und digitale Angebote erstattet?

Zunehmend. Verordnete digitale Gesundheitsanwendungen erstatten viele Tarife, freiwillige Fitness- und Wellness-Apps nicht. Auch hier trennt der Krankheitsbezug die Kategorien.

Zahlt die PKV Atteste und Bescheinigungen?

Nein, Bescheinigungen für Arbeitgeber, Kita oder Sportverein sind keine Heilbehandlung und bleiben Eigenleistung. Die Gebühr dafür legt die Praxis nach der Gebührenordnung fest.

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