Individuelle Gesundheitsleistungen sind als Begriff aus der gesetzlichen Versorgung entstanden. Das sind Angebote, die der Leistungskatalog der Kassen nicht enthält und die Patienten dort selbst bezahlen, etwa die Augeninnendruckmessung zur Glaukomfrüherkennung oder zusätzliche Ultraschalluntersuchungen. Privatversicherte begegnen dem Begriff in der Arztpraxis trotzdem, oft mit dem Hinweis, das sei eine IGeL und damit Privatsache.
Für die private Krankenversicherung stimmt diese Logik nicht. Es gibt keinen IGeL-Katalog, sondern nur die Frage, ob die Leistung medizinisch begründet und vom Tarif gedeckt ist. Genau deshalb erstatten viele Tarife Untersuchungen, die gesetzlich Versicherte aus eigener Tasche zahlen. Wir empfehlen, vermeintliche IGeL-Angebote nicht reflexhaft selbst zu übernehmen, sondern die Rechnung regulär einzureichen oder vorab beim Versicherer nachzufragen.