Expertentipps

Was die Therapie kostet, wie die PKV erstattet und was beim Eintritt mit Allergie gilt.

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Ursache statt Symptom

Antihistaminika und Nasensprays lindern Beschwerden, die Hyposensibilisierung gewöhnt das Immunsystem an das Allergen. Sie soll auch dem gefürchteten Etagenwechsel vorbeugen, also dem Übergang einer Pollenallergie in ein Asthma.

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Volle Erstattung als Regelfall

Die private Krankenversicherung erstattet die spezifische Immuntherapie ohne Festbeträge und ohne Zuzahlung je Präparat. Es gilt der normale Rechnungsweg. Der Arzt rechnet nach der Gebührenordnung ab, der Versicherer erstattet nach Tarif, abzüglich eines vereinbarten Selbstbehalts.

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Kostenzusage bei langen Therapien

Wir empfehlen, vor jeder Behandlung den Tarifumfang zu prüfen und bei mehrjährigen Therapien eine schriftliche Kostenzusage einzuholen. Das schafft Planungssicherheit über die gesamte Laufzeit.

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Allergie im Antrag vollständig angeben

Eine bestehende Allergie gehört nach § 19 VVG in die Gesundheitsfragen. Die häufigste Folge ist ein Risikozuschlag von etwa 25 bis 80 € im Monat, kein generelles Nein des Versicherers.

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Bei laufender Therapie anonym anfragen

Wir empfehlen Wechselinteressierten mit laufender Hyposensibilisierung die anonyme Risikovoranfrage über einen unabhängigen Makler, nie den direkten Antrag beim Versicherer.

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Inhalt
  1. Vergleich
  2. Was es ist und kostet
  3. Erstattung
  4. Eintritt trotz Allergie
  5. Unsere Empfehlung
  6. Allergie nach Abschluss
  7. Angabe im Antrag
  8. Tablettenform
  9. Zuschlag loswerden?

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Hyposensibilisierung im Vergleich: gesetzlich und privat

KriteriumGesetzlich (GKV)Privat (PKV)
KostenübernahmeAllergiebehandlung bei medizinischer Notwendigkeit mit zugelassenen Präparaten und Festbeträgenreguläre Erstattung über den ambulanten Bereich, je nach Tarif
BehandlungswegSachleistung, Zuzahlung von 5 bis 10 € je PräparatVorleistung, Rechnung einreichen, Erstattung nach Tarif
PräparatewahlFestbetragsbindungfreie Wahl nach ärztlicher Verordnung
Eintritt mit AllergieAufnahme unabhängig vom GesundheitszustandRisikoprüfung, je nach Befund Zuschlag oder Ausschluss möglich

Hyposensibilisierung in der PKV im Detail

Was ist die Hyposensibilisierung und was kostet sie?

Bei der spezifischen Immuntherapie erhält der Körper über Jahre kontrollierte, langsam steigende Dosen des Allergens, bis das Immunsystem den Stoff toleriert. Bewährt ist die Methode vor allem bei Pollen- und Hausstaubmilbenallergien sowie bei Insektengiftallergien. Bei Nahrungsmittel- und Kontaktallergien wird sie nicht eingesetzt. Für die Durchführung gibt es zwei Wege.

MethodeAblauf und Kosten
SCIT (Spritze)Injektion beim Allergologen, anfangs wöchentlich, später monatlich, mit Nachbeobachtung in der Praxis. Über drei Jahre rund 2.400 €
SLIT (Tablette oder Tropfen)Tägliche Einnahme zu Hause, Ersteinnahme und Kontrollen beim Arzt. Über drei Jahre rund 1.500 bis 2.000 €

Das erste Behandlungsjahr ist wegen der Aufdosierung das teuerste. Die ärztliche Leistung je Injektion ist überschaubar. Nach der Gebührenordnung für Ärzte kostet die einzelne Behandlung beim 2,3-fachen Satz etwa 12 €. Den größten Anteil machen die Allergenpräparate aus. Dazu kommen vorab Allergietests mit etwa 50 bis 150 €. Alle Beträge sind Richtwerte. Die Spannen hängen von Präparat und Praxis ab.

Nicht jede Allergie eignet sich für die Therapie. Etabliert ist sie bei Gräser- und Baumpollen, Hausstaubmilben und Insektengift. Bei Tierhaaren und Schimmelpilzen wird sie nur in ausgewählten Fällen eingesetzt. Ein unkontrolliertes Asthma gilt als Kontraindikation. Erst wird die Grunderkrankung stabilisiert, dann beginnt die Immuntherapie. Die Einschätzung im Einzelfall gehört zum Allergologen, nicht in einen Ratgeber.

Wie erstattet die PKV die Hyposensibilisierung?

Für die Erstattung der Hyposensibilisierung in der privaten Krankenversicherung gelten drei Bedingungen. Die Behandlung ist ärztlich verordnet und medizinisch notwendig, der Vertrag enthält keinen Leistungsausschluss für Allergien und die Allergie ist entweder nach Vertragsschluss aufgetreten oder wurde im Antrag angegeben und einkalkuliert. Sind diese Punkte erfüllt, erstatten die Tarife die Therapie regulär über den ambulanten Bereich.

Der Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt im Weg, nicht im Ob. Auch die gesetzliche Kasse übernimmt die Allergiebehandlung bei medizinischer Notwendigkeit, verlangt aber je Präparat eine Zuzahlung von 5 bis 10 € und arbeitet mit zugelassenen Präparaten und Festbeträgen. Privatversicherte gehen in Vorleistung, reichen die Rechnungen ein und haben die freie Präparatewahl nach ärztlicher Verordnung. Bei größeren Summen lohnt der Kostenvoranschlag an den Versicherer, bevor die Therapie startet.

Ein Detail entlastet gesetzlich Versicherte mit langen Therapien. Überschreiten die Zuzahlungen zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken ein Prozent, stellt die Kasse für den Rest des Jahres eine Befreiung aus. Privatversicherte kennen diese Grenze nicht, brauchen sie wegen der vollen Erstattung aber auch selten. Wer eine hohe Selbstbeteiligung vereinbart hat, rechnet die Therapiekosten dagegen.

Ist der Eintritt in die PKV trotz Allergie möglich?

Eine Allergie schließt den Weg in die private Krankenversicherung nicht aus, sie verändert die Konditionen. In der Gesundheitsprüfung bewertet der Versicherer das Risiko. Bei milden, gut kontrollierten Allergien ist die Annahme ohne Aufschlag möglich, häufigstes Ergebnis ist ein Risikozuschlag von etwa 25 bis 80 € monatlich. Ein Leistungsausschluss für Allergien wird ebenfalls angeboten und bei schwerem oder unkontrolliertem Asthma kommt auch eine Ablehnung vor.

Eine laufende Hyposensibilisierung verschärft die Prüfung, weil sie planbare Kosten über mehrere Jahre signalisiert und der Versicherer den Etagenwechsel zum Asthma fürchtet. Trotzdem ist der Eintritt möglich. Einzelne Versicherer übernehmen auch bereits begonnene Behandlungen. Welche das aktuell sind, zeigt nur die Anfrage am Markt.

Zur Wahl zwischen Zuschlag und Ausschluss ist die Rechnung eindeutig. Ein Zuschlag von 55 € über 36 Monate kostet 1.980 € und erhält den vollen Schutz, auch für Komplikationen. Ein Ausschluss spart diesen Betrag, lässt den Versicherten aber etwa bei einem anaphylaktischen Schock mit intensivmedizinischen Kosten von über 50.000 € allein. Wir raten bei Allergien fast immer vom Leistungsausschluss ab, zumal Zuschläge nach beschwerdefreien Jahren auf Antrag überprüft werden können.

Was empfehlen wir Allergikern vor dem Antrag?

Aus über 5.000 Gesundheitsprüfungen wissen wir, dass die Reihenfolge entscheidend ist. Anders als oft behauptet, führen die privaten Krankenversicherer kein gemeinsames Ablehnungsregister. Eine Ablehnung bleibt beim jeweiligen Versicherer gespeichert. Trotzdem erschwert sie jeden weiteren Antrag, weil offene Ablehnungen dort wahrheitsgemäß angegeben werden müssen. Direktanträge und Vergleichsportale sind deshalb der falsche erste Schritt.

Wir empfehlen Allergikern, vor dem formalen Antrag eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern zu stellen, mit einem aktuellen Bericht des Allergologen. Der Bericht sollte Diagnose, Präparat, Therapieverlauf und Prognose nennen und ausdrücklich festhalten, falls kein Asthma besteht. Je präziser die Unterlagen, desto besser die Konditionen. Aus den verbindlichen Rückmeldungen lässt sich dann der Versicherer mit der besten Bewertung auswählen. Erst danach folgt der Antrag mit Namen.

Was gilt, wenn die Allergie erst nach Vertragsschluss auftritt?

Dann ist sie ein regulärer Versicherungsfall. Volle Erstattung nach Tarif, ohne Zuschlag und ohne Ausschluss. Die Gesundheitsprüfung bewertet nur den Zustand bei Antragstellung, Neuerkrankungen sind mitversichert.

Muss ich eine laufende Hyposensibilisierung im Antrag angeben?

Ja. Die Anzeigepflicht nach § 19 VVG umfasst laufende Behandlungen ausdrücklich. Wer die Therapie verschweigt, riskiert die Anfechtung des Vertrags und die Rückforderung von Erstattungen, auch Jahre später.

Erstattet die PKV auch die Tablettenform (SLIT)?

Grundsätzlich ja, wenn die Behandlung ärztlich verordnet und medizinisch notwendig ist. Da Privatversicherte keine Festbetragsbindung haben, ist auch der Wechsel zwischen Präparaten unproblematisch, solange die Verordnung ihn trägt.

Kann ich den Risikozuschlag später wieder loswerden?

Nach erfolgreich abgeschlossener Therapie und mehreren beschwerdefreien Jahren lohnt der Antrag auf Überprüfung des Zuschlags. Ein ärztliches Attest zur Beschwerdefreiheit erhöht die Chancen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, viele Versicherer prüfen aber kulant.

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