Expertentipps

Die wichtigsten Punkte zum Leistungsausschluss in der privaten Krankenversicherung auf einen Blick.

01

Nicht jeder Leistungsausschluss ist wirtschaftlich sinnvoll

Akzeptieren Sie nicht vorschnell jeden Leistungsausschluss. Wägen Sie das Risiko realistisch ab.

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02

Anonyme Voranfrage vor dem Antrag

Vor dem Antrag können Makler eine anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern stellen. Geprüft wird, zu welchen Konditionen eine Aufnahme möglich wäre, ohne dass die Anfrage in der Versicherungshistorie auftaucht.

03

Regelmäßige Überprüfung der Leistungsausschlüsse

Lassen Sie Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge im Laufe der Versicherungszeit überprüfen. Ein Leistungsausschluss muss nicht Ihr ganzes Leben lang gültig sein.

04

Risikozuschlag als Alternative prüfen

Statt eines Ausschlusses bieten manche Versicherer einen Risikozuschlag auf den Beitrag an. Ein Zuschlag ist oft die bessere Wahl, weil der volle Versicherungsschutz erhalten bleibt, wenn auch zu einem höheren Beitrag.

Inhalt
  1. Wie er entsteht
  2. Anonyme Voranfrage
  3. Unsere Empfehlung
  4. Wie lange gültig
  5. § 19 VVG
  6. Aufhebung
  7. Ausschluss oder Zuschlag
  8. Vergessene Angabe

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Leistungsausschluss in der PKV im Detail

Wie entsteht ein Leistungsausschluss?

Ein Leistungsausschluss entsteht meist in einer dieser Konstellationen:

  • Vorvertragliche Erkrankungen aus der Gesundheitsprüfung: Beim Antrag werden Erkrankungen der letzten fünf bis zehn Jahre abgefragt. Bekannte Vorerkrankungen führen zur Risikoprüfung und können einen Ausschluss oder einen Zuschlag nach sich ziehen.
  • Tarifliche Standardausschlüsse: Manche Leistungen sind in allen Tarifen ausgeschlossen, etwa Schönheitsoperationen ohne medizinische Indikation, Kieferorthopädie bei Erwachsenen je nach Tarif oder experimentelle Behandlungen ohne Zulassung.
  • Ausschluss wegen Obliegenheitsverletzung: Wer Gesundheitsfragen falsch beantwortet hat, riskiert die Anfechtung des Vertrags nach § 22 VVG. Das kann auch zurückliegende Leistungen betreffen.
  • Fehlende medizinische Notwendigkeit: Auch ohne formalen Ausschluss kann der Versicherer einzelne Behandlungen ablehnen, wenn er die medizinische Notwendigkeit verneint.

Wie prüfen Sie Ihre Versicherbarkeit mit einer anonymen Voranfrage?

Die anonyme Risikovoranfrage ist ein wichtiges Instrument vor dem Antrag. Über einen Makler oder direkt beim Versicherer lässt sich prüfen, zu welchen Konditionen eine Aufnahme möglich wäre. Die Anfrage bleibt für den Antragsteller anonym und hat keine Auswirkungen auf spätere Anträge.

Eine Anfrage bei mehreren Versicherern zeigt das ganze Spektrum des Marktes. Manche Versicherer sind bei bestimmten Erkrankungen toleranter als andere. Das Ergebnis ist nicht bindend, gibt aber eine zuverlässige Orientierung.

Was empfehlen wir bei Leistungsausschlüssen?

Wer Vorerkrankungen hat, sollte den Antrag sorgfältig planen. Wir empfehlen, eine anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern durchzuführen, bevor ein formaler Antrag gestellt wird.

Aus über 5.000 Gesundheitsprüfungen kennen wir die Annahmekriterien der Versicherer sehr genau. Viele Erkrankungen, die bei einem Anbieter zum Ausschluss führen, werden von anderen ohne Auflage angenommen.

Wie lange gelten Leistungsausschlüsse in der PKV?

Leistungsausschlüsse gelten grundsätzlich zeitlich unbegrenzt. Nach Jahren der Beschwerdefreiheit können Sie beim Versicherer die Aufhebung beantragen. Ein ärztliches Attest zur vollständigen Ausheilung erhöht die Chancen.

Was bedeutet § 19 VVG für mich?

§ 19 VVG regelt die vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie müssen alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Bei arglistiger Täuschung kann der Versicherer den Vertrag anfechten und alle Erstattungen zurückfordern.

Kann ein Leistungsausschluss nachträglich aufgehoben werden?

Ja, nach vollständiger Ausheilung einer Erkrankung kann der Ausschluss auf Antrag aufgehoben werden. Der Versicherer prüft dann den Gesundheitszustand erneut. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, viele Versicherer sind bei nachgewiesener Beschwerdefreiheit aber kulant.

Besser ein Ausschluss oder ein Risikozuschlag?

Ein Risikozuschlag ist in der Regel vorzuziehen, weil der volle Versicherungsschutz auch für die betroffene Erkrankung erhalten bleibt. Ein Ausschluss bedeutet, dass Sie die Kosten für die ausgeschlossene Erkrankung im Krankheitsfall selbst tragen.

Was passiert, wenn ich eine Erkrankung in der Gesundheitsprüfung vergesse?

Vergessene Angaben können als fahrlässige Verletzung der Anzeigepflicht gewertet werden, im schlimmsten Fall kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Bei echtem Vergessen, nicht bei vorsätzlichem Verschweigen, gibt es Kulanzspielraum. Im Zweifel lieber mehr angeben als weniger.

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