Expertentipps

Die wichtigsten Punkte zum Sonderkündigungsrecht in der privaten Krankenversicherung auf einen Blick.

01

Auslöser der Sonderkündigung

Das Recht greift bei jeder Beitragserhöhung, unabhängig von der Höhe. Auch eine Tarifanpassung mit schlechteren Leistungen oder eine höhere Selbstbeteiligung lösen es aus.

02

Frist von zwei Monaten

Maßgeblich ist der Tag, an dem die schriftliche Mitteilung beim Versicherten zugeht. Wir empfehlen, dieses Datum festzuhalten, bei elektronischer Mitteilung mit einem Screenshot, beim Brief mit einem Eingangsvermerk.

03

Rückwirkende Wirkung

Die Kündigung wirkt zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung. Wer eine Mitteilung Mitte November mit Erhöhung zum 1. Januar erhält, kann bis Mitte Januar kündigen und die Kündigung wirkt rückwirkend zum 1. Januar.

04

Erst den Tarifwechsel prüfen

Wir empfehlen, vor jeder Sonderkündigung den Tarifwechsel beim eigenen Versicherer nach § 204 VVG zu prüfen. Die Alterungsrückstellungen bleiben dann erhalten, was wirtschaftlich oft das bessere Ergebnis ist.

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05

Anschlussversicherung ist Pflicht

Wie bei jeder Kündigung muss der Nachweis einer Anschlussversicherung vorliegen. Ohne ihn ist die Kündigung nach § 205 Abs. 6 VVG unwirksam.

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Inhalt
  1. Auslöser § 205 VVG
  2. Frist berechnen
  3. Kündigung wirksam
  4. Strategie
  5. Zusatztarife
  6. Bestätigung
  7. Beitragsrückerstattung
  8. Offene Rechnungen
  9. Ein Schreiben?

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Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung: die Details

Was sind Wortlaut und Auslöser nach § 205 Abs. 4 VVG?

§ 205 Abs. 4 VVG regelt das Sonderkündigungsrecht für mehrere Auslöser:

  • Jede Beitragserhöhung durch den Versicherer, unabhängig von der Höhe.
  • Eine Tarifänderung mit verschlechtertem Leistungsumfang.
  • Eine Erhöhung der Selbstbeteiligung durch den Versicherer.

Nicht als Auslöser zählt eine normale Beitragssteigerung wegen des Alters, die nicht mit einer Tarifanpassung verbunden ist. Die Kündigung richtet sich ausschließlich gegen den Tarif, der die Anpassung ausgelöst hat.

Wie wird die Frist berechnet?

Die Frist beginnt am Tag des Zugangs der schriftlichen Mitteilung beim Versicherten. Geht die Mitteilung am 15. März zu, endet die Frist am 14. Mai. Bis dahin muss die Kündigung beim Versicherer eingegangen sein.

Die Kündigung wirkt zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung. Wer im November kündigt und die Erhöhung ab 1. Januar gilt, dessen Kündigung wirkt zum 1. Januar. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet. Das Sonderkündigungsrecht ermöglicht damit eine rückwirkende Korrektur.

Wie wird die Kündigung wirksam?

Der Ablauf folgt mehreren Schritten:

  • Das Datum des Zugangs der Mitteilung dokumentieren.
  • Die Anschlussversicherung sichern, also einen neuen privaten Vertrag oder die Bestätigung der GKV-Aufnahme.
  • Das Kündigungsschreiben mit ausdrücklichem Bezug auf § 205 Abs. 4 VVG und beigelegtem Nachweis aufsetzen.
  • Per Einschreiben mit Rückschein einreichen.
  • Die schriftliche Bestätigung der Kündigung samt Wirksamkeitsdatum anfordern.

Welche Strategie ist nach einer Beitragserhöhung sinnvoll?

Aus über 5.000 Gesundheitsprüfungen und Beratungsgesprächen, die wir begleitet haben, zeigt sich ein Muster. Die Sonderkündigung wird oft impulsiv nach einer Beitragserhöhung erwogen, dabei ist der Tarifwechsel nach § 204 VVG häufig die wirtschaftlich bessere Lösung. Wir empfehlen, eine Sonderkündigung nur nach Abwägung der Kosten eines Anbieterwechsels zu erklären. Beim Anbieterwechsel gehen die Alterungsrückstellungen zum großen Teil verloren.

Droht dem Versicherer die Insolvenz, ist der Anbieterwechsel über die Sonderkündigung zeitkritisch und richtig. Bei strukturell wiederkehrenden Beitragserhöhungen lohnt zunächst die Prüfung interner Tarifalternativen beim eigenen Versicherer.

Gilt das Sonderkündigungsrecht auch für Zusatztarife?

Das Sonderkündigungsrecht nach § 205 Abs. 4 VVG gilt für den Tarif, bei dem die Anpassung erfolgt. Bei einem separaten Zusatztarif beim selben Versicherer gilt es für diesen Tarif eigenständig. Ein automatisches Mitziehen der Hauptversicherung erfolgt nicht.

Wie lange hat der Versicherer Zeit, die Sonderkündigung zu bestätigen?

Das VVG schreibt keine starre Frist vor. Eine Eingangsbestätigung sollte innerhalb weniger Tage kommen, die inhaltliche Bearbeitung innerhalb von zwei bis vier Wochen. Bleibt die Bestätigung aus, empfiehlt sich eine schriftliche Nachfrage mit dem Nachweis des Einschreibens.

Kann ich trotz laufender Beitragsrückerstattung das Sonderkündigungsrecht nutzen?

Ja. Das Sonderkündigungsrecht ist unabhängig von Vereinbarungen zur Beitragsrückerstattung. Allerdings entfällt der noch nicht ausgezahlte Anteil, wenn die Kündigung vor dem Termin der Auszahlung wirkt.

Wirkt eine Sonderkündigung auch bei offenen Rechnungen beim alten Versicherer?

Die Sonderkündigung ist eine eigenständige Erklärung. Offene Beitragsforderungen entfallen durch die Kündigung nicht. Die Kündigung bleibt wirksam, sofern Nachweis und Frist erfüllt sind.

Müssen Sonderkündigung und neuer Vertrag im selben Schreiben erfolgen?

Nein. Kündigung und Neuabschluss sind rechtlich unabhängige Akte. In der Praxis empfiehlt sich, beides zeitlich zu koordinieren. Erst die neue private Versicherung oder die GKV-Aufnahme sichern, dann die Kündigung mit Nachweis einreichen.

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