Basistarif ist kein Normalfall
Die meisten PKV-Versicherten benötigen den Basistarif nicht. Er ist für Situationen konzipiert, in denen eine Person PKV-versichert ist oder sein muss, aber keinen regulären Vertrag abschließen kann.
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SelbstständigeFreiberuflerMedizinerSteuerberaterRechtsanwälte & JuristenWas den Basistarif ausmacht und für wen er gedacht ist.
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Wie läuft die Beratung ab? →Rechtsgrundlage des Basistarifs ist § 193 VVG in Verbindung mit § 152 VAG. Der Basistarif steht aber nicht jedem offen. Anspruchsberechtigt sind drei Gruppen:
Praktisch bedeutet das: Der Basistarif ist kein Weg in die PKV für jemanden, der neu in die private Krankenversicherung möchte und die regulären Zugangsbedingungen nicht erfüllt. Er ist ein Sicherheitsnetz für bereits PKV-Angehörige oder für sehr spezifische Wechselsituationen.
Der Kontrahierungszwang im Basistarif gilt ohne Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen führen weder zur Ablehnung noch zu einem Risikozuschlag. Der einheitliche Beitrag ist der Preis dafür, dass der Leistungsumfang gegenüber einem regulären PKV-Tarif erheblich eingeschränkt ist.
Der Leistungsumfang des Basistarifs entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt: keine Chefarztbehandlung, kein Einbettzimmer, keine erweiterten Zahnleistungen über das GKV-Niveau hinaus. Auch die Erstattung von Brillen oder Sehhilfen ist auf GKV-Niveau gedeckelt. Wer bisher an hochwertige PKV-Leistungen gewöhnt war, erlebt im Basistarif eine deutliche Reduzierung des Leistungsspektrums.
Für Ärzte gelten im Basistarif ebenfalls besondere Regeln. Sie dürfen bei Basistarif-Patienten maximal den 1,0-fachen GOÄ-Satz abrechnen, also erheblich weniger als beim regulären Privatpatienten. Das kann Auswirkungen auf die Behandlungsbereitschaft haben.
Unsere Empfehlung: Ziehen Sie den Basistarif nur in Betracht, wenn reguläre PKV-Optionen ausgeschöpft sind. Wer die PKV-Voraussetzungen erfüllt und eine Wahl hat, fährt mit einem marktgängigen Tarif in Leistung und langfristiger Beitragsstabilität fast immer besser.
Meist nicht. Er ist ein gesetzliches Auffangnetz mit gedeckeltem Beitrag, nicht ein günstiger Einstiegstarif. Reguläre Tarife bieten im PKV-Vergleich in der Regel mehr Leistung fürs Geld.