Expertentipps

Was den Basistarif ausmacht und für wen er gedacht ist.

01

Basistarif ist kein Normalfall

Die meisten PKV-Versicherten benötigen den Basistarif nicht. Er ist für Situationen konzipiert, in denen eine Person PKV-versichert ist oder sein muss, aber keinen regulären Vertrag abschließen kann.

02

Beitragsdeckelung prüfen

Der Beitrag im Basistarif ist auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt. Wer Anspruch auf Sozialhilfe hat oder hilfebedürftig ist, zahlt unter Umständen nur die Hälfte davon. Diese Absenkung muss aktiv beantragt werden.

03

Wechsel in regulären Tarif prüfen

Wer heute im Basistarif ist, sollte regelmäßig prüfen, ob ein Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif möglich ist. Bei verbessertem Gesundheitszustand oder veränderter beruflicher Situation kann sich das ergeben.

Details anzeigen →
Inhalt
  1. Anspruch
  2. Leistungen
  3. Für Neukunden?

Kostenlose Erstberatung

Unverbindliche Analyse Ihrer Situation, persönlich und unabhängig.

Wie läuft die Beratung ab? →

Basistarif: Anspruch und Leistungsumfang

Wer hat Anspruch auf den Basistarif?

Rechtsgrundlage des Basistarifs ist § 193 VVG in Verbindung mit § 152 VAG. Der Basistarif steht aber nicht jedem offen. Anspruchsberechtigt sind drei Gruppen:

  • Personen, die nach dem 31. Dezember 2008 aus dem Versicherungspflichtbereich ausgetreten sind und die Wechselfrist in die PKV genutzt haben
  • Personen, die in der Zeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2013 keinen Versicherungsschutz hatten
  • PKV-Versicherte, die ihren Vertrag nicht fortsetzen können

Praktisch bedeutet das: Der Basistarif ist kein Weg in die PKV für jemanden, der neu in die private Krankenversicherung möchte und die regulären Zugangsbedingungen nicht erfüllt. Er ist ein Sicherheitsnetz für bereits PKV-Angehörige oder für sehr spezifische Wechselsituationen.

Der Kontrahierungszwang im Basistarif gilt ohne Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen führen weder zur Ablehnung noch zu einem Risikozuschlag. Der einheitliche Beitrag ist der Preis dafür, dass der Leistungsumfang gegenüber einem regulären PKV-Tarif erheblich eingeschränkt ist.

Was leistet der Basistarif und was nicht?

Der Leistungsumfang des Basistarifs entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt: keine Chefarztbehandlung, kein Einbettzimmer, keine erweiterten Zahnleistungen über das GKV-Niveau hinaus. Auch die Erstattung von Brillen oder Sehhilfen ist auf GKV-Niveau gedeckelt. Wer bisher an hochwertige PKV-Leistungen gewöhnt war, erlebt im Basistarif eine deutliche Reduzierung des Leistungsspektrums.

Für Ärzte gelten im Basistarif ebenfalls besondere Regeln. Sie dürfen bei Basistarif-Patienten maximal den 1,0-fachen GOÄ-Satz abrechnen, also erheblich weniger als beim regulären Privatpatienten. Das kann Auswirkungen auf die Behandlungsbereitschaft haben.

Unsere Empfehlung: Ziehen Sie den Basistarif nur in Betracht, wenn reguläre PKV-Optionen ausgeschöpft sind. Wer die PKV-Voraussetzungen erfüllt und eine Wahl hat, fährt mit einem marktgängigen Tarif in Leistung und langfristiger Beitragsstabilität fast immer besser.

Ist der Basistarif für Neukunden attraktiv?

Meist nicht. Er ist ein gesetzliches Auffangnetz mit gedeckeltem Beitrag, nicht ein günstiger Einstiegstarif. Reguläre Tarife bieten im PKV-Vergleich in der Regel mehr Leistung fürs Geld.

Kontaktieren Sie unsere Experten

Klären Sie alle offenen Fragen, kostenfrei und unverbindlich.

Expertengespräch

Persönliche Beratung mit unseren Spezialisten, kostenlos und unverbindlich.

Das Team von PKV-Welt: Tim und Sandra Bökemeier
Direkter Kontakt

Telefon: +49 521 9779 8232 · Antwortzeit: unter 48 h.

Kalender wird vorbereitet

Einen Moment – die freien Termine werden geladen.