Expertentipps

Das Wichtigste zum Notlagentarif und zu den besseren Alternativen auf einen Blick.

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Auffangstufe, kein wählbarer Tarif

Der Notlagentarif ist die letzte gesetzliche Auffangstufe bei Beitragsverzug. Versicherte gelangen nicht freiwillig hinein, der Eintritt erfolgt erst nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Mahnverfahren.

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Beitrag und Leistung

Der Beitrag liegt typisch zwischen 100 und 150 Euro im Monat. Abgedeckt sind Akutbehandlung, Schmerzbehandlung sowie Schwangerschaft und Mutterschaft. Vorsorge, planbare Operationen, Zahnersatz und Heilpraktiker fallen weg.

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Unser Rat bei Beitragsverzug

Wir empfehlen, bei drohendem Beitragsverzug nicht den Notlagentarif als Lösung zu sehen, sondern früh den Versicherer anzusprechen. Stundung, Ratenzahlung oder ein Tarifwechsel sind oft besser als der Sturz in die Mindestversorgung.

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Rückweg ohne neue Prüfung

Nach Zahlung aller Beitragsschulden kehren Versicherte in ihren ursprünglichen Tarif zurück. Eine neue Gesundheitsprüfung ist nicht nötig, bereits erfüllte Wartezeiten bleiben erhalten.

Inhalt
  1. Rechtsgrundlage
  2. Beitrag und Leistungen
  3. Rückkehr
  4. Aus der Beratung
  5. Kündigung möglich?
  6. Alterungsrückstellung
  7. Wahlleistungen
  8. Wechsel in die GKV

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Notlagentarif: Rechtsgrundlage, Leistungen und Rückkehr

Wie ist der Notlagentarif geregelt und wann greift er?

Der Notlagentarif in der PKV ist in § 193 Abs. 6 VVG verankert und wurde 2013 eingeführt, um versicherungspflichtigen Personen auch bei Beitragsverzug eine Mindestversorgung zu sichern. Hintergrund ist die Versicherungspflicht nach § 193 VVG, denn wer einmal privat versichert ist, kann nicht einfach unversichert bleiben.

Der Eintritt erfolgt nicht schon bei der ersten ausgebliebenen Zahlung. Der Versicherer muss zunächst ein Mahnverfahren mit festgelegten Fristen durchlaufen. Erst danach, bei weiterhin offenen Beitragsschulden, wird der Versicherte in den Notlagentarif überführt. Während des Verzugs fallen Säumniszuschläge an, die die offene Summe zusätzlich erhöhen.

Was kostet der Notlagentarif und welche Leistungen sind abgedeckt?

Der Beitrag im Notlagentarif liegt typisch zwischen 100 und 150 Euro im Monat. Dieser Betrag ist deutlich niedriger als ein regulärer privater Beitrag, spiegelt aber den stark reduzierten Leistungsumfang wider.

AbgedecktNicht erstattet
Behandlung akuter ErkrankungenVorsorgeuntersuchungen
Schmerzzuständeplanbare Operationen
Schwangerschaft und MutterschaftZahnersatz und Heilpraktiker
Rehabilitationsmaßnahmen

Wer einen Arzt aufsucht, muss die Kosten oft zunächst selbst tragen und zur Erstattung einreichen, wobei der Versicherer nur die abgedeckten Positionen übernimmt. Die Abrechnung folgt weiterhin der Gebührenordnung für Ärzte, erstattet wird jedoch nur, was der Notlagentarif vorsieht.

Wie gelingt die Rückkehr in den Normaltarif?

Die Rückkehr in den ursprünglichen Vertrag ist ohne neue Gesundheitsprüfung möglich. Voraussetzung ist die vollständige Begleichung aller aufgelaufenen Beitragsschulden einschließlich der Säumniszuschläge. Nach Zahlung wird der zuvor bestehende Tarif wieder aufgenommen.

Bereits erfüllte Wartezeiten gelten weiterhin als erfüllt, neue werden nicht ausgelöst. Vorerkrankungen unterliegen denselben Regeln wie vor der Überführung. Eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt also vollständig. Wer die Schulden nicht auf einmal begleichen kann, sollte früh eine Ratenzahlung mit dem Versicherer vereinbaren.

Was sehen wir in der Beratung?

Wir haben über 5.000 Gesundheitsprüfungen und Beratungen begleitet und sehen, dass der Notlagentarif in den meisten Fällen vermeidbar ist, wenn früh reagiert wird. Versicherte geraten häufig in Verzug, weil sie nach einer größeren Beitragsanpassung die Belastung unterschätzen und erste Mahnungen beiseitelegen.

Wir empfehlen Versicherten in Beitragsschwierigkeiten, sofort den Versicherer zu kontaktieren und Stundung, Ratenzahlung oder einen Wechsel in einen günstigeren Tarif zu prüfen. Der Notlagentarif ist ein Auffangnetz, kein Sparplan.

Darf der Versicherer den Vertrag kündigen, während ich im Notlagentarif bin?

Nein. Bei bestehender Versicherungspflicht darf der Versicherer den Vertrag nicht einseitig kündigen. Der Notlagentarif sichert genau diese Mindestkontinuität ab.

Baut sich die Alterungsrückstellung im Notlagentarif weiter auf?

Nein. Während der Zeit im Notlagentarif wird die Alterungsrückstellung im Haupttarif nicht weiter gebildet. Das kann sich langfristig auf die Beitragsentwicklung ab Rentenbeginn auswirken.

Kann ich im Notlagentarif Wahlleistungen im Krankenhaus nutzen?

Nein. Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer sind ausgeschlossen. Abgedeckt ist nur die gesetzlich vorgeschriebene Akutversorgung.

Ist aus dem Notlagentarif ein Wechsel in die GKV möglich?

Nur unter bestimmten Bedingungen, etwa beim Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit. Der Notlagentarif selbst hebt die Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung nicht auf.

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