Expertentipps

Die wichtigsten Punkte zur Ehegattennachversicherung in der privaten Krankenversicherung auf einen Blick.

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Frist meist zwei Monate ab der Heirat

Die Ehegattennachversicherung muss innerhalb der in den Bedingungen genannten Frist beantragt werden, üblich sind zwei Monate ab der Eheschließung. Danach gilt die reguläre Aufnahme.

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Wartezeiten entfallen, die Prüfung kann bleiben

Der größte Vorteil ist der Wegfall der allgemeinen Wartezeiten. Ob und wie umfangreich der Gesundheitszustand geprüft wird, hängt vom Versicherer ab.

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Kein gesetzlicher Anspruch

Anders als die Kindernachversicherung nach § 198 VVG ist die Ehegattennachversicherung nicht im Gesetz verankert. Sie ist eine freiwillige Leistung, die nicht jeder Versicherer anbietet.

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Oft nur der Tarif des Partners wählbar

Viele Versicherer nehmen den Ehegatten nur in einen Tarif auf, der dem des bereits versicherten Partners entspricht. Das beeinflusst Leistungsumfang und Beitrag.

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Wichtig zu wissen

Die Ehegattennachversicherung ersetzt nicht die Grundvoraussetzung der Versicherbarkeit. Wer als Angestellter unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, ist gesetzlich pflichtversichert und kann auch über eine solche Klausel keine private Vollversicherung beginnen. Häufig wird zudem vorausgesetzt, dass der aufzunehmende Ehepartner kein eigenes versicherungspflichtiges Einkommen hat. Klären Sie die genauen Bedingungen am besten vor der Heirat.

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Inhalt
  1. Was sie leistet
  2. Voraussetzungen und Frist
  3. Schritt für Schritt
  4. Unsere Empfehlung
  5. Keine Klausel
  6. Gesundheitsprüfung
  7. Lebenspartnerschaft
  8. Besserer Tarif?
  9. Kosten

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Ehegattennachversicherung im Detail

Was leistet die Ehegattennachversicherung und was nicht?

Mit der Ehegattennachversicherung kann der Partner eines Privatversicherten nach der Heirat in dessen private Krankenversicherung eintreten. Der zentrale Vorteil ist der Wegfall der allgemeinen Wartezeiten, also der Zeiträume, in denen ein neuer Vertrag bestimmte Leistungen zunächst nicht erstattet.

Was sie nicht leistet, ist eine kostenlose Mitversicherung. Anders als in der gesetzlichen Familienversicherung zahlt der Ehepartner einen eigenen Beitrag für einen eigenen Vertrag. Die Ehegattennachversicherung erleichtert nur die Aufnahme, sie macht sie nicht gratis.

Der entscheidende Unterschied zur Kindernachversicherung liegt im Rechtsrahmen. Die Aufnahme Neugeborener ohne Gesundheitsprüfung ist in § 198 VVG gesetzlich garantiert. Für Ehegatten gibt es kein vergleichbares Recht. Ob, in welcher Frist und zu welchen Bedingungen ein Versicherer den Partner aufnimmt, steht allein in seinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Welche Voraussetzungen und Fristen gelten?

Die genauen Bedingungen unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer. Einige Anforderungen kehren aber regelmäßig wieder.

Maßgeblich ist zunächst die Frist. Üblich ist ein Antrag innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung, nachzuweisen mit der Heiratsurkunde.

  • Antrag innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung, nachgewiesen mit der Heiratsurkunde.
  • Der aufzunehmende Ehepartner hat häufig kein eigenes versicherungspflichtiges Einkommen.
  • Der gewählte Tarif entspricht oft dem des bereits versicherten Partners.
  • Grundvoraussetzung bleibt in jedem Fall, dass der Ehepartner überhaupt privat versicherbar ist.

Wie beantrage ich die Ehegattennachversicherung?

Wer die Sonderbedingungen nutzen möchte, sollte strukturiert und innerhalb der Frist vorgehen.

  • Schritt 1: Bedingungen prüfen. Sehen Sie in den Versicherungsbedingungen des bereits versicherten Partners nach, ob eine Ehegattennachversicherung vorgesehen ist, welche Frist gilt und ob eine Gesundheitsprüfung verlangt wird.
  • Schritt 2: Antrag fristgerecht einreichen. Stellen Sie den Antrag innerhalb der genannten Frist und legen Sie die Heiratsurkunde bei, bei manchen Versicherern zusätzlich einen vereinfachten Gesundheitsfragebogen.
  • Schritt 3: Tarif und Beitrag prüfen. Die Sonderkondition betrifft die Aufnahme, nicht den Preis. Welcher Tarif zu welchem Beitrag möglich ist, hängt von Alter, Leistungsumfang und den Tarifvorgaben des Versicherers ab.
  • Schritt 4: Vertrag abschließen. Nach Einigung auf Tarif und Beitrag beginnt der Vertrag zum vereinbarten Datum. Bewahren Sie den Nachweis der fristgerechten Antragstellung auf.

Was empfehlen wir Paaren?

Aus über 5.000 Gesundheitsprüfungen kennen wir einen Standardfall. Ein Partner ist bereits privat versichert, der andere war über die gesetzliche Krankenkasse abgesichert und wechselt nach der Heirat als Selbstständiger oder gut verdienender Angestellter in die private Krankenversicherung. Die Frage nach der Ehegattennachversicherung stellt sich oft erst nach der Hochzeit, wenn die Frist bereits läuft.

Wir empfehlen Paaren, schon bei der ursprünglichen Tarifwahl des erstversicherten Partners auf eine Klausel zur Ehegattennachversicherung zu achten. Wer früh darauf geachtet hat, profitiert im Heiratsfall von besseren Bedingungen. Besonders wertvoll ist die Klausel, wenn der künftige Ehepartner Vorerkrankungen hat, denn dann kann der Wegfall der Wartezeiten den Unterschied machen.

Was gilt, wenn mein Versicherer keine solche Klausel hat?

Dann gibt es keine Sonderbedingungen. Der Ehepartner wird regulär aufgenommen, mit den üblichen Wartezeiten und der üblichen Gesundheitsprüfung. In diesem Fall kann sich vor der Heirat ein Blick auf Versicherer mit entsprechender Klausel lohnen.

Entfällt mit der Ehegattennachversicherung auch die Gesundheitsprüfung?

Nicht zwingend. Sicher ist nur der Wegfall der allgemeinen Wartezeiten. Ob der Gesundheitszustand geprüft wird und ob daraus ein Risikozuschlag entsteht, richtet sich nach den Bedingungen des Versicherers.

Gilt die Klausel auch für eingetragene Lebenspartnerschaften?

Viele Versicherer behandeln eingetragene Lebenspartnerschaften inzwischen wie Ehen. Einige weichen davon ab. Verlässlich ist allein der Wortlaut der jeweiligen Bedingungen.

Kann ich für meinen Partner einen besseren Tarif wählen als meinen eigenen?

Oft nicht. Viele Versicherer binden die Aufnahme an einen Tarif, der dem des bereits versicherten Partners entspricht. Ein abweichender Tarif ist dann nur über die reguläre Aufnahme möglich.

Was kostet die Ehegattennachversicherung?

Sie ist nicht kostenlos. Der Partner zahlt einen eigenen Beitrag, der sich nach Alter, Tarif und Gesundheitszustand richtet. Für Erwachsene liegt er je nach Tarif typischerweise zwischen 300 und 600 Euro im Monat.

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