Expertentipps

Die wichtigsten Punkte zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz auf einen Blick.

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Die zentralen Neuerungen

Das Gesetz brachte den Gesundheitsfonds, den einheitlichen Beitragssatz, den Zusatzbeitrag als Wettbewerbselement und die Versicherungspflicht für alle. In Kraft seit dem 1. April 2007, das Herzstück seit dem 1. Januar 2009.

02

Wirkung heute

Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent ist bundesweit einheitlich. Der Zusatzbeitrag der einzelnen Kasse bleibt das Wettbewerbselement, mit einer Spannweite von 2,18 bis 4,39 Prozent bei großen Kassen.

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03

Unser Rat zum Wettbewerb

Wir empfehlen, die Mechanik des Gesetzes nicht historisch zu lesen, sondern als aktuelles Wettbewerbsinstrument. Der Zusatzbeitrag der Kasse ist ein direkter Hebel, den Versicherte jedes Jahr neu nutzen können.

04

Versicherungspflicht für alle

Seit dem Gesetz sind alle in Deutschland lebenden Personen krankenversicherungspflichtig. Wer aus der privaten Krankenversicherung fällt, wird im Notlagentarif geführt und nicht automatisch in die gesetzliche Kasse übernommen.

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Inhalt
  1. Hintergrund und Ziele
  2. Zentrale Neuerungen
  3. Fonds und Ausgleich
  4. Wirkung auf die PKV
  5. Wettbewerb heute
  6. Was wir sehen
  7. Beiträge gesenkt?
  8. Pflicht für Privatversicherte

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Hintergrund und Auswirkungen: die Details

Was ist das Gesetz und warum wurde es eingeführt?

Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz trat am 1. April 2007 in Kraft und reformierte die gesetzliche Krankenversicherung grundlegend. Bis dahin galten kassenindividuelle Beitragssätze, die je nach Krankenkasse stark voneinander abwichen.

Das Gesetz schrieb den allgemeinen Beitragssatz bundesweit einheitlich fest und verlagerte den Wettbewerb auf den Zusatzbeitrag. Sein Herzstück, der Gesundheitsfonds samt einheitlichem Beitragssatz, wirkte zum 1. Januar 2009. Als Begleiteffekt führte das Gesetz die Krankenversicherungspflicht für alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland ein, die zuvor nicht bestand.

Welche zentralen Neuerungen brachte das Gesetz?

Im Kern stehen vier Neuerungen:

  • Der Gesundheitsfonds bündelt seither alle Beiträge der Versicherten und verteilt die Mittel nach einem festen Verfahren an die Krankenkassen.
  • Der einheitliche allgemeine Beitragssatz, heute 14,6 Prozent nach § 243 SGB V, ersetzte die früher uneinheitlichen Sätze.
  • Der Zusatzbeitrag nach § 242 SGB V wurde zum kassenspezifischen Wettbewerbselement, über das sich die Krankenkassen heute unterscheiden.
  • Die Krankenversicherungspflicht bezieht seither alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland ein, unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind.

Was sind Gesundheitsfonds und Risikostrukturausgleich?

Mit dem Gesundheitsfonds entstand eine zentrale Stelle, die alle Beiträge der gesetzlich Versicherten sammelt. Die Verteilung an die einzelnen Krankenkassen erfolgt nicht nach der Zahl ihrer Mitglieder, sondern nach dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich. Krankenkassen mit älteren oder kränkeren Versicherten erhalten höhere Zuweisungen.

Dieses Verfahren soll verhindern, dass eine Krankenkasse sich durch die Auswahl gesünderer Mitglieder einen Vorteil verschafft. Für die Versicherten bedeutet es, dass ihr Beitrag vom Zusatzbeitrag der Kasse abhängt und nicht von der Krankheitslast der übrigen Mitglieder.

Wie wirkte das Gesetz auf die private Krankenversicherung?

Obwohl das Gesetz die gesetzliche Versicherung betraf, veränderte es auch die private Krankenversicherung. Zum Jahr 2009 löste der Basistarif den früheren Standardtarif ab. Er bietet privat Versicherten seither Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Versicherung und ist im Beitrag auf den gesetzlichen Höchstbeitrag gedeckelt.

Zugleich wurde die Mitnahme der Alterungsrückstellungen geregelt. Wer seither die private Gesellschaft wechselt, kann den im Basistarif kalkulierten Teil seiner Rückstellungen mitnehmen. Beide Änderungen stärkten die Position privat Versicherter spürbar.

Wie funktioniert der Kassenwettbewerb heute?

Der durchschnittlich erhobene Zusatzbeitrag liegt 2026 bei rund 2,9 Prozent, die Spannweite unter großen Kassen reicht von 2,18 bis 4,39 Prozent. Was das bei einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro bedeutet:

  • günstigste große Kasse: niedrigster Zusatzbeitrag
  • teuerste große Kasse: über 120 Euro mehr im Monat

Genau diesen Hebel hat das Gesetz möglich gemacht. Der Kassenwechsel ist mit einem Monat Frist möglich, bei einer Beitragserhöhung sogar über das Sonderkündigungsrecht.

Was sehen wir in der Beratung?

Wir haben über 5.000 Gesundheitsprüfungen begleitet. Das Gesetz spielt in der direkten Beratung selten eine ausdrückliche Rolle, seine Wirkung dagegen täglich. Wer die Spielregeln des Zusatzbeitrags versteht, nutzt den Wettbewerb innerhalb der gesetzlichen Versicherung aktiv.

Wir empfehlen, die Reform von 2007 nicht als historische Randnotiz zu betrachten, sondern als aktuelle Spielregel. Sie bestimmt, wie viel Wettbewerb in der gesetzlichen Versicherung möglich ist und wie groß der Spielraum zur Optimierung innerhalb der gesetzlichen Kasse bleibt.

Hat das Gesetz die Kassenbeiträge gesenkt?

Nein. Es hat die Beitragssätze vereinheitlicht und den Wettbewerb über den Zusatzbeitrag ermöglicht, eine Kostensenkung aber nicht bewirkt. Der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung ist im Gegenteil deutlich gestiegen:

JahrHöchstbeitrag pro Monat
2017rund 789,53 Euro
20261.229,35 Euro

Gilt die Versicherungspflicht auch für Privatversicherte?

Ja. Seit dem Gesetz sind alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland krankenversicherungspflichtig, unabhängig vom System. Wer seinen privaten Beitrag nicht mehr zahlen kann, wird im Notlagentarif geführt und nicht automatisch in die gesetzliche Kasse übernommen.

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