Expertentipps

Die wichtigsten Punkte zur Anwartschaftsversicherung in der PKV auf einen Blick.

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Zwei Anwartschaftsvarianten

Die kleine Anwartschaft sichert nur den Gesundheitszustand und die bis dahin angesparten Alterungsrückstellungen. Bei späterer Wiederaufnahme entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Bei der großen Anwartschaft sparen Sie weiter Alterungsrückstellungen an. Welche Variante passt, hängt von Dauer und Anlass der Pause ab.

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Typische Situationen für eine Anwartschaft

Mehrere Anlässe dominieren in der Praxis: die Pflicht zum Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung, etwa durch eine Reduzierung des Einkommens unter die JAEG, oder ein längerer Auslandsaufenthalt mit Versicherungsschutz im Gastland.

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Anwartschaftsbeitrag

Anwartschaftsbeiträge unterscheiden sich je nach Versicherer. Wir empfehlen, vor einer Anwartschaftsvereinbarung die konkreten Beiträge schriftlich bestätigen zu lassen.

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Wiederaufnahme ohne Hürden

Nach Ende der Anwartschaftsphase wird der Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung reaktiviert. Bei der kleinen Anwartschaft starten die Beiträge zum aktuellen Eintrittsalter, bei der großen mit dem ursprünglichen Eintrittsalter, weil die Alterungsrückstellungen erhalten bleiben. Achten Sie auf die Frist, bis wann eine Anwartschaft aktiviert werden muss, meist maximal zwei Monate nach Eintreten der Versicherungsfreiheit.

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Anwartschaft ist nicht Wartezeitanrechnung

Die Anwartschaft hält einen bestehenden Vertrag pausiert. Die Wartezeitanrechnung ist ein anderes Instrument: Sie gilt bei einem Wechsel zu einem neuen Versicherer und betrifft die Wartezeit nach § 197 VVG. Beide Mechaniken haben unterschiedliche Funktionen und dürfen nicht verwechselt werden.

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Inhalt
  1. Was sie leistet
  2. Kleine oder große
  3. Wann sinnvoll
  4. Oder Tarifwechsel
  5. Grenzen
  6. Welche wählen

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Anwartschaftsversicherung im Detail

Was leistet die Anwartschaftsversicherung?

Die Anwartschaftsversicherung in der PKV ist ein Vertragsstatus, der einen bestehenden Vertrag während einer Unterbrechungsphase aufrechterhält. Der Versicherungsschutz ruht, der Vertrag selbst bleibt bestehen. Das hat einen entscheidenden Vorteil: Bei Wiederaufnahme entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Wer den Vertrag stattdessen kündigt und später neu abschließen möchte, muss das volle Aufnahmeverfahren erneut durchlaufen, einschließlich Risikobewertung zum dann aktuellen Gesundheitszustand.

Die Anwartschaft greift typischerweise dann, wenn jemand vorübergehend in die GKV muss oder ins Ausland geht.

Was unterscheidet kleine und große Anwartschaft?

VarianteSichertBeitrag (Richtwert)
Kleine Anwartschaftnur den Status (keine erneute Gesundheitsprüfung)ca. 5 % des regulären Beitrags
Große AnwartschaftStatus und Alterungsrückstellung30 bis 50 % des regulären Beitrags

Die kleine Anwartschaft ist die günstigere Option. Sie schützt davor, beim Wiedereinstieg als Neuantragsteller mit erneuter Gesundheitsprüfung behandelt zu werden.

Die große Anwartschaft kostet spürbar mehr, bespart aber Ihre Alterungsrückstellungen weiter. Wer nach der Pause wieder in den Vertrag einsteigt, zahlt denselben kalkulatorischen Grundbeitrag wie vor der Pause, ergänzt um die regulären Beitragsanpassungen des Versicherers in der Zwischenzeit.

Der Abschluss einer Anwartschaft ist für die Dauer mehrerer Situationen möglich:

  • eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht
  • ein Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • ein Anspruch auf freie Heilfürsorge
  • ein Auslandsaufenthalt
  • Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit im Rahmen der Verdienstausfallversicherung

Sobald der jeweilige Grund entfällt, ist das innerhalb von zwei Monaten mitzuteilen. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, lebt der Versicherungsschutz zu dem Zeitpunkt wieder auf, an dem die Voraussetzung weggefallen ist.

Wann ist eine Anwartschaft sinnvoll?

Mehrere Situationen machen eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll:

  • Pflicht zum Wechsel in die GKV: Wer als Angestellter unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze rutscht oder eine neue versicherungspflichtige Tätigkeit antritt, wird automatisch gesetzlich pflichtversichert.
  • Längerer Auslandsaufenthalt: Wer für mehr als sechs Monate ins Ausland geht und dort Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber oder eine Auslandskrankenversicherung erhält, kann die PKV pausieren statt sie zu kündigen.

Nach Ende der Anwartschaftsphase reaktiviert der Versicherer den Vertrag. Bei der kleinen Anwartschaft wird der Beitrag auf Basis des aktuellen Alters zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme neu kalkuliert. Bei der großen Anwartschaft bleibt die Kalkulationsbasis erhalten, weil die Alterungsrückstellung nicht unterbrochen wurde. Die Beitragsentwicklung hängt also maßgeblich von der Wahl der Anwartschaftsvariante ab.

Wer nach einer langen Pause von mehr als drei bis vier Jahren mit der kleinen Anwartschaft wiedereinsteigt, merkt den Alterungseffekt: Der Beitrag startet höher, weil Alterungsrückstellungen für diese Jahre nicht weiter aufgebaut wurden.

Worin unterscheiden sich Anwartschaft und Tarifwechsel?

Die Anwartschaft ist kein Tarifwechsel. Beim Tarifwechsel nach § 204 VVG bleibt der Versicherungsschutz aktiv, aber der Leistungsumfang ändert sich. Die Anwartschaft hingegen lässt den Schutz ruhen. Während der Anwartschaft besteht kein Versicherungsschutz über den Vertrag. Für den aktuellen Schutz ist eine andere Krankenversicherung nötig, zum Beispiel die GKV oder eine Auslandskrankenversicherung.

Was leistet die Anwartschaft nicht?

Die Anwartschaft hat klare Grenzen:

  • Kein Versicherungsschutz während der Pause: Wer während der Anwartschaft erkrankt, wird über die ruhende PKV nicht erstattet.
  • Keine Wartezeitanrechnung bei einem späteren Wechsel zu einem anderen Versicherer. Die Anwartschaft betrifft nur den bestehenden Vertrag.
  • Keine Reduktion der GKV-Beiträge: Wer gesetzlich pflichtversichert wird, zahlt Beiträge in der GKV unabhängig davon, ob er eine Anwartschaft hält.

Welche Anwartschaft sollten Sie wählen?

Die Wahl zwischen kleiner und großer Anwartschaft hängt von zwei Faktoren ab: der voraussichtlichen Pausendauer und dem Wert der aufgebauten Alterungsrückstellung. Wer kurz pausiert und jung ist, fährt mit der kleinen Anwartschaft gut. Wer älter ist und bereits erhebliche Rückstellungen aufgebaut hat, riskiert mit der kleinen Anwartschaft einen spürbaren Beitragssprung bei Wiederaufnahme.

Aus unserer Beratung sehen wir oft: Eine schlecht gewählte Anwartschaftsvariante kostet später viel Alterungsrückstellung oder unnötig hohe monatliche Beiträge. Wir empfehlen, die Entscheidung mit konkreten Beitragsdaten und realistischem Pausenzeitraum zu treffen.

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