| Variante | Sichert | Beitrag (Richtwert) |
|---|
| Kleine Anwartschaft | nur den Status (keine erneute Gesundheitsprüfung) | ca. 5 % des regulären Beitrags |
| Große Anwartschaft | Status und Alterungsrückstellung | 30 bis 50 % des regulären Beitrags |
Die kleine Anwartschaft ist die günstigere Option. Sie schützt davor, beim Wiedereinstieg als Neuantragsteller mit erneuter Gesundheitsprüfung behandelt zu werden.
Die große Anwartschaft kostet spürbar mehr, bespart aber Ihre Alterungsrückstellungen weiter. Wer nach der Pause wieder in den Vertrag einsteigt, zahlt denselben kalkulatorischen Grundbeitrag wie vor der Pause, ergänzt um die regulären Beitragsanpassungen des Versicherers in der Zwischenzeit.
Der Abschluss einer Anwartschaft ist für die Dauer mehrerer Situationen möglich:
- eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht
- ein Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
- ein Anspruch auf freie Heilfürsorge
- ein Auslandsaufenthalt
- Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit im Rahmen der Verdienstausfallversicherung
Sobald der jeweilige Grund entfällt, ist das innerhalb von zwei Monaten mitzuteilen. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, lebt der Versicherungsschutz zu dem Zeitpunkt wieder auf, an dem die Voraussetzung weggefallen ist.