Expertentipps

Die wichtigsten Punkte zur Entgeltfortzahlung und zur Lücke ab dem 43. Tag.

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Die Sechs-Wochen-Frist

Die Frist läuft je Erkrankung ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Anspruch besteht erst nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung (§ 3 Abs. 3 EntgFG). Wer in der Probezeit in den ersten Wochen erkrankt, fällt in diese Lücke.

02

Ab Tag 43 zählt nur das Krankentagegeld

Privatversicherte erhalten kein Krankengeld der gesetzlichen Kasse. Wir empfehlen, das Krankentagegeld so zu vereinbaren, dass es nahtlos ab dem 43. Tag das Netto ersetzt. Eine spätere Karenz senkt zwar den Beitrag, reißt aber genau dort eine Lücke, wo lange Erkrankungen teuer werden.

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03

Beitrag läuft weiter, Zuschuss nicht

Während des Bezugs von Krankentagegeld zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt und damit auch keinen Arbeitgeberzuschuss zur PKV. Der volle Beitrag bleibt fällig und gehört in die Bedarfsrechnung des Tagegelds eingepreist.

04

Wiederholte Erkrankungen dokumentieren

Bei derselben Krankheit gibt es die sechs Wochen nicht beliebig oft. Wer wegen eines neuen Leidens ausfällt, startet dagegen eine neue Frist. Saubere Diagnosen auf der Bescheinigung entscheiden hier über Wochen an Gehalt.

Inhalt
  1. Was sie regelt
  2. Wiederholte Erkrankung
  3. Tag 43 in der GKV
  4. Tag 43 in der PKV
  5. Aus der Beratung
  6. Minijobber
  7. Samstag dabei?
  8. Vertrag bei langer Krankheit

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Entgeltfortzahlung und die Absicherung danach: die Details

Was regelt die Entgeltfortzahlung?

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt seit 1994 einheitlich für alle Arbeitnehmer und Auszubildenden. Bei unverschuldeter, krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt für bis zu sechs Wochen in voller Höhe weiter (§ 3 EntgFG). Gekürzt wird nichts, auch Zulagen und vermögenswirksame Leistungen laufen weiter. Nur Überstunden zählen nicht.

Einzige Hürde ist die Wartefrist. Der Anspruch entsteht erst nach vier Wochen ununterbrochenem Arbeitsverhältnis. Für den Versicherungsstatus ist diese Phase neutral, denn es fließt normales Gehalt. Beitrag und Arbeitgeberzuschuss laufen unverändert.

Wann beginnt die Frist bei wiederholter oder fortgesetzter Erkrankung neu?

Bei Krankheit haben Angestellte grundsätzlich Anspruch auf bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Entscheidend ist jedoch, ob es sich um eine neue Erkrankung oder um dieselbe Grunderkrankung handelt. Eine neue Krankheit kann einen neuen Anspruch auslösen, wenn die vorherige Arbeitsunfähigkeit bereits beendet war. Tritt sie während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit hinzu, verlängert sich der Anspruch in der Regel nicht.

Bei derselben Grunderkrankung entsteht ein neuer Anspruch erst, wenn der Angestellte mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig war oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate vergangen sind. Auch die stufenweise Wiedereingliederung zählt weiterhin zur Arbeitsunfähigkeit. In dieser Phase fließt meist kein reguläres Gehalt, sondern Krankengeld oder bei Privatversicherten das vereinbarte Krankentagegeld. Gerade bei wiederkehrenden Rückenbeschwerden, psychischen Erkrankungen oder chronischen Verläufen ist eine saubere Anschlussabsicherung deshalb besonders wichtig.

Was bekommen gesetzlich Versicherte ab Tag 43?

Gesetzlich Versicherte erhalten nach dem Ende der Entgeltfortzahlung Krankengeld:

  • 70 Prozent des Bruttoentgelts
  • höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts
  • gedeckelt über die Beitragsbemessungsgrenze
  • begrenzt auf 78 Wochen je Krankheit

Schon dort entsteht eine spürbare Lücke zum gewohnten Netto, die mit dem Einkommen wächst, weil der Deckel Gutverdiener überproportional trifft.

Für die Einordnung wichtig: Dieses Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit dem Wechsel in die PKV gibt man es vollständig ab und ersetzt es durch ein vertragliches Krankentagegeld.

Wie sichern Privatversicherte den Übergang ab?

Privatversicherte Angestellte sichern den Verdienstausfall über ein Krankentagegeld ab, das als fester Tagessatz vereinbart wird und im Idealfall ab dem 43. Tag das Netto ersetzt. Die Höhe gehört regelmäßig an das Einkommen angepasst.

In die Bedarfsrechnung gehören zwei gern vergessene Posten:

  • der weiterlaufende Beitrag, der ohne Gehalt auch ohne Arbeitgeberzuschuss auskommen muss
  • die fortlaufende private Altersvorsorge

Anders als das gesetzliche Krankengeld ist das Krankentagegeld zeitlich nicht auf 78 Wochen begrenzt. Es läuft, solange Arbeitsunfähigkeit besteht, und endet erst bei Berufsunfähigkeit.

Was sehen wir in der Beratung?

In der Beratung gehört die Entgeltfortzahlung zu den Themen, die beim PKV-Wechsel am häufigsten unterschätzt werden. Die ersten sechs Wochen fühlen sich sicher an, also wird das Krankentagegeld als Sparposten behandelt. Das rächt sich bei der ersten langen Erkrankung.

Wir empfehlen Angestellten beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung, das Krankentagegeld nicht als Zubehör, sondern als Pflichtbaustein zu kalkulieren. Den Tagessatz am aktuellen Netto plus Beitrag ausrichten und bei jeder Gehaltserhöhung nachziehen. Selbstständige rechnen noch früher, denn bei ihnen gibt es gar keine Entgeltfortzahlung. Ihr Tagegeld beginnt sinnvollerweise deutlich vor dem 43. Tag.

Gilt die Entgeltfortzahlung auch für Minijobber?

Ja. Auch geringfügig Beschäftigte haben den vollen Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Was ihnen fehlt, ist die Absicherung danach, denn aus einem Minijob entsteht kein Krankengeldanspruch.

Zählt der Samstag bei den sechs Wochen mit?

Die Frist läuft in Kalendertagen, also 42 Tage einschließlich Wochenenden und Feiertagen, beginnend mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Gezahlt wird das Entgelt, das ohne Erkrankung angefallen wäre.

Was passiert mit meinem PKV-Vertrag bei langer Krankheit?

Er läuft unverändert weiter, samt Beitragspflicht. Genau dafür enthält ein gutes Krankentagegeld eine Reserve oberhalb des reinen Netto-Ersatzes. Bei dauerhafter Berufsunfähigkeit endet das Tagegeld, dann übernehmen Berufsunfähigkeitsrente und gegebenenfalls eine Anwartschaftslösung die Weichenstellung.

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