Im Detail

Was leistet das Krankentagegeld?

Das Krankentagegeld gleicht den Verdienstausfall während einer attestierten Arbeitsunfähigkeit aus. Die Auszahlung ist nachweisabhängig. Der Versicherer verlangt ein ärztliches Attest und zahlt einen festen Tagessatz, der bei Vertragsabschluss vereinbart wurde. Sobald die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist, endet die Leistung.

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Einkommensersatz fest geregelt. Das Krankengeld beginnt nach sechs Wochen, beträgt höchstens 70 Prozent des Bruttogehalts und ist durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Im Jahr 2026 beträgt das gesetzliche Krankengeld maximal 135,63 Euro brutto pro Kalendertag, also rund 4.068,90 Euro brutto pro Monat. Davon werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Die private Krankenversicherung erlaubt dagegen eine individuelle Gestaltung bei Höhe und Startzeitpunkt, sodass Sie den Tagessatz an Ihr tatsächliches Nettoeinkommen anpassen können.

Wie steuert die Karenzzeit Beitrag und Schutz?

Die Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit und der ersten Zahlung. Sie lässt sich beispielsweise auf vierzehn, achtundzwanzig oder zweiundvierzig Tage festlegen. Kurze Karenzzeiten bieten schnelle Entlastung, treiben aber den Beitrag. Längere Karenzzeiten sind günstiger und passen zu Versicherten mit ausreichender Rücklage. Angestellte stimmen die Karenzzeit sinnvoll auf das Ende der Lohnfortzahlung nach sechs Wochen ab.

Für wen lohnt sich das Krankentagegeld?

Entscheidend ist, ob im Krankheitsfall eine Einkommenslücke droht. Wer keine Lohnfortzahlung erhält oder hohe laufende Verpflichtungen trägt, sollte das Krankentagegeld als Pflichtbaustein behandeln. Wer dagegen über andere Quellen abgesichert ist, kann darauf verzichten.

Krankentagegeld wichtig fürKrankentagegeld meist verzichtbar für
Selbstständige und Freiberufler ohne LohnfortzahlungBeamte mit weiterlaufenden Bezügen über die Beihilfe
Angestellte nach Ablauf der sechs WochenRentner und Pensionäre ohne Erwerbseinkommen
Hauptverdiener mit hohen FixkostenVersicherte mit hohem passivem Einkommen oder großen Rücklagen

Die Höhe darf das Nettoeinkommen nicht übersteigen, dieses Bereicherungsverbot ist gesetzlich verankert. Selbstständige sollten Miete, Beiträge, Kredite und laufende Betriebsausgaben in die Absicherungssumme einrechnen. Angestellte sichern sinnvollerweise mindestens 175 Euro pro Tag ab, um keinen Nachteil gegenüber dem Krankengeld der gesetzlichen Kasse zu erleiden. Das Krankentagegeld ist steuerfrei und unterliegt grundsätzlich nicht dem Progressionsvorbehalt, anders als das gesetzliche Krankengeld, das beim Progressionsvorbehalt berücksichtigt wird.

Worauf kommt es im Vertrag an?

Vor dem Abschluss lohnt der Blick in die Bedingungen. Manche Tarife schränken die Leistung bei psychischen Erkrankungen ein oder verlangen besondere Nachweise. Ein guter Tarif erlaubt außerdem, das Krankentagegeld bei steigendem Einkommen ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen. Das ist gerade für Selbstständige mit schwankendem Verdienst wichtig.

Berechnen Sie zuerst Ihre monatliche Lücke aus Nettoeinkommen und unverzichtbaren Fixkosten und wählen Sie dann Tagessatz und Karenzzeit darauf abgestimmt. So vermeiden Sie sowohl eine teure Überversicherung als auch eine gefährliche Unterdeckung.

Wie läuft es vom Attest zur Auszahlung?

Ausgelöst wird die Zahlung durch die ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit. Nach Ablauf der Karenzzeit überweist der Versicherer den vereinbarten Tagessatz für jeden Tag der attestierten Arbeitsunfähigkeit. Bei längeren Verläufen verlangen viele Versicherer regelmäßige Folgebescheinigungen, um den fortbestehenden Anspruch zu prüfen. Endet die Arbeitsunfähigkeit, stoppt die Zahlung. Einige Tarife sehen für eine teilweise Wiederaufnahme der Tätigkeit reduzierte Leistungen vor, andere zahlen nur bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit.

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