Der Betrag ist zweckgebunden für Entlastung im Alltag: anerkannte Haushaltshilfen und Alltagsbegleiter, Betreuungsgruppen, stundenweise Betreuung sowie Eigenanteile bei Tages- und Nachtpflege und der Kurzzeitpflege. Ab Pflegegrad zwei kommt der Umwandlungsanspruch dazu. Bis zu 40 Prozent des ambulanten Sachleistungsbudgets lassen sich zusätzlich für Alltagsunterstützung umwidmen, wenn das Budget nicht für Pflegedienst-Einsätze gebraucht wird.
Konkret werden folgende Leistungen erstattet:
| Typische Verwendung | Was konkret erstattet wird |
|---|
| Haushaltshilfe | Einkaufen, Kochen, Reinigung durch anerkannte Dienste |
| Alltagsbegleitung | Spaziergänge, Arztbegleitung, stundenweise Betreuung |
| Betreuungsgruppen | Demenz-Cafés und Gruppenangebote nach Landesrecht |
| Tages- und Nachtpflege | Eigenanteile über dem Sachleistungsbudget |
| Kurzzeitpflege | verbleibende Eigenanteile der Unterbringung |
Nicht erstattet werden frei organisierte Hilfen ohne landesrechtliche Anerkennung und reine Privatausgaben. Welche Anbieter anerkannt sind, listen die Länder, Pflegekasse oder Versicherer nennen auf Anfrage die regionalen Adressen.