Kostenzusage vor großen Behandlungen
Wir empfehlen, vor jeder größeren Behandlung eine schriftliche Kostenzusage des Versicherers einzuholen. So wird sichtbar, welcher Anteil erstattet wird und welcher Eigenanteil bleibt.
Selbstständige & Freie Berufe
SelbstständigeFreiberuflerMedizinerSteuerberaterRechtsanwälte & JuristenWo Eigenanteile in der PKV entstehen und wie Sie sie steuern.
Kostenlose Erstberatung
Unverbindliche Analyse Ihrer Situation, persönlich und unabhängig.
Wie läuft die Beratung ab? →Zuzahlungen in der PKV folgen der Logik des Vertrags. Der Versicherer schuldet nach § 192 VVG die Erstattung im tariflich vereinbarten Umfang. Überall dort, wo dieser Umfang endet, beginnt der Eigenanteil. Die Selbstbeteiligung ist der gewählte, fest vereinbarte Jahres-Eigenanteil und damit die kalkulierbarste Form. Leistungseinschränkungen begrenzen einzelne Leistungsbereiche auf Jahreshöchstbeträge oder Erstattungsquoten. Und Tarifgrenzen wie der erstattungsfähige GOÄ-Faktor wirken still im Hintergrund, bis eine Rechnung sie überschreitet.
Alle drei Mechanismen können sich im selben Behandlungsjahr addieren. Der Unterschied zur Selbstbeteiligung im engeren Sinn: Diese haben Sie bewusst gewählt und eingepreist, die übrigen Eigenanteile stehen im Kleingedruckten des Tarifs und fallen erst im Leistungsfall auf.
Der Eigenanteil konzentriert sich erfahrungsgemäß auf wenige Felder. Die Spannen sind Erfahrungswerte und unterscheiden sich je Versicherer und Tarifstufe erheblich.
| Leistungsbereich | Typische Begrenzung | Was das praktisch heißt |
|---|---|---|
| Heilpraktiker | Limits von 1.000 bis 3.000 € pro Jahr | längere Behandlungsserien überschreiten das Budget oft schon im Sommer |
| Zahnersatz | Zahnstaffel: 1.000 € im 1. Jahr, 2.000 € im 2. Jahr, 3.000 € im 3. Jahr, ab dem 4. Jahr ohne Begrenzung | der Rest bleibt beim Versicherten, gerade bei Implantaten spürbar |
| Arzthonorare | Erstattung bis zum tariflichen GOÄ-Faktor, oft 2,3-fach | rechnet der Spezialist 3,5-fach ab, bleibt die Differenz offen |
| Hilfsmittel | Kataloge und Höchstbeträge je Hilfsmittel | hochwertige Versorgungen kosten Aufpreis aus eigener Tasche |
| Sehhilfen | feste Budgets in mehrjährigen Intervallen | über dem Budget liegt die Brille beim Versicherten |
Genau hier trennt sich der günstige Tarif vom guten. Niedrige Beiträge werden häufig über engere Limits erkauft.
Bei Medikamenten ist die PKV großzügiger als ihr Ruf. Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden nach den meisten Tarifen vollständig erstattet, ohne die festen Beträge der gesetzlichen Kasse. Eigenanteile entstehen vor allem bei nicht verschreibungspflichtigen Präparaten, die viele Tarife ausschließen oder begrenzen.
Die wichtigste Praxisregel: ohne ärztliche Verordnung keine Erstattung. Wer sich Präparate formlos empfehlen lässt, statt sich ein Rezept ausstellen zu lassen, bezahlt sie selbst.
Der Mythos, die PKV sei zuzahlungsfrei, hält sich hartnäckig und stimmt trotzdem nicht. Richtig ist, dass die Systeme verschieden funktionieren. Die gesetzliche Kasse arbeitet mit kleinen, gesetzlich fixierten Zuzahlungen: bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln im Regelfall höchstens zehn Euro je Posten, im Krankenhaus zehn Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr, alles gedeckelt über die Belastungsgrenze von zwei Prozent des Einkommens. Ihre große Ausnahme ist der Zahnersatz, bei dem trotz Festzuschüssen erhebliche Eigenanteile bleiben können.
Die PKV kennt solche Pauschalen nicht. Ihre Eigenanteile sind tarifindividuell, im Normalfall null und im Ausnahmefall deutlich größer, wenn Selbstbeteiligung, Limits und Tarifgrenze zusammentreffen. Planbarkeit entsteht in der PKV deshalb nicht durch das Gesetz, sondern durch die Tarifwahl und die Kostenzusage vor der Behandlung.
Die häufigste Enttäuschung, die uns in der Beratung begegnet, sind ausgeschöpfte Limits mitten im Behandlungsjahr. Die Ursache liegt selten beim Versicherer, sondern in einem Tarif, der nicht zum Nutzungsprofil passt.
Wir empfehlen, bei häufiger Inanspruchnahme von Heilpraktikerleistungen oder absehbarem Zahnersatz-Bedarf einen Tarif mit höheren Limits oder höherer Zahnstaffel zu wählen. Der Mehrbeitrag rentiert sich oft nach einem Behandlungsjahr. Das Eigenanteilsrisiko gehört bei der Tarifwahl auf dieselbe Stufe wie der Beitrag.
Nein. Die Selbstbeteiligung greift nur bei erstattungsfähigen Kosten. Was wegen Leistungslimits oder Tarifgrenzen gar nicht erstattungsfähig ist, läuft an der Selbstbeteiligung vorbei und kommt obendrauf. Beide Posten gehören deshalb getrennt in die Jahresplanung.
Nein. Die gesetzliche Zwei-Prozent-Grenze des Einkommens gilt nur für GKV-Zuzahlungen. In der PKV begrenzen allein der Tarif und die gewählte Selbstbeteiligung die Eigenanteile. Eine einkommensbezogene Obergrenze existiert nicht.
Nur über einen Tarifwechsel in eine leistungsstärkere Stufe. Das gilt als Mehrleistung, der Versicherer darf dafür eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen. Der bessere Weg ist, das Nutzungsprofil schon bei der ursprünglichen Tarifwahl ehrlich einzuschätzen.