Wer als Beamter gesetzlich versichert bleibt, zahlte den GKV-Beitrag traditionell komplett allein, denn die klassische Beihilfe griff nur bei privater Restkostenlogik. Inzwischen bieten mehrere Länder die pauschale Beihilfe an, ursprünglich das Hamburger Modell. Der Dienstherr zahlt freiwillig gesetzlich versicherten Beamten einen hälftigen Zuschuss zum GKV-Beitrag.
Die Entscheidung dafür ist in der Regel unwiderruflich und will deshalb gründlich gerechnet sein. Für junge, gesunde Beamte bleibt die klassische Kombination aus Beihilfe und Restkosten-PKV meist deutlich günstiger, für Beamte mit großen Familien oder Vorerkrankungen kann die Pauschale attraktiv sein. Ob das eigene Bundesland die Pauschale anbietet, ist Teil der Standortfrage geworden.