Expertentipps

Worauf Beamte bei Beihilfe und Restkostenversicherung achten sollten.

01

Den eigenen Satz kennen, bevor der Tarif gewählt wird

Der Beihilfesatz bestimmt, welche Quote die PKV abdecken muss. Wer mit 50 Prozent startet und später als Pensionär 70 Prozent Beihilfe erhält, braucht einen Tarif, der die Quote anpasst, ohne neue Gesundheitsprüfung.

02

Beihilfekonform versichern

Wir empfehlen ausschließlich beihilfekonforme Tarife. Sie sind exakt auf die Erstattungslogik der Beihilfe zugeschnitten und vermeiden Doppel- wie Unterversicherung.

03

Lücken mit dem Ergänzungstarif schließen

Beihilfe erstattet nicht alles, etwa bei Wahlleistungen im Krankenhaus oder Zahnersatz gelten Begrenzungen. Ein Beihilfeergänzungstarif für wenige Euro im Monat fängt genau diese Differenzen ab.

04

Familien-Sätze aktiv nutzen

Ab dem zweiten Kind steigt der eigene Satz auf 70 Prozent, berücksichtigungsfähige Ehepartner erhalten 70 Prozent, Kinder 80 Prozent. Jede Satzänderung gehört umgehend an den Versicherer gemeldet, damit die PKV-Quote und der Beitrag sinken.

Inhalt
  1. So funktioniert sie
  2. Die Sätze
  3. Restkostenversicherung
  4. Pauschale Beihilfe
  5. Aus der Beratung
  6. Angestellte im Dienst
  7. Kinder nach dem Studium
  8. Wahlleistungen

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Beihilfe: Funktion, Sätze und Restkostenversicherung

Wie funktioniert die Beihilfe?

Anders als Angestellte erhalten Beamte keinen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung. Ihr Dienstherr beteiligt sich stattdessen direkt an den Krankheitskosten. Eingereicht wird die Arztrechnung doppelt: Die Beihilfestelle erstattet ihren Prozentsatz, die private Restkostenversicherung den Rest.

Rechtsgrundlage ist beim Bund die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), die Länder regeln eigene Verordnungen mit überwiegend gleichen Sätzen. Beihilfefähig sind medizinisch notwendige, angemessene Aufwendungen. Was darüber hinausgeht, etwa Honorare über den GOÄ-Höchstsätzen, trägt der Beamte oder sein Ergänzungstarif.

Wie hoch sind die Beihilfesätze?

Die Sätze folgen beim Bund und in der Mehrheit der Länder einem einheitlichen Muster:

PersonengruppeBeihilfesatz (Bund und Mehrheit der Länder)
Aktive Beamte, ledig oder ein Kind50 Prozent
Aktive Beamte ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern70 Prozent
Berücksichtigungsfähige Ehepartner (mit Einkommensgrenze)70 Prozent
Kinder80 Prozent
Versorgungsempfänger (Pensionäre)70 Prozent

Einzelne Länder weichen ab: Baden-Württemberg, Bremen, Hessen und Sachsen führen eigene Systeme mit teils anderen Sätzen und Regeln. Vor jeder Tarifentscheidung gehört deshalb der konkrete Dienstherr auf den Tisch, nicht der Bundesdurchschnitt. Ein Rechenbeispiel für das Zusammenspiel: Bei 1.000 € Behandlungskosten trägt die Beihilfe beim 50-Prozent-Satz 500 €, die Restkostenversicherung übernimmt die übrigen 500 €, beim Kind mit 80 Prozent Beihilfe verbleiben nur 200 € für die PKV.

Was kostet die Restkostenversicherung?

Die private Restkostenversicherung spiegelt den Beihilfesatz. Wer 50 Prozent Beihilfe hat, versichert eine 50-Prozent-Quote, Pensionäre und kinderreiche Beamte nur noch 30 Prozent. Entsprechend niedrig sind die Beiträge. Ein junger Beamter zahlt für eine leistungsstarke Restkostenabsicherung häufig deutlich unter 300 € im Monat, Anwärter mit den speziellen Ausbildungskonditionen noch erheblich weniger. Die genannten Beiträge sind Orientierungswerte.

Dazu kommt die Öffnungsaktion der Versicherer für Beamtenanfänger, die Annahmehürden bei Vorerkrankungen senkt. Ihre Fristen sind eng und gehören früh geprüft. Mit Blick auf das Alter gilt für Beamte dieselbe Mechanik wie für alle Privatversicherten, nur abgefedert. Der Beihilfesatz steigt in der Pension auf 70 Prozent, die zu versichernde Quote sinkt und der Beitrag gleich mit.

Was hat es mit der pauschalen Beihilfe auf sich?

Wer als Beamter gesetzlich versichert bleibt, zahlte den GKV-Beitrag traditionell komplett allein, denn die klassische Beihilfe griff nur bei privater Restkostenlogik. Inzwischen bieten mehrere Länder die pauschale Beihilfe an, ursprünglich das Hamburger Modell. Der Dienstherr zahlt freiwillig gesetzlich versicherten Beamten einen hälftigen Zuschuss zum GKV-Beitrag.

Die Entscheidung dafür ist in der Regel unwiderruflich und will deshalb gründlich gerechnet sein. Für junge, gesunde Beamte bleibt die klassische Kombination aus Beihilfe und Restkosten-PKV meist deutlich günstiger, für Beamte mit großen Familien oder Vorerkrankungen kann die Pauschale attraktiv sein. Ob das eigene Bundesland die Pauschale anbietet, ist Teil der Standortfrage geworden.

Was sehen wir in der Beratung?

In unserer Beratung ist die Beamtenkonstellation die dankbarste überhaupt und zugleich die mit den meisten Formfehlern: vergessene Satz-Meldungen nach der Geburt des zweiten Kindes, Volltarife statt beihilfekonformer Quoten, verpasste Öffnungsaktionsfristen bei Anwärtern.

Wir empfehlen, die Absicherung entlang der Lebensphasen zu planen. Als Anwärter die günstigen Ausbildungstarife und die Öffnungsaktion nutzen, bei Familienzuwachs die Quoten anpassen und vor der Pension die 70-Prozent-Umstellung vorbereiten. Richtig aufgesetzt, ist die Kombination aus Beihilfe und Restkosten-PKV die günstigste Vollabsicherung, die das deutsche System kennt.

Bekommen auch Angestellte im öffentlichen Dienst Beihilfe?

Nein, in aller Regel nicht. Beihilfe ist Beamten, Richtern, Versorgungsempfängern und teils deren Angehörigen vorbehalten. Tarifbeschäftigte sind normale Arbeitnehmer mit Arbeitgeberanteil zur GKV oder Zuschuss zur PKV oberhalb der Versicherungspflichtgrenze.

Was passiert mit der Beihilfe meiner Kinder nach dem Studium?

Die Berücksichtigungsfähigkeit endet mit dem Kindergeldanspruch, meist also mit Ausbildungsende oder dem 25. Geburtstag. Danach brauchen die Kinder eine eigene Versicherung. Ein rechtzeitig vereinbarter Optionstarif sichert ihnen den Übergang in die PKV ohne neue Gesundheitsprüfung.

Übernimmt die Beihilfe Wahlleistungen im Krankenhaus?

Je nach Dienstherr unterschiedlich. Der Bund erstattet Wahlleistungen wie Chefarzt und Zweibettzimmer nur gegen einen monatlichen Eigenbeitrag, manche Länder gar nicht. Genau diese Lücke ist das Kerngeschäft des Beihilfeergänzungstarifs.

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